Die Streitbeilegungspraxis von BMC vertritt Unternehmen und Investoren in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten vor allen spanischen Gerichten, in nationalen und internationalen Schiedsverfahren sowie in der Unternehmensmediation. Wir verbinden prozessuale Strenge mit einer strategischen Ausrichtung auf effiziente Konfliktlösung.
Streitbeilegungsstrategie als Wettbewerbsvorteil
Unternehmenskonflikte sind unvermeidlich. Was Unternehmen unterscheidet, die sie gut managen, von denen, die von ihnen überwältigt werden, ist die Strategie — und der Zeitpunkt, zu dem sie angenommen wird. Ein schlecht geführter Rechtsstreit kann Managementressourcen jahrelang binden, wichtige Geschäftsbeziehungen beschädigen, indirekte Kosten weit über Anwaltshonorar und