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Gesellschaftsgründung: Die richtige Struktur vom ersten Tag an

Gesellschaftsgründung in Spanien — SL, SLU und SA — mit der richtigen rechtlichen Struktur vom ersten Tag an. Vollständiger Registrierungsprozess in 10 Werktagen abgeschlossen.

Warum die Rechtsform wichtiger ist, als sie erscheint

+500
Gegründete Gesellschaften
10 Tage
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1 EUR
Gesetzliches Mindestkapital für eine SL
+20
Nationalitäten betreuter Gründer
4,8/5 bei Google · 50+ BewertungenSeit 2007 · 19 Jahre Erfahrung5 Büros in Spanien500+ Kunden
Unser Ansatz

Die Ley Crea y Crece: was 1 EUR Kapital in der Praxis bedeutet

01

Analyse der Rechtsform

Wir bewerten Ihr Projekt, die Gesellschafterstruktur, die Finanzierungsanforderungen und den Wachstumshorizont, um zu bestimmen, ob eine SL (Sociedad de Responsabilidad Limitada), SLU, SA (Sociedad Anónima) oder eine andere Form Ihren Zielen am besten dient.

02

Satzung und Gesellschaftervertrag

Wir erarbeiten maßgeschneiderte Satzungen und — wo es mehrere Gesellschafter gibt — einen anfänglichen Gesellschaftervertrag, der Kapitalzuteilung, Gewinnausschüttung, Exit-Klauseln und Entscheidungsregeln regelt.

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Notarielles und Registerverfahren

Wir übernehmen die öffentliche Urkunde vor einem Notar, die Abwicklung der Stempelsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales), die Eintragung im Handelsregister und die Erlangung der endgültigen Steuernummer (NIF) der Gesellschaft.

04

Steuerliche und Melderegistrierung

Wir reichen die Erklärung Modelo 036 ein, wählen das am besten geeignete MwSt.-Regime und konfigurieren alle periodischen Steuerpflichten ab dem ersten Betriebstag.

Die Herausforderung

Die falsche Rechtsform bei der Gründung zu wählen ist ein Fehler, der sich über Jahre summiert. Eine unzureichende Struktur kann den Investoreneinstieg erschweren, eine ineffiziente steuerliche Behandlung schaffen oder Gründungsgesellschafter Haftungen aussetzen, die hätten vermieden werden können. Die Navigation durch das Handelsregister, die Ausarbeitung der Satzung und die Verwaltung anfänglicher Steuerpflichten schafft eine Last, mit der die wenigsten Gründer allein umgehen können.

Unsere Lösung

Wir verwalten den gesamten Gründungsprozess, von der Analyse der optimalen Rechtsform bis zur Registrierung und steuerlichen Anmeldung. Wir erarbeiten Satzungen, die das Wachstum der Gesellschaft antizipieren, bereiten einen anfänglichen Gesellschaftervertrag vor, wo es mehrere Gründer gibt, und stellen sicher, dass die Gesellschaft korrekt konfiguriert ist, um zu operieren, zu wachsen und Kapital anzuziehen.

Die Gesellschaftsgründung in Spanien wird durch das Kapitalgesellschaftsgesetz (LSC, Königliches Gesetzesdekret 1/2010) geregelt, das die beiden wichtigsten Unternehmensstrukturen regelt: die Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL/SRL) mit einem Mindeststammkapital von 3.000 EUR und die Sociedad Anónima (SA) mit 60.000 EUR. Der Prozess umfasst die Erlangung einer Firmennamenbescheinigung vom Handelsregister, die notarielle Beurkundung der Satzung vor einem Notar, die Eintragung im Handelsregister und die steuerliche Anmeldung bei der AEAT. Der Standardprozess dauert zwischen 10 und 15 Werktagen; für SLs ist ein beschleunigtes Gründungsverfahren (CIRCE) verfügbar.

Die Gründung einer Gesellschaft in Spanien ist der erste Rechtsakt eines Unternehmens — und in vielen Fällen derjenige mit den langfristigsten Konsequenzen. Die Wahl der Rechtsform, die Ausarbeitung der Satzung und die anfängliche Kapitalstruktur sind keine administrativen Formalitäten: Es sind Entscheidungen, die die steuerliche Behandlung der Gesellschaft, das Haftungsrisiko ihrer Gesellschafter, ihre Fähigkeit, Investitionen anzuziehen, und die Leichtigkeit bestimmen, mit der sie in Zukunft wachsen oder verkauft werden kann.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.

