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Unser Team

Raúl Herrera

Of Counsel – Insolvenzrecht

Fachgebiete

Insolvenzverfahren Gesetz über die zweite Chance Express- und masselose Insolvenz Zivilprozessrecht Handelsrecht

Spezialisierungen

  • Unternehmensschuldenrestrukturierung
  • BEPI (Erlass unbefriedigt gebliebener Verbindlichkeiten)
  • Insolvenzliquidation und Gläubigervereinbarungen
  • Pre-Insolvenz-Anmeldungen (Art. 583 TRLC)
  • Persönliche Bürgschaften im Insolvenzkontext

Sprachen

Spanisch

Biografie

Position

Raúl Herrera gehört zum BMC-Team als Of Counsel – Insolvenzrecht, Büro Madrid.

Tätigkeitsbereiche

  • Insolvenzverfahren
  • Gesetz über die zweite Chance
  • Express- und masselose Insolvenz
  • Zivilprozessrecht
  • Handelsrecht

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Geleitete Leistungen

Praxisbereiche, in denen Raúl als leitende Beraterin / leitender Berater oder aktiver Mitarbeiter tätig ist

Gesellschaftsauflösung und Liquidation

Vollständige rechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Verwaltung des Gesellschaftsauflösungs- und Liquidationsprozesses. Direktorenschutz, geordnete Erfüllung von Verbindlichkeiten und endgültige Löschung ohne ausstehende persönliche Haftung.

Zum Leistung
Unternehmensschuldenrestrukturierung

TRLC-Restrukturierungspläne nach Buch I ermöglichen Verhandlungen über Haircuts und Laufzeitverlängerungen mit Gläubigern, Ausweitung der Wirkungen auf Andersstimmende durch gerichtliche Homologierung (Cram-Down), und Restrukturierung des Unternehmens ohne Eintritt in formale Insolvenzverfahren.

Zum Leistung
Insolvenz ohne Masse und Schnellinsolvenz

Wenn ein Unternehmen über unzureichende Vermögenswerte zur Deckung der Kosten eines formellen Insolvenzverfahrens verfügt, sieht das spanische Recht eine sofortige Schließung durch die Schnellinsolvenz vor (Art. 37bis TRLC). Für natürliche Personen (Selbständige und Geschäftsführer mit persönlichen Bürgschaften) gibt es auch den BEPI-Weg — Erlass unerfüllter Schulden. Wenn Sie ein Unternehmen mit Schulden rechtssicher und endgültig schließen möchten, ist dies der richtige Weg.

Zum Leistung
Insolvenzberatung und Restrukturierung

Fachkundige Begleitung durch spanische Insolvenzverfahren und vorinsolvenzliche Restrukturierungspläne nach der reformierten Ley Concursal. Mit über 9.000 Insolvenzen in Spanien im Jahr 2024 ist frühzeitiges Eingreifen der Unterschied zwischen Werterhalt und totalem Verlust — einschließlich des persönlichen Vermögens der Geschäftsführer.

Zum Leistung
Insolvenzplan (Convenio Concursal)

Insolvenzplan (Convenio Concursal, TRLC Art. 317-341): Zahlungsvereinbarung mit Gläubigern innerhalb des Insolvenzverfahrens. Beratung bei Verhandlung, vorzeitigem Insolvenzplan und Planerfüllung für insolvente Unternehmen.

Zum Leistung
Insolvenzrechtliche Anfechtung (Rescisión Concursal)

Insolvenzrechtliche Anfechtung (TRLC Art. 226-239): Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen aus den 2 Jahren vor der Insolvenzanmeldung anfechten die die Insolvenzmasse schädigen. Verteidigung betroffener Dritter.

Zum Leistung
Konkursqualifikation (Verschuldet oder Zufällig)

Konkursqualifikation (TRLC Art. 442-456): Verteidigung von Geschäftsführern gegenüber dem Qualifikationsabschnitt. Der Unterschied zwischen verschuldetem und zufälligem Konkurs kann unbegrenzte persönliche Haftung bedeuten.

