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TRADE: Der rechtliche Status, der den von einem einzigen Auftraggeber abhängigen Selbstständigen schützt

Registrierung, Vertrag und Rechtschutz für den TRADE (Autónomo Económicamente Dependiente): Einhaltung der LETA Ley 20/2007, Pflichtvertrag mit dem Hauptauftraggeber und Verteidigung gegenüber der Arbeitsinspektion.

80%
Der potenziellen TRADEs ohne formell etablierten Status
75%
Einnahmenschwelle von einem Auftraggeber für den TRADE-Status (Art. 11 LETA)
18 Tage
Gesetzlich garantierter Mindestjahresurlaub für den TRADE
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Erzielen Sie als Selbstständiger mehr als 75 % Ihrer Einnahmen aus einem einzigen Auftraggeber?

Haben Sie den TRADE-Status beim SEPE formell etabliert und den gesetzlichen Schriftvertrag geschlossen?

Kennen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Hauptauftraggeber den Vertrag grundlos kündigt?

Behandelt Sie Ihr Auftraggeber wie einen internen Mitarbeiter, ohne Ihnen die entsprechenden Arbeitsrechte zuzuerkennen?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unser Prozess zur rechtssicheren TRADE-Registrierung und Vertragsgestaltung

01

Prüfung der TRADE-Voraussetzungen

Wir verifizieren die Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 11 LETA: mindestens 75 % der Einnahmen aus einem einzigen Auftraggeber, persönliche und direkte Leistungserbringung, keine Arbeitnehmer und keine Unterbeauftragung, tatsächliche organisatorische und wirtschaftliche Abhängigkeit.

02

Meldung beim SEPE und beim Hauptauftraggeber

Wir bearbeiten die Meldung beim Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE), die den TRADE-Status nachweist, sowie die formelle Mitteilung an den Hauptauftraggeber über die wirtschaftliche Abhängigkeit.

03

Ausarbeitung des Pflichtvertrags

Wir erstellen den gesetzlich vorgeschriebenen Schriftvertrag gemäß Art. 12 LETA, der die Tätigkeitsbedingungen, Auflösung, berechtigte Unterbrechungen, Jahresurlaub und Gründe für eine entschädigungspflichtige Kündigung regelt.

04

Beratung und Rechtschutz bei Konflikten

Wir beraten bei einseitiger Vertragsauflösung durch den Auftraggeber, bei Ansprüchen wegen Vertragsverletzung und vertreten vor dem Juzgado de lo Social, das ausschließlich für Streitigkeiten aus dem TRADE-Vertrag zuständig ist.

Die Herausforderung

Der wirtschaftlich abhängige Selbstständige (TRADE, Autónomo Económicamente Dependiente) ist eine Rechtsfigur, die seit über fünfzehn Jahren im Gesetz 20/2007 (Estatuto del Trabajo Autónomo, LETA) verankert ist — und die 80 % der Selbstständigen, die die Voraussetzungen erfüllen würden, weder kennen noch formell etabliert haben. Die Folge: Sie entbehren der gesetzlich vorgesehenen Schutzrechte — Jahresurlaub, Unterbrechungsrechte, Entschädigung bei Vertragsauflösung — und sind dem abrupten Verlust ihres einzigen Auftraggebers schutzlos ausgesetzt.

Unsere Lösung

Wir prüfen, ob der Selbstständige die LETA-Voraussetzungen für die TRADE-Anerkennung erfüllt, leiten die Meldung beim SEPE (Servicio Público de Empleo Estatal) ein, erstellen den Pflichtvertrag mit dem Hauptauftraggeber und beraten bei Vertragsauflösung oder Konflikten mit dem Auftraggeber — einschließlich Vertretung vor dem Juzgado de lo Social (Arbeitsgericht).