Warum die Rechtsform wichtiger ist, als sie erscheint

Die Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL) ist die am häufigsten verwendete Form in Spanien, geschätzt für ihre Flexibilität und geringen Gründungs- und Unterhaltskosten. Die Einzelgesellschaftervariante (SLU — Sociedad Limitada Unipersonal) ist strukturell identisch, aber mit einem Alleingesellschafter. Die Sociedad Anónima (SA) ist die einzige Option für Unternehmen, die eine Notierung an regulierten Märkten anstreben, und die vorherrschende Form in großen Unternehmensgruppen aufgrund der einfacheren Anteilsübertragung.

Über die Mehrheitswahl hinaus muss die Analyse projektspezifische Variablen abwägen:

  • Anzahl und Profil der Gesellschafter: Ein Alleingesellschafter hat andere Optionen als ein Team aus vier Mitgründern mit unterschiedlichen Kapital- und Arbeitsbeiträgen.
  • Finanzierungsanforderungen: Ein Startup, das innerhalb der nächsten zwei Jahre Investitionsrunden erwartet, benötigt Satzungen, die den Eintritt neuer Gesellschafter erleichtern, Vorzugsklauseln und eine Kapitalstruktur, die den Due-Diligence-Prozess nicht behindert.
  • Gesellschaftszweck und regulierte Tätigkeiten: Bestimmte Tätigkeiten — Versicherungen, Kapitalanlageservices, Medien — schreiben spezifische Rechtsformen oder Mindestkapitalanforderungen vor, die über die im LSC festgelegten hinausgehen.
  • Internationale Struktur: Bei nichtansässigen Gesellschaftern, Vermögenswerten im Ausland oder wenn die Gesellschaft eine Tochtergesellschaft einer ausländischen Einheit ist, hat die Formenwahl und satzungsmäßige Konfiguration steuerliche Implikationen, die vor der Unterzeichnung vor einem Notar analysiert werden müssen.

Die Ley Crea y Crece: was 1 EUR Kapital in der Praxis bedeutet

Das Gesetz 18/2022 über Unternehmensschaffung und -wachstum (Ley Crea y Crece), in Kraft seit Oktober 2022, hat die frühere Mindestkapitalanforderung von 3.005,06 EUR für die Gründung einer SL abgeschafft. Theoretisch kann eine Gesellschaft mit 1 EUR Kapital gegründet werden. Die Maßnahme zielt darauf ab, Markteintrittsbarrieren zu senken und Spanien an europäische Standards für einfache Unternehmensschaffung anzupassen.

Wenn Sie eine operative Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden benötigen und nicht auf den Standardgründungszeitrahmen warten können, ist unsere Alternative der Kauf einer Vorratsgesellschaft: eine bereits eingetragene SL oder SA mit endgültiger Steuernummer und ohne Verbindlichkeiten, bereit ab dem Tag der Unterzeichnung zu operieren.

In der Praxis führt das Gesetz ein wichtiges Gegengewicht ein: In den ersten zwei Geschäftsjahren, in denen die Gesellschaft Gewinn erwirtschaftet, muss sie 20% dieser Gewinne einer gesetzlichen Rücklage zuführen, bis der Eigenkapitalfonds 3.000 EUR erreicht. Wenn die Gesellschaft vor Erreichen dieser Schwelle aufgelöst wird, haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für den Fehlbetrag bis zu 3.000 EUR gegenüber Drittgläubigern.

Ausländische Gesellschafter und internationale Strukturen

Spanien erlegt keine allgemeinen Beschränkungen für ausländische Beteiligungen an spanischen Gesellschaften auf, aber der Gründungsprozess hat spezifische Anforderungen, die es sich lohnt zu antizipieren:

Für einzelne Nichtansässige:

  • Erlangung einer NIE (Número de Identificación de Extranjero) beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland oder beim Ausländeramt in Spanien. Bearbeitungszeiten variieren je nach Land und Antragsvolumen von 2 bis 6 Wochen.
  • Ausländische Identitätsdokumente müssen apostilliert oder legalisiert werden und in vielen Fällen von einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische begleitet werden.

Für ausländische juristische Personen (Muttergesellschaften oder Holdinggesellschaften aus einem anderen Land):

  • Eine ausländische Gesellschaft, die Gesellschafter einer spanischen Gesellschaft sein möchte, muss Dokumentation zur Bestätigung ihrer Rechtsgültigkeit, ihrer Vertretung und ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der Gründung vorlegen.
  • Muttergesellschaften aus Ländern mit einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien können von Quellensteuerbefr­eiungen auf Dividenden profitieren. Diese Planung muss vor der Gründung erfolgen, nicht danach, da die anfängliche Eigentumsstruktur schwer zu modifizieren ist ohne Steuerkosten.

