TRADE: Der rechtliche Status, der den von einem einzigen Auftraggeber abhängigen Selbstständigen schützt
Registrierung, Vertrag und Rechtschutz für den TRADE (Autónomo Económicamente Dependiente): Einhaltung der LETA Ley 20/2007, Pflichtvertrag mit dem Hauptauftraggeber und Verteidigung gegenüber der Arbeitsinspektion.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Erzielen Sie als Selbstständiger mehr als 75 % Ihrer Einnahmen aus einem einzigen Auftraggeber?
Haben Sie den TRADE-Status beim SEPE formell etabliert und den gesetzlichen Schriftvertrag geschlossen?
Kennen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Hauptauftraggeber den Vertrag grundlos kündigt?
Behandelt Sie Ihr Auftraggeber wie einen internen Mitarbeiter, ohne Ihnen die entsprechenden Arbeitsrechte zuzuerkennen?
0 von 4 Fragen beantwortet
Unser Prozess zur rechtssicheren TRADE-Registrierung und Vertragsgestaltung
Prüfung der TRADE-Voraussetzungen
Wir verifizieren die Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 11 LETA: mindestens 75 % der Einnahmen aus einem einzigen Auftraggeber, persönliche und direkte Leistungserbringung, keine Arbeitnehmer und keine Unterbeauftragung, tatsächliche organisatorische und wirtschaftliche Abhängigkeit.
Meldung beim SEPE und beim Hauptauftraggeber
Wir bearbeiten die Meldung beim Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE), die den TRADE-Status nachweist, sowie die formelle Mitteilung an den Hauptauftraggeber über die wirtschaftliche Abhängigkeit.
Ausarbeitung des Pflichtvertrags
Wir erstellen den gesetzlich vorgeschriebenen Schriftvertrag gemäß Art. 12 LETA, der die Tätigkeitsbedingungen, Auflösung, berechtigte Unterbrechungen, Jahresurlaub und Gründe für eine entschädigungspflichtige Kündigung regelt.
Beratung und Rechtschutz bei Konflikten
Wir beraten bei einseitiger Vertragsauflösung durch den Auftraggeber, bei Ansprüchen wegen Vertragsverletzung und vertreten vor dem Juzgado de lo Social, das ausschließlich für Streitigkeiten aus dem TRADE-Vertrag zuständig ist.
Die Herausforderung
Der wirtschaftlich abhängige Selbstständige (TRADE, Autónomo Económicamente Dependiente) ist eine Rechtsfigur, die seit über fünfzehn Jahren im Gesetz 20/2007 (Estatuto del Trabajo Autónomo, LETA) verankert ist — und die 80 % der Selbstständigen, die die Voraussetzungen erfüllen würden, weder kennen noch formell etabliert haben. Die Folge: Sie entbehren der gesetzlich vorgesehenen Schutzrechte — Jahresurlaub, Unterbrechungsrechte, Entschädigung bei Vertragsauflösung — und sind dem abrupten Verlust ihres einzigen Auftraggebers schutzlos ausgesetzt.
Unsere Lösung
Wir prüfen, ob der Selbstständige die LETA-Voraussetzungen für die TRADE-Anerkennung erfüllt, leiten die Meldung beim SEPE (Servicio Público de Empleo Estatal) ein, erstellen den Pflichtvertrag mit dem Hauptauftraggeber und beraten bei Vertragsauflösung oder Konflikten mit dem Auftraggeber — einschließlich Vertretung vor dem Juzgado de lo Social (Arbeitsgericht).
Der wirtschaftlich abhängige Selbstständige (TRADE, Autónomo Económicamente Dependiente) ist die in den Artikeln 11 ff. des Gesetzes 20/2007 (Estatuto del Trabajo Autónomo, LETA) geregelte Rechtsfigur, die einem selbstständigen Unternehmer, der mindestens 75 % seiner beruflichen oder unternehmerischen Einnahmen aus einem einzigen Hauptauftraggeber bezieht, spezifische Rechte einräumt: Anspruch auf 18 Arbeitstage Jahresurlaub, Recht auf berechtigte Unterbrechungen der Tätigkeit, Mindestkündigungsfrist von 15 Tagen bei unbefristeten Verträgen, Entschädigung bei grundloser Kündigung und Zugang zur Arbeitsgerichtsbarkeit für Vertragsstreitigkeiten. Der TRADE-Status entsteht kraft Gesetzes, sobald die objektiven Voraussetzungen des Art. 11 LETA erfüllt sind, muss aber beim SEPE und beim Hauptauftraggeber gemeldet werden und erfordert die Formalisierung eines Schriftvertrags gemäß Art. 12 LETA.