Zum Leistung
Voranmeldung vor Insolvenz (Art. 583 TRLC)

Die gerichtliche Voranmeldung nach Art. 583 des spanischen Insolvenzgesetzes aktiviert einen 3-monatigen Gerichtsschutzschild gegen Vollstreckungsmaßnahmen und ermöglicht Verhandlungen mit Gläubigern, ohne eine formelle Insolvenz erklären zu müssen. Es ist das wirksamste Frühinterventionsinstrument im spanischen Insolvenzrecht — und die meisten Direktoren wissen nicht, dass es existiert, bis es zu spät ist.

Zum Leistung
Öffentliche Schulden verhandeln Spanien | BMC

Öffentliche Schulden mit der AEAT und TGSS in Spanien aushandeln: Stundung, Ratenzahlung und Erlass nach Art. 65 LGT. BMC begleitet Sie vollständig.

Zum Leistung
Restrukturierungsplan (Insolvenzrecht)

Vorinsolvenzlicher Restrukturierungsplan unter TRLC Arts. 616–732: Restrukturieren Sie die Schulden Ihres Unternehmens vor dem Insolvenzverfahren mit gerichtlichem Schutz und verbindlicher Wirkung für dissentierende Gläubiger.

Zum Leistung
Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans

Gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans (Art. 639 TRLC): Erstreckung der Planwirkungen auf dissentierende Gläubiger durch Cram-Down. Spezialisierte Beratung im Verfahren und bei der Verteidigung.

Zum Leistung
Zweite-Chance-Gesetz für Privatpersonen

Lassen Sie Ihre Schulden rechtlich löschen und beginnen Sie neu. Spaniens Zweite-Chance-Gesetz erlaubt jeder natürlichen Person — Selbständigen, Angestellten, Rentnern, Bürgen — unbezahlte Schulden abzuschreiben, einschließlich teilweise bei der Steuerbehörde und Sozialversicherung. Die Urteile des Obersten Gerichtshofs vom Februar 2026 erweitern den Erlass öffentlicher Schulden erheblich.

Zum Leistung
Sonderverfahren für Kleinstunternehmen

Das Sonderverfahren für Kleinstunternehmen (Gesetz 16/2022) ermöglicht es Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, ihre Insolvenz vollständig online, ohne einen gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter, in 3–6 Monaten und zu einem Bruchteil der Kosten eines ordentlichen Insolvenzverfahrens zu lösen. Drei Wege verfügbar: Unternehmensfortführung, Gläubigervereinbarung oder geordnete Liquidation.

Zum Leistung
Criminal Compliance

Unternehmens-Strafrechts-Compliance-Programme zur Befreiung oder Milderung der strafrechtlichen Haftung juristischer Personen nach Artikel 31 bis des Spanischen Strafgesetzbuches.

Zum Leistung
Interne Unternehmensuntersuchungen

Unabhängige interne Untersuchungen bei Hinweisgebermeldungen (Gesetz 2/2023), Mobbing, Betrug, Bestechung und Datenschutzverletzungen – forensische Methodik, digitale Beweismittelkette und strafrechtliche Koordination in Spanien.

Zum Leistung
Strafverteidigung bei Geldwäsche

Spezialisierter Rechtsbeistand für die Verteidigung von natürlichen und juristischen Personen, die wegen Geldwäsche (Art. 301-304 StGB) ermittelt werden. Technische Verteidigung der Rechte gegenüber Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsgerichten.

Zum Leistung
Verteidigung bei Untreue (Administración Desleal)

Spezialisierter Rechtsbeistand für die Verteidigung von Geschäftsführern, Bevollmächtigten und Führungskräften, die wegen Untreue (Art. 252 StGB) ermittelt werden. Umfassende Strategie von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung mit Koordination der gesellschaftsrechtlichen Zivilklage.

Zum Leistung
Verteidigung bei Steuerhinterziehung

Strafverteidigung in Steuerstrafsachen (Art. 305 CP, vgl. §370 AO): Begutachtung der hinterzogenen Steuerquote, strafbefreiende Berichtigung und Prozessstrategie gegenüber der AEAT bis zur Hauptverhandlung.

Zum Leistung

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