Nachgründungspflichten: was Ihnen bei der Unterzeichnung niemand sagt

Die Gründung ist nicht das Ende des Prozesses; es ist der Beginn einer Reihe von periodischen Pflichten, die jede Gesellschaft erfüllen muss, um compliant zu bleiben. Die wichtigsten im ersten Geschäftsjahr:

Register- und gesellschaftsrechtliche Pflichten:

  • Buchlegalisierung: Handelsbücher müssen elektronisch beim Handelsregister bis zum 30. April des auf die Gründung folgenden Jahres eingereicht werden.
  • Jahresabschlusseinreichung: Die Jahresabschlüsse müssen vom Leitungsorgan innerhalb von drei Monaten nach dem Geschäftsjahresende genehmigt und bis zum 31. Juli beim Handelsregister eingereicht werden.
  • Jahreshauptversammlung: Muss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres abgehalten werden, um die Abschlüsse des Vorjahres zu genehmigen.

Periodische Steuerpflichten:

  • Vierteljährliche MwSt.-Erklärungen (Modelo 303) und die jährliche Zusammenfassung (Modelo 390).
  • Quellensteuer auf Beschäftigungs- und Berufseinkommen (Modelo 111), wenn die Gesellschaft Mitarbeiter hat oder selbstständige Auftragnehmer beschäftigt.
  • Körperschaftsteuer (Modelo 200) innerhalb von 25 Kalendertagen nach den sechs Monaten nach dem Geschäftsjahresende.

Wir liefern ab dem Zeitpunkt der Gründung einen personalisierten Compliance-Kalender, der alle relevanten Fristen und Formulare für Ihre Gesellschaft abdeckt.

Unternehmensstruktur und Steueroptimierung: Holding- vs. Direktstrukturen

Die Wahl zwischen einer direkten Gesellschaftsstruktur und einer Holdingstruktur hat erhebliche mittel- und langfristige steuerliche Konsequenzen:

Direktstruktur (Einzelgesellschaft): Einfach, günstig in der Gründung und im Unterhalt. Optimal für Einzelgesellschafter mit einem operativen Geschäft ohne Finanzierungspläne. Limitierung: Gewinne werden beim Entzug aus der Gesellschaft (Dividenden) zweifach besteuert — zuerst IS, dann IRPF auf Dividendenausschüttung.

Holdingstruktur (Gesellschaft hält Anteile an operativer Gesellschaft): Art. 21 LIS (Körperschaftsteuergesetz) sieht eine 95%ige Steuerbefreiung für Dividenden und Kapitalgewinne aus Beteiligungen von mindestens 5% vor, die mindestens 1 Jahr gehalten wurden. Für Unternehmer, die mehrere operative Tätigkeiten betreiben, Beteiligungen an anderen Unternehmen halten oder mittelfristig verkaufen wollen, kann die Holdingstruktur erhebliche Steuervorteile bieten.

Für internationale Gesellschafter: Kombiniert mit einem Doppelbesteuerungsabkommen kann eine spanische Holdinggesellschaft (ETVE — Entidad de Tenencia de Valores Extranjeros) als effizienter Intermediate für internationale Unternehmensgruppen funktionieren. Wir koordinieren die Strukturanalyse mit unserem internationalen Steuer-team.

Praxisbeispiel mit Zahlen: Software-Startup-Gründung

Profil: Zwei Mitgründer (ein Spanier, ein Deutscher), Software-as-a-Service-Geschäftsmodell, geplante Seed-Runde in 18 Monaten, einer der Gründer bringt bestehendes Code-IP ein.

Empfehlung und Umsetzung: SL mit maßgeschneiderter Satzung. Gesellschaftervertrag mit: IP-Einlage formalisiert und als Sacheinlage bewertet, Vesting-Klausel (4 Jahre, 1 Jahr Cliff) für beide Gründer, Anti-Dilution-Schutz für die erste externe Runde (Ratchet-Mechanismus), Drag-along/Tag-along-Klauseln für den Fall eines Kaufangebots.

Für den deutschen Mitgründer: NIE-Beschaffung über das spanische Konsulat Hamburg (4 Wochen), Apostillierung des deutschen Ausweises, beglaubigte Übersetzung. Formale Gründung nach Erhalt des NIE.