Diese Dienstleistung ist Teil unserer Rechtsberatungspraxis.
Warum der TRADE die unbekannteste Rechtsfigur im spanischen Selbstständigenrecht ist
Das Gesetz 20/2007 schuf den TRADE, um eine sehr häufige Realität zu schützen: den Selbstständigen, der zwar formal unabhängig ist, aber fast ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber arbeitet und mit ihm eine wirtschaftliche Abhängigkeit aufgebaut hat, die ihn funktional einem Arbeitnehmer ähnlich macht — ohne allerdings den Schutz des regulären Arbeitsrechts zu genießen.
Das Paradoxe ist, dass fünfzehn Jahre nach dem Gesetz die meisten Selbstständigen, die objektiv die Voraussetzungen erfüllen würden, ihren Status nicht formalisiert haben. Die Gründe sind vielfältig: Der Hauptauftraggeber hat kein Interesse daran, eine Abhängigkeit anzuerkennen, die ihm vertragliche Pflichten auferlegt; der Selbstständige kennt die Rechtsfigur nicht; oder beide Parteien bevorzugen die Informalität des Status quo.
Die Folgen dieser Informalität sind für den Selbstständigen eindeutig negativ: Wenn der Auftraggeber die Beziehung beendet, verliert der Selbstständige seine wichtigste oder einzige Einnahmequelle ohne Ankündigungsfrist, ohne Entschädigung und ohne die Möglichkeit, schnell vor den Juzgado de lo Social zu treten. Der Unterschied zwischen einem formalisierten und einem nicht formalisierten TRADE kann bei einer streitigen Vertragsauflösung Zehntausende von Euro ausmachen.
Rechtssicher registrierter TRADE-Status mit vollständig dokumentierten Vertragspflichten
Ich arbeitete seit vier Jahren und rechnete 90 % meiner Einnahmen an denselben Auftraggeber ab, ohne zu wissen, dass ich besondere Rechte hatte. BMC half mir, mich als TRADE zu registrieren, den Pflichtvertrag zu schließen, und als der Auftraggeber den Vertrag ohne Ankündigungsfrist auflöste, die mir zustehende Entschädigung einzufordern.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Unser Leistungsumfang für wirtschaftlich abhängige Selbstständige (TRADE)
Eignungsprüfung und SEPE-Meldung
Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 11 LETA und Bearbeitung der Meldung beim SEPE sowie der formellen Mitteilung an den Hauptauftraggeber zur Anerkennung des TRADE-Status.
Ausarbeitung des TRADE-Vertrags
Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Schriftvertrags gemäß Art. 12 LETA, einschließlich Tätigkeitsbedingungen, Vergütung, Jahresurlaub, berechtigte Unterbrechungen und Auflösungsgründe mit Rechtsfolgen.
Beratung bei Vertragsauflösung
Analyse des vom Auftraggeber geltend gemachten Kündigungsgrunds, Schadensberechnung und außergerichtliche Geltendmachung oder Vertretung vor dem Juzgado de lo Social, falls keine Einigung erzielt wird.
Verteidigung gegenüber arbeitsrechtlicher Umqualifizierung
Beratung des Auftraggebers oder des TRADE, wenn die Arbeitsinspektion die Beziehung auf das Vorliegen eines verdeckten Arbeitsverhältnisses untersucht, mit Analyse der Anhaltspunkte und Verteidigungsstrategie.
Ergebnisse, die für sich sprechen
Einziehung eines gewerblichen Forderungsportfolios | BMC
92 % des Portfolios innerhalb von 4 Monaten eingezogen, mit einvernehmlichen Einigungen in 78 % der Fälle und einem wiederverwendbaren Kreditrisikorahmen als Nebenprodukt.
Arbeitsrechtsverteidigung Konzerne Spanien | BMC
100 % günstige Ergebnisse: 5 vorteilhafte Einigungen und 3 vollständig bestätigte Gerichtsurteile.
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AEPD-Untersuchung ohne Sanktion abgeschlossen. Vollständige DSGVO-Compliance in allen Gruppenstandorten innerhalb von 6 Monaten erreicht.
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