Der wirtschaftlich abhängige Selbstständige (TRADE, Autónomo Económicamente Dependiente) ist die in den Artikeln 11 ff. des Gesetzes 20/2007 (Estatuto del Trabajo Autónomo, LETA) geregelte Rechtsfigur, die einem selbstständigen Unternehmer, der mindestens 75 % seiner beruflichen oder unternehmerischen Einnahmen aus einem einzigen Hauptauftraggeber bezieht, spezifische Rechte einräumt: Anspruch auf 18 Arbeitstage Jahresurlaub, Recht auf berechtigte Unterbrechungen der Tätigkeit, Mindestkündigungsfrist von 15 Tagen bei unbefristeten Verträgen, Entschädigung bei grundloser Kündigung und Zugang zur Arbeitsgerichtsbarkeit für Vertragsstreitigkeiten. Der TRADE-Status entsteht kraft Gesetzes, sobald die objektiven Voraussetzungen des Art. 11 LETA erfüllt sind, muss aber beim SEPE und beim Hauptauftraggeber gemeldet werden und erfordert die Formalisierung eines Schriftvertrags gemäß Art. 12 LETA.

Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.

Warum der TRADE die unbekannteste Rechtsfigur im spanischen Selbstständigenrecht ist

Das Gesetz 20/2007 schuf den TRADE, um eine sehr häufige Realität zu schützen: den Selbstständigen, der zwar formal unabhängig ist, aber fast ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber arbeitet und mit ihm eine wirtschaftliche Abhängigkeit aufgebaut hat, die ihn funktional einem Arbeitnehmer ähnlich macht — ohne allerdings den Schutz des regulären Arbeitsrechts zu genießen.

Das Paradoxe ist, dass fünfzehn Jahre nach dem Gesetz die meisten Selbstständigen, die objektiv die Voraussetzungen erfüllen würden, ihren Status nicht formalisiert haben. Die Gründe sind vielfältig: Der Hauptauftraggeber hat kein Interesse daran, eine Abhängigkeit anzuerkennen, die ihm vertragliche Pflichten auferlegt; der Selbstständige kennt die Rechtsfigur nicht; oder beide Parteien bevorzugen die Informalität des Status quo.

Die Folgen dieser Informalität sind für den Selbstständigen eindeutig negativ: Wenn der Auftraggeber die Beziehung beendet, verliert der Selbstständige seine wichtigste oder einzige Einnahmequelle ohne Ankündigungsfrist, ohne Entschädigung und ohne die Möglichkeit, schnell vor den Juzgado de lo Social zu treten. Der Unterschied zwischen einem formalisierten und einem nicht formalisierten TRADE kann bei einer streitigen Vertragsauflösung Zehntausende von Euro ausmachen.

Referenzen

Rechtssicher registrierter TRADE-Status mit vollständig dokumentierten Vertragspflichten

Ich arbeitete seit vier Jahren und rechnete 90 % meiner Einnahmen an denselben Auftraggeber ab, ohne zu wissen, dass ich besondere Rechte hatte. BMC half mir, mich als TRADE zu registrieren, den Pflichtvertrag zu schließen, und als der Auftraggeber den Vertrag ohne Ankündigungsfrist auflöste, die mir zustehende Entschädigung einzufordern.

Selbstständig
Unabhängiger Marketingberater

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Unser Leistungsumfang für wirtschaftlich abhängige Selbstständige (TRADE)

Eignungsprüfung und SEPE-Meldung

Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 11 LETA und Bearbeitung der Meldung beim SEPE sowie der formellen Mitteilung an den Hauptauftraggeber zur Anerkennung des TRADE-Status.

Ausarbeitung des TRADE-Vertrags

Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Schriftvertrags gemäß Art. 12 LETA, einschließlich Tätigkeitsbedingungen, Vergütung, Jahresurlaub, berechtigte Unterbrechungen und Auflösungsgründe mit Rechtsfolgen.

Beratung bei Vertragsauflösung

Analyse des vom Auftraggeber geltend gemachten Kündigungsgrunds, Schadensberechnung und außergerichtliche Geltendmachung oder Vertretung vor dem Juzgado de lo Social, falls keine Einigung erzielt wird.

Verteidigung gegenüber arbeitsrechtlicher Umqualifizierung

Beratung des Auftraggebers oder des TRADE, wenn die Arbeitsinspektion die Beziehung auf das Vorliegen eines verdeckten Arbeitsverhältnisses untersucht, mit Analyse der Anhaltspunkte und Verteidigungsstrategie.