Timeline: Gesamtprozess 6 Wochen (davon 4 Wochen für NIE). Gründungskosten: 1.200 EUR Notargebühren und Handelsregister + 4.800 EUR BMC-Gebühren für Satzung, Gesellschaftervertrag und Steuerregistrierung.

Ergebnis: 18 Monate nach Gründung erfolgte die Seed-Runde (500.000 EUR SAFE-Note, 2 Business Angels). Der Investor-SAFE konvertierte in 15% Anteile in der Series A. Die vorbereitete Gesellschafterstruktur und der Gesellschaftervertrag ermöglichten die Durchführung der Transaktion ohne Satzungsänderung.

Häufige Fehler Top 5 bei der Gesellschaftsgründung

  1. Muster-Satzung ohne Anpassung: CIRCE-Standardsatzungen enthalten keine Drag-along/Tag-along-Klauseln, keine Vorkaufsrechts-Regelungen, keine Quoren für strategische Beschlüsse und keine Anti-Verwässerungs-Mechanismen. Für Gesellschaften, die jemals Investoren aufnehmen oder Anteile übertragen werden, sind Standardsatzungen unzureichend.

  2. Kein Gesellschaftervertrag bei mehreren Gründern: Die häufigste Quelle von Konflikten bei Startup-Gesellschaften ist nicht das Geschäft, sondern das Verhältnis zwischen den Gründern. Ein fehlender Gesellschaftervertrag bedeutet, dass Konflikte über Exit, Entscheidungsfindung oder Wettbewerbsverbote nach LSC und Satzung gelöst werden — was selten die bevorzugte Lösung irgendeines Gründers ist.

  3. Falsche MwSt.-Regime-Wahl: Die Wahl zwischen allgemeiner Besteuerung und vereinfachter Besteuerung (módulos) oder das MwSt.-Cash-Accounting-Regime hat erhebliche Konsequenzen für die Liquidität und den Verwaltungsaufwand. Falsche Wahl führt zu Korrekturen, die Änderungen erst im nächsten Kalenderjahr erlauben.

  4. Gesellschaftssitz ohne steuerliche Überlegung: Der Gesellschaftssitz beeinflusst die zuständige Steuerbehörde und kann in einigen Fällen Zugang zu regionalen Steuervorteilen eröffnen oder schließen (z.B. ZEC auf den Kanaren, Gesellschaftsteuer in Navarra oder Baskenland mit unterschiedlichen Sätzen).

  5. IP-Einlage nicht formalisiert: Gründer, die intellektuelles Eigentum (Code, Patente, Marken) in die Gesellschaft einbringen, müssen dies formal als Sacheinlage strukturieren. Ohne diese Formalisierung bleibt das IP beim Gründer persönlich — mit möglichen Konsequenzen für Investoren und bei einem späteren Verkauf der Gesellschaft.

Gesellschaftsgründung mit Steueroptimierung: erste Strukturentscheidungen

Die Steuerkonfiguration der neuen Gesellschaft ab Tag 1 hat langfristige Konsequenzen, die rückwirkend schwer zu korrigieren sind:

Körperschaftsteuer-Satz (IS): Neu gegründete Gesellschaften zahlen in den ersten beiden profitablen Jahren einen reduzierten IS-Satz von 15% (statt 25%). Dieser Vorteil gilt nur, wenn die Gesellschaft nicht als Nachfolge oder Spaltung einer anderen Tätigkeit gilt. Die korrekte Gründung und Klassifizierung sichert diesen Vorteil.

Ley de Startups (Gesetz 28/2022) — Qualifikation: Innovative Unternehmen, die weniger als 5 Jahre alt sind (oder bis 7 Jahre in biotechnologischen, energetischen und industriellen Bereichen), können bei ENISA den Startup-Status beantragen. Vorteile: IS-Satz 15% für 4 Jahre (statt nur 2), IS-Stundung ohne Zinsen in den ersten 2 Jahren, erweiterte Steuerbefreiung für Stock Options (bis 50.000 EUR statt 12.000 EUR), Beckham-Regime für ausländische Führungskräfte vereinfacht.

MwSt.-Regime-Wahl bei der Gründung: Kleinunternehmer unter 85.000 EUR Jahresumsatz können zwischen dem allgemeinen MwSt.-Regime und dem Sonderregime des Cash Accounting (Régimen especial del criterio de caja) wählen. Das Cash-Accounting-Regime ist für Unternehmen mit langen Zahlungszielen vorteilhaft — MwSt. wird erst bei Zahlungseingang fällig, nicht bei Rechnungsstellung. Die Wahl muss bei der Erstregistrierung (Modelo 036) getroffen werden.

