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Unser Team

Raúl Herrera García

Of Counsel – Insolvenzrecht

Fachgebiete

Insolvenzverfahren Gesetz über die zweite Chance Express- und masselose Insolvenz Zivilprozessrecht Handelsrecht

Spezialisierungen

  • Unternehmensschuldenrestrukturierung
  • BEPI (Erlass unbefriedigt gebliebener Verbindlichkeiten)
  • Insolvenzliquidation und Gläubigervereinbarungen
  • Pre-Insolvenz-Anmeldungen (Art. 583 TRLC)
  • Persönliche Bürgschaften im Insolvenzkontext

Ausbildung

  • Rechtswissenschaften, Universidad Autónoma de Madrid
  • Spezialisierung in Wirtschafts- und Handelsrecht (Handels-, Zivilprozess-, Insolvenzrecht)
  • Mitgliedsnummer 79.836, Anwaltskammer Madrid (ICAM)

Sprachen

Spanisch

Biografie

Raúl Herrera García ist einer jener Anwälte, die schon früh entschieden haben, dass Spezialisierung kein Luxus, sondern eine Pflicht ist. Als Absolvent der Rechtswissenschaften an der Universidad Autónoma de Madrid mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht hat er mehr als achtzehn Jahre Insolvenz-, Handels- und Zivilprozessrecht praktiziert. Er ist kein Generalist, der Insolvenzsachen bearbeitet, wenn sie anfallen: Er ist ein Insolvenzrechtsspezialist, der seine gesamte Karriere um finanzielle Notlagen, Schuldenrestrukturierung und die rechtlichen Mechanismen aufgebaut hat, die nach spanischem Recht für Unternehmen und Privatpersonen auf der Suche nach einem geordneten Ausweg verfügbar sind.

Er gründete 2013 seine eigene Kanzlei, nachdem er acht Jahre in einer multidisziplinären Praxis tätig war, wo er vom Praktikanten zum Direktor aufstieg. Diese Laufbahn lehrte ihn etwas, das viele Anwälte zu lange brauchen zu lernen: Ein guter Insolvenzpraktiker muss nicht nur das Recht verstehen, sondern auch die wirtschaftliche Realität des Schuldners, die Position jedes Gläubigers und die Verfahrensstrategie, die die realen Möglichkeiten zur Rückgewinnung oder zum Schuldenlass maximiert. Seine Kanzlei Herrera García Abogados operiert von Madrid aus mit nationaler Reichweite und hat Insolvenzverfahren vor Handelsgerichten in mehreren autonomen Gemeinschaften geführt.

Im Bereich des spanischen Gesetzes über die zweite Chance (Ley de Segunda Oportunidad) hat Raúl Privatpersonen und Selbstständige bei der Erlangung des Erlasses unbefriedigt gebliebener Verbindlichkeiten (BEPI) beraten und dabei ein Verfahren navigiert, das trotz seiner schützenden Absicht technisch anspruchsvoll bleibt und mit uneinheitlichen Kriterien in verschiedenen Gerichten angewendet wird. Seine Erfahrung umfasst die Verhandlung außergerichtlicher Zahlungsvereinbarungen, die Verwaltung von Insolvenzschlichterverfahren und die Verteidigung gegen Gläubigereinsprüche gegen Entlastungsanträge.

In der Unternehmensinsolvenz hat er sowohl in der allgemeinen Phase als auch bei Sanierungsvereinbarungen und Liquidationen interveniert und dabei Schuldner vertreten, die Betriebskontinuität anstreben, sowie – wenn Lebensfähigkeit keine Option mehr ist – geordnete Auflösungen durch Express- oder masselose Insolvenzverfahren gemanagt. Einer seiner repräsentativsten Fälle umfasste die Entwicklung einer Strategie für einen persönlichen Bürgen eines insolventen Unternehmens, der einer Bank über 150.000 Euro schuldete, wobei erfolgreich mit dem Insolvenzverwalter zum Kauf der Schuld und dem anschließenden Erwerb des gesicherten Vermögenswerts durch dación en pago verhandelt wurde.

Mit der Mitgliedsnummer 79.836 bei der Anwaltskammer Madrid (ICAM) ist er Autor von Cómo montar tu despacho y (sobre)vivir en el intento (Dykinson, 2022), das im Auditorium des ICAM mit Mitgliedern des Vorstands und dem Präsidenten der Jungen Anwälte Madrids vorgestellt wurde. Er wurde von Confilegal, Newslegal und anderen spezialisierten Rechtspublikationen zur Reform des Konsolidierten Insolvenzgesetzes (Texto Refundido de la Ley Concursal) und zu den Risiken von Anwälten ohne spezifische Insolvenzausbildung interviewt.

Als Of Counsel bei BMC bringt Raúl dem Team eine Kompetenz, die die Steuer-, Handels- und Arbeitsrechtsbereiche der Kanzlei direkt ergänzt: umfassendes Management von Insolvenzsituationen, von der Pre-Insolvenz-Anmeldung nach Artikel 583 TRLC bis zum Abschluss des Verfahrens, einschließlich Gläubigerverhandlungen, Kreditanfechtungen und dem Schutz des persönlichen Vermögens des Unternehmenseigentümers. Seine Ergänzung ermöglicht es BMC, Mandanten einen erstklassigen Insolvenzservice anzubieten, ohne Arbeit extern vergeben zu müssen – und zwar genau in dem Moment, in dem das Unternehmen oder die Privatperson benötigt, dass alle beteiligten Fachleute koordiniert und unter einer einzigen strategischen Ausrichtung arbeiten.

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