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Ansprechpartner

Raquel Dominguez Pardo

Senior Associate – Rechtsabteilung

Master in Rechtsanwaltschaft, Universitat Pompeu Fabra Rechtswissenschaften, Universitat de Barcelona
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Der TRADE ist eine in den Artikeln 11 ff. des Gesetzes 20/2007 (LETA) geregelte Rechtsfigur. Es handelt sich um einen selbstständigen Unternehmer, der mindestens 75 % seiner beruflichen oder unternehmerischen Einnahmen aus einem einzigen Hauptauftraggeber bezieht. Er genießt spezifische Rechte, die dem gewöhnlichen Selbstständigen nicht zustehen: 18 Arbeitstage Jahresurlaub, Recht auf berechtigte Unterbrechungen der Tätigkeit, Kündigungsankündigung bei unbefristeten Verträgen sowie Entschädigung bei Kündigung ohne berechtigten Grund.
Die kumulativen Voraussetzungen des Art. 11 LETA sind: (1) mindestens 75 % der beruflichen oder unternehmerischen Einnahmen im vorangegangenen Kalenderjahr stammen aus einem einzigen Auftraggeber; (2) die Tätigkeit wird persönlich und direkt für diesen Auftraggeber erbracht; (3) keine Arbeitnehmer und keine Unterbeauftragung für die Tätigkeit beim Hauptauftraggeber; (4) eigene Produktionsmittel und Materialien für die Tätigkeitsausübung; (5) Ausübung der Tätigkeit nach eigenen organisatorischen Kriterien; (6) Vergütung in Abhängigkeit vom Tätigkeitsergebnis.
Ja. Die LETA verlangt die Meldung des TRADE-Status beim Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE) zum Zeitpunkt des Erwerbs. Die Meldung begründet nicht den Status selbst — dieser entsteht kraft Gesetzes, sobald die objektiven Voraussetzungen erfüllt sind — aber sie ist die Form, ihn nachzuweisen und die gesetzlichen Schutzrechte zu aktivieren. Der Hauptauftraggeber muss die Meldung akzeptieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der TRADE hat Anspruch auf: (1) 18 Arbeitstage Jahresurlaub (vertraglich erweiterbar); (2) berechtigte Unterbrechung der Tätigkeit bei Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft/Vaterschaft, Schwangerschaftsrisiko und anderen gesetzlichen Tatbeständen; (3) Kündigungsankündigung durch den Auftraggeber (mindestens 15 Tage bei unbefristeten Verträgen); (4) Entschädigung bei grundloser Kündigung durch den Auftraggeber; (5) Zugang zum Juzgado de lo Social für Vertragsstreitigkeiten anstatt zur ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit.
Ja. Art. 12 LETA verpflichtet zur schriftlichen Formalisierung des Vertrags zwischen dem Hauptauftraggeber und dem TRADE. Verweigert der Auftraggeber die Formalisierung, kann der TRADE die gerichtliche Durchsetzung verlangen. Der Vertrag muss die Tätigkeitsbedingungen, die Ausführungsmodalitäten, die Laufzeit oder Kriterien zu deren Bestimmung, Arbeitszeit und -ort, den Tätigkeitspreis, berechtigte Unterbrechungen und Auflösungsgründe mit Rechtsfolgen enthalten.
Der Auftraggeber kann den TRADE-Vertrag kündigen, aber nicht einseitig und folgenlos. Bei unbefristeten Verträgen ist eine Ankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen einzuhalten. Erfolgt die Kündigung ohne berechtigten Grund, hat der TRADE Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des erlittenen Schadens. Bestreitet der TRADE den geltend gemachten Kündigungsgrund, ist der Juzgado de lo Social und nicht die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit zuständig.
Wenn die tatsächliche Beziehung zwischen Auftraggeber und TRADE Merkmale eines Arbeitsverhältnisses aufweist — Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers, kein eigenes wirtschaftliches Risiko, vom Auftraggeber festgelegte Arbeitszeiten, festes Entgelt unabhängig vom Ergebnis — kann die Arbeitsinspektion (Inspección de Trabajo) auf ein verdecktes Arbeitsverhältnis schließen. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis festgestellt, mit rückwirkender Beitragspflicht zur Sozialversicherung und Nachzahlungspflicht von Löhnen nach dem anwendbaren Tarifvertrag.
Ja. Der TRADE-Status schließt die Arbeit für andere Auftraggeber nicht aus: Es genügt, dass einer von ihnen mindestens 75 % der Einnahmen generiert. Sinkt der Anteil eines Auftraggebers unter diese Schwelle, verliert der Selbstständige den TRADE-Status und muss dies dem SEPE melden.
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