Investorenabzug IRPF: Investoren, die in die Anteile einer neuen Gesellschaft (weniger als 5 Jahre, nicht börsennotiert) investieren, können 50% des Investitionsbetrags (bis 100.000 EUR/Jahr) von ihrer IRPF-Bemessungsgrundlage abziehen (Art. 68.1 IRPF). Diese Steuerbefreiung ist ein erheblicher Anreiz für Business Angels — und die korrekte Konfiguration der Gesellschaft beim Gründungszeitpunkt ist Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Abzugs.

Gesellschaftsgründung für Nicht-EU-Ausländer: spezifische Aspekte

Für Gründer aus Nicht-EU-Ländern (z.B. aus Deutschland, Schweiz, USA, Kanada) gibt es spezifische verfahrensrechtliche Anforderungen:

NIE-Beschaffung: Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die steuerliche Identifikationsnummer für natürliche Personen ohne spanische Staatsangehörigkeit. Sie kann beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland oder bei der Oficina de Extranjería in Spanien beantragt werden. Für Deutsche: Bearbeitungszeit beim spanischen Konsulat in Deutschland (Berlin, Frankfurt, Hamburg, München) typischerweise 4-8 Wochen. BMC koordiniert den Antragsprozess.

Apostille für ausländische Dokumente: Identitätsdokumente aus Ländern, die dem Haager Apostille-Übereinkommen angehören (Deutschland, Schweiz, USA, UK, etc.) müssen mit einer Apostille versehen werden. Dokumente aus Nicht-Apostille-Ländern müssen durch das Außenministerium und das spanische Konsulat legalisiert werden.

Repräsentationsvollmacht für Fernabwicklung: Gründer, die nicht persönlich in Spanien anwesend sein können, können BMC per notarieller Vollmacht (poder notarial) ermächtigen, im Rahmen der Gründung in ihrem Namen zu handeln. Die Vollmacht muss apostilliert und ins Spanische übersetzt werden.

Geografische Abdeckung und regionale Besonderheiten

BMC begleitet Gesellschaftsgründungen in allen spanischen Jurisdiktionen:

Madrid, Barcelona, Valencia, Sevilla, Bilbao: Standardprozess, Bearbeitungszeit 7-15 Werktage.

Kanarische Inseln (Las Palmas, Santa Cruz de Tenerife): Besonderheit: ZEC (Zona Especial Canaria) — ein steuerliches Sonderregime für Gesellschaften, die sich auf den Kanaren ansiedeln, bestimmte Mindestinvestitionen vornehmen und Mindestarbeitsplätze schaffen. ZEC-Gesellschaften zahlen nur 4% IS (statt 25%). BMC koordiniert Gründung und ZEC-Registrierung als integriertes Mandat.

Ceuta und Melilla: Sonderregime bezüglich indirekter Steuern (kein IVA, eigene Beiträge IPSI). Für Unternehmen mit spezifischen Handelstätigkeiten Nordafrika-Spanien relevant.

Navarra und Baskenland: Eigene Steuerregimes (concierto económico) mit eigenem Körperschaftsteuergesetz und abweichenden IS-Sätzen und Abzügen. Gesellschaftsgründung in diesen Regionen erfordert Koordination mit dem spezifischen Foralrecht.

Regelungsrahmen: LSC und Gründungsprozess

LSC (Ley de Sociedades de Capital, RDL 1/2010): Regelt Gründungsanforderungen (Art. 15-28 für SL, Art. 53-80 für SA), Satzungsinhalt (Art. 23 LSC Mindestinhalt: Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Gesellschaftssitz, Leitungsorgan), Gesellschafterrechte und -pflichten.

Ley 18/2022 (Ley Crea y Crece): Beseitigt Mindestkapitalanforderung von 3.005,06 EUR für SL. Einführt das Instrument der Sociedad por Acciones Simplificada (SAS) für schnelle digitale Gründungen. Verpflichtet SL zur gesetzlichen Rücklage von 20% der Jahresgewinne bis zu 3.000 EUR Eigenkapital.

Ley 28/2022 (Ley de Startups): Startup-Status für innovative Unternehmen < 5 Jahre: IS 15% für 4 Jahre, IS-Stundung 2 Jahre ohne Zinsen, erweiterte Stock-Option-Steuerbefreiung, vereinfachter Beckham-Regime-Zugang. Antrag bei ENISA.

Real Decreto 1784/1996 (Reglamento del Registro Mercantil): Regelt den Registerisierungsprozess, Fristen und Anforderungen. Eintragungsfrist: 1 Monat ab Notarurkunde.

CIRCE (Centro de Información y Red de Creación de Empresas): Digitales Schnellgründungsportal für einfache SL-Gründungen. Theoretische Bearbeitungszeit: 5-7 Werktage. Limitierung: keine Satzungsflexibilität, Muster-Satzung ohne Anpassungsmöglichkeit.

Praxisbeispiel: Tochtergesellschaftsgründung für internationales Unternehmen

Profil: Deutsches Maschinenbauunternehmen (München, 300 MA, 45 Mio. EUR Umsatz) möchte eine spanische Vertriebstochtergesellschaft in Valencia gründen, um den iberischen Markt direkt zu bedienen. Bislang über Handelsvertreter.

Analyse und Empfehlung: SLU (Eingesellschaftergesellschaft) mit der deutschen GmbH als alleiniger Gesellschafterin. Empfohlenes Kapital: 50.000 EUR (widerspiegelt geplante Anfangsinvestitionen). Gesellschaftszweck: breit gefasst (Vertrieb, Installation, Wartung von Maschinen) um spätere Tätigkeitserweiterung zu ermöglichen.

Besonderheiten für deutsches Mutterunternehmen:

  • Apostille der deutschen GmbH-Unterlagen
  • Übersetzte und beglaubigte Handelsregisterauszüge der deutschen GmbH
  • Bevollmächtigung des spanischen Geschäftsführers durch notariell beglaubigte Vollmacht
  • Steuerliche Analyse: Dividendenfluss Deutschland-Spanien (Quellensteuer unter DBA 2011 auf 5% reduziert bei 10%+ Beteiligung), Verrechnungspreisdokumentation für Vertriebsmargen.

Timeline: 10 Wochen (2 Wochen Dokumentenvorbereitung + NIE + 4 Wochen Apostille/Übersetzung + 2 Wochen Notar/Register + 2 Wochen Steuerregistrierung).

Gesamtkosten Gründung: 8.500 EUR (Notargebühren 700 EUR + Handelsregister 350 EUR + Apostillen/Übersetzungen 1.200 EUR + BMC-Gebühren 6.250 EUR für vollständiges Mandat inkl. steuerlicher Erstanalyse und Compliance-Kalender).

Kostentransparenz: Was eine Gesellschaftsgründung kostet

ServiceTypische Kosten
Einfache SL-Gründung (nationaler Gesellschafter, CIRCE)1.200–2.500 EUR
Vollständige SL-Gründung mit maßgeschneiderter Satzung2.500–5.000 EUR
SL mit Gesellschaftervertrag (2-5 Gründer)4.000–8.000 EUR
Tochtergesellschaft ausländisches Mutterunternehmen5.000–10.000 EUR
Holdingstruktur (2+ Ebenen, steuerliche Planung)8.000–20.000 EUR
Behördliche Kosten (Notar + Register)800–1.500 EUR (separat)

Alle Preise exklusive behördlicher Gebühren und exklusive Kosten für Apostillen, Übersetzungen oder NIE-Verfahren bei internationalen Mandaten.

Häufig gestellte Fragen nach der Gründung

Muss ich ein spanisches Bankkonto haben? Für die Gründung einer SL ist kein Bankkonto vor der Gründung zwingend erforderlich (seit Ley Crea y Crece 2022). Für den laufenden Betrieb — Gehaltszahlungen, MwSt.-Lastschrift, Kreditoren — ist ein spanisches Geschäftskonto praktisch erforderlich. BMC koordiniert die Kontoeröffnung mit großen spanischen Banken (Santander, BBVA, CaixaBank) und Neobanken (Qonto, Revolut Business).

Wann brauche ich einen Gesellschaftsbeschluss? Wesentliche Entscheidungen — Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen, Geschäftsführer-Ernennung oder -abberufung, Jahresabschlussgenehmigung, Liquidation — erfordern einen formellen Gesellschafterbeschluss (acuerdo de la junta). Das Fehlen dokumentierter Beschlüsse ist eine häufige Lücke in der Compliance kleiner Gesellschaften.

