In Spanien gibt es keine jährliche Massenamnestie für Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus — aber das spanische Recht bietet eine Reihe von außerordentlichen Regularisierungswegen, die individuell genutzt werden können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das RD 1155/2024 (in Kraft seit 20. Mai 2025) hat diese Wege in einigen Punkten erleichtert und reformiert.
Überblick: Die Regularisierungskategorien nach RD 1155/2024
Das neue Reglamento de Extranjería (RD 1155/2024) hat die außerordentlichen Aufenthaltserlaubnisse in folgende Hauptkategorien strukturiert:
1. Arraigo social
Voraussetzungen: 2 Jahre Aufenthalt in Spanien (Änderung von früher 3 Jahren) + familiäre Bindungen zu legal ansässigen Verwandten ODER Integrationsbericht der Gemeinde
2. Arraigo sociolaboral (früher: Arraigo laboral)
Voraussetzungen: 2 Jahre Aufenthalt + aktuell gültiger Arbeitsvertrag (Änderung: früher Nachweis vergangener Arbeitsverhältnisse)
3. Arraigo socioformativo (neu seit RD 1155/2024)
Voraussetzungen: 2 Jahre Aufenthalt + Einschreibung in eine anerkannte reglamentierte Ausbildung (Formación Profesional, Schulausbildung)
4. Humanitäre Gründe (razones humanitarias)
Für: Personen in ernsthafter Gefährdungssituation (Gesundheit, Sicherheit), die Ausreise unzumutbar machen
5. Andere Ausnahmegründe
- Opfer von Menschenhandel
- Opfer häuslicher Gewalt mit Schutzordnung
- Internationale Schutzantragsteller in bestimmten Phasen
Wichtige Neuerungen durch RD 1155/2024
Arraigo social: Schlüsseländerungen
- Aufenthaltsdauer: von 3 auf 2 Jahre gesenkt — dies ist eine signifikante Erleichterung
- Familienbindungen oder Integrationsbericht bleiben als alternative Nachweise erforderlich
- Keine Änderung bei den Ausschlussgründen (Vorstrafen, Abschiebungsmaßnahmen)
Arraigo sociolaboral: Strukturreform
- Umbenennung: von “laboral” zu “sociolaboral”
- Inhaltliche Änderung: Statt Nachweis früherer Arbeitsverhältnisse (6 Monate) jetzt ein zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiger Arbeitsvertrag
- Dies erleichtert die Regularisierung für Personen mit aktuellem Jobangebot erheblich
Arraigo socioformativo: Komplett neu
Eine neue Modalität ausschließlich für Personen, die sich in einer anerkannten Ausbildung befinden. Für junge Personen ohne Arbeitsmöglichkeit, aber mit Zugang zu Bildung, ein neuer Weg.
Wann ist welcher Weg geeignet?
| Situation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| 2+ Jahre in Spanien, Familienmitglied mit Aufenthaltserlaubnis | Arraigo social (Option A) |
| 2+ Jahre in Spanien, aktives Vereinsleben dokumentierbar | Arraigo social (Option B) |
| 2+ Jahre in Spanien, konkretes Jobangebot | Arraigo sociolaboral |
| 2+ Jahre in Spanien, Ausbildung gestartet | Arraigo socioformativo |
| Schwere Erkrankung, Behandlung nur in Spanien möglich | Humanitäre Gründe |
| Opfer häuslicher Gewalt mit Anzeige | Sonderweg Gewaltschutz |
| Weniger als 2 Jahre in Spanien | Ordentliche Einreise- und Aufenthaltserlaubnisse oder warten |
Gemeinsame Ausschlussgründe für alle Regularisierungswege
Folgende Faktoren schließen die Regularisierung grundsätzlich aus:
- Strafrechtliche Verurteilungen in Spanien oder im Ausland (letzten 5 Jahre)
- Aktive Abschiebungsmaßnahme (orden de expulsión)
- Aktives Einreiseverbot (prohibición de entrada)
- Sicherheitsgründe oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung
Praktischer Beratungshinweis für DACH-Bezug
Für Familienangehörige von deutschen oder österreichischen EU-Bürgern, die irregulär in Spanien sind: Der EU-Bürger kann in vielen Fällen Familiennachzug über das EU-Freizügigkeitsrecht einleiten, was einfacher ist als der Arraigo-Weg. Dies setzt voraus, dass der EU-Bürger in Spanien legal registriert ist und als EU-Bürger behandelt wird.
Für Familienangehörige von Schweizer Staatsangehörigen gilt diese EU-Freizügigkeitsroute nicht — hier gelten die regulären Arraigo-Wege oder Familiennachzug nach spanischem Ausländerrecht.
BMC begleitet die Vorbereitung und Einreichung aller Regularisierungsanträge — von der Situationsanalyse über die Dokumentenzusammenstellung bis zur Nachverfolgung bei der Ausländerbehörde.