Was passiert, wenn ich keine Erklärungen einreiche? Die AEAT verhängt automatische Bußgelder für verspätete oder fehlende Erklärungen. Bei wiederholten Versäumnissen kann die AEAT auch direkte Einzüge vom Geschäftskonto durchführen (embargo de cuentas). Für Gesellschaften ohne laufende Tätigkeit gibt es vereinfachte Pflichten, aber keine vollständige Befreiung.

Kann ich die Gesellschaft jederzeit auflösen? Ja, aber eine förmliche Auflösung (Dissolution + Liquidation) erfordert einen Gesellschafterbeschluss, die Abwicklung aller Verbindlichkeiten, die Einreichung des Liquidationsabschlusses und die Löschung aus dem Handelsregister. BMC koordiniert diese Abwicklung als Teil des Gesellschaftsauflösungs-Service.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz für eine neue Gesellschaft? Standard-IS-Satz: 25%. Für neu gegründete Gesellschaften in den ersten beiden profitablen Jahren: 15% (Art. 29 LIS). Für Startup-qualifizierte Unternehmen (Ley 28/2022): 15% für 4 Jahre.

Betroffene Branchen und Unternehmenstypen

Die Gesellschaftsgründung betrifft alle Branchen, aber bestimmte Sektoren haben zusätzliche regulatorische Anforderungen:

Regulierte Tätigkeiten (Lizenzen erforderlich): Finanzmittlung, Versicherungsberatung, Apotheken, Medizintechnik, Sicherheitsdienste, Bildungseinrichtungen — diese Sektoren erfordern zusätzliche Genehmigungen neben der Handelsregistereintragung. BMC koordiniert Gründung und Lizenzverfahren als integriertes Mandat.

Technologie/Startups: Die Ley de Startups (Gesetz 28/2022) bietet spezifische Steuervorteile für qualifizierte innovative Unternehmen — IS-Reduktion auf 15% in den ersten 4 Jahren, Stundung der IS-Zahlung in den ersten 2 Jahren, erweiterte Steuerbefreiung für Stock Options. Qualifikation muss bei ENISA beantragt werden.

Familienbetriebe/Freiberufler: Für Einzelunternehmer, die ihre Tätigkeit in eine Gesellschaft einbringen, ist die steuerliche Behandlung der Einlage kritisch (ISR auf stille Reserven). Wir koordinieren die steuerliche Umstrukturierung als Teil der Gründung.

Referenzen

Ausländische Gesellschafter und internationale Strukturen

Ich kam zu BMC mit einer Idee und keinen Kenntnissen rechtlicher Strukturen. Innerhalb von zwei Wochen hatte ich die Gesellschaft gegründet, ordentlich ausgearbeitete Satzungen und einen Gesellschaftervertrag, der mich im folgenden Jahr vor einer ernsten Auseinandersetzung mit meinem Mitgründer bewahrte.

Datapath Technologies SL
Gründer

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Nachgründungspflichten: was Ihnen bei der Unterzeichnung niemand sagt

Analyse der Rechtsform

Vergleichende Bewertung von SL, SLU, SA, Genossenschaft und anderen Strukturen basierend auf Ihrem Projekt, der Anzahl der Gesellschafter, Finanzierungsanforderungen und erwartetem steuerlichem Behandlung, mit schriftlicher Empfehlung.

Maßgeschneiderte Satzung

Ausarbeitung einer auf den Gesellschaftszweck, die Gesellschafterstruktur und die operativen Anforderungen zugeschnittenen Satzung, mit Bestimmungen, die Wachstum und den Eintritt neuer Gesellschafter oder Investoren antizipieren.

Anfänglicher Gesellschaftervertrag

Ausarbeitung des Gründergesellschaftervertrags, der Kapitalzuteilung, Drag-along- und Tag-along-Klauseln, Exit-Mechanismen und Entscheidungsregeln zwischen Gründern regelt.

Vollständige Registereintragung

End-to-End-Verwaltung des notariellen Prozesses, Steuerregulierung, Eintragung beim provinziellen Handelsregister und Erlangung der endgültigen NIF der Gesellschaft.

Steuerliche und Melderegistrierung

Einreichung von Modelo 036, Auswahl des geeigneten MwSt.-Regimes, Konfiguration periodischer Steuerpflichten und Lieferung eines Compliance-Kalenders für das erste Geschäftsjahr.

Ansprechpartner

Andrea Fuentes Gallego

Mitarbeiterin – Rechtsabteilung

Master in Rechtsanwaltschaft, ICADE Rechtswissenschaften, Universität Sevilla
FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Gesellschaftsgründung in Spanien

Direkte Kosten liegen zwischen 400 und 1.200 EUR je nach Komplexität: Notargebühren (ca. 300–600 EUR), Handelsregistergebühren (ca. 100–250 EUR) und Verwaltungsgebühren. Nach der Ley Crea y Crece (Gesetz 18/2022) gibt es keine Mindestkapitalanforderung mehr zur Gründung, obwohl das tatsächliche Stammkapital die Betriebskapazität der Gesellschaft widerspiegeln sollte. Unsere Gebühren für die vollständige Verwaltung des Prozesses werden auf Projektbasis vereinbart.
Der vollständige Prozess — von der Unterzeichnung vor dem Notar bis zur Handelsregistereintragung und dem endgültigen NIF — dauert zwischen 7 und 15 Werktagen. Über den CIRCE-Online-Weg können unkomplizierte Gründungen in 5 bis 7 Tagen abgeschlossen werden. Die vorherige Erstellung der Satzung und der Begleitdokumentation reduziert diese Zeitrahmen erheblich.
Die SL (Sociedad de Responsabilidad Limitada) ist die häufigste Form für KMUs und Startups: geringere Gründungskosten, kein Mindestkapital seit Gesetz 18/2022 und größere gesetzliche Flexibilität. Die SA (Sociedad Anónima) erfordert ein Mindestkapital von 60.000 EUR, ist obligatorisch für an regulierten Märkten notierte Unternehmen und wird von Großunternehmen mit breitem Aktionärskreis bevorzugt. Die SA bietet eine größere Leichtigkeit der Anteilsübertragung, während SL-Beteiligungen Übertragungsbeschränkungen unterliegen.
Ja. Ein Nichtansässiger kann Gesellschafter oder Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft sein. Er benötigt eine NIE (Número de Identificación de Extranjero — ausländische Identifikationsnummer), die wir als Teil des Prozesses verwalten, zusammen mit der Apostillierung oder Legalisierung von Identitätsdokumenten aus dem Herkunftsland. Für ausländische Gesellschaftergesellschaften ist zusätzliche Dokumentation zur Muttergesellschaft erforderlich. Wir haben Erfahrung mit Gründern aus mehr als 20 Nationalitäten.
Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Die Satzung regelt das Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten; der Gesellschaftervertrag regelt das interne Verhältnis zwischen Gründern: wer seinen Anteil verkaufen kann und an wen, was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigen möchte, wie kritische Entscheidungen bei Pattsituationen getroffen werden und wie die Gesellschaft im Streitfall bewertet wird.
Das Gesetz 18/2022 über Unternehmensschaffung und -wachstum hat die frühere Mindestkapitalanforderung von 3.000 EUR für die Gründung einer SL abgeschafft. Seit Oktober 2022 ist eine Gründung mit 1 EUR Kapital möglich. In den ersten zwei Geschäftsjahren, in denen die Gesellschaft Gewinn erwirtschaftet, muss sie jedoch 20% dieser Gewinne einer gesetzlichen Rücklage zuführen, bis das Eigenkapital 3.000 EUR erreicht. In der Praxis empfehlen wir Gründern, mit einem Kapitalbetrag zu starten, der die tatsächliche Geschäftstätigkeit widerspiegelt.
Ja. Holdingstrukturen — eine Gesellschaft, die Beteiligungen an anderen Gesellschaften hält — erfordern zusätzliche Planung: Rechtsform der Holding, Eigentumsstruktur, steuerliche Behandlung von Dividenden und Kapitalgewinnen sowie Koordination mit unserer internationalen Steuerpraxis, wenn Gesellschafter oder Vermögenswerte außerhalb Spaniens vorhanden sind.
Die wichtigsten Pflichten sind: Buchführung gemäß dem Allgemeinen Spanischen Kontenplan, Einreichung des Jahresabschlusses beim Handelsregister bis zum 31. Juli, Abhaltung der Jahreshauptversammlung innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres, elektronische Einreichung der Handelsbücher beim Handelsregister bis zum 30. April und Erfüllung periodischer Steuerpflichten. Wir liefern ab Gründung einen Compliance-Kalender.
Ja. Der Gesellschaftssitz hat praktische und rechtliche Implikationen: Er bestimmt das zuständige Handelsregister, die relevante Steuerbehörde und kann in einigen Fällen beeinflussen, wie Mandanten und Investoren das Unternehmen wahrnehmen. Für Nichtansässige oder Unternehmen in einem frühen Stadium ist es möglich, eine Dienstleistungsadresse zu nutzen, bis ein permanentes Büro eingerichtet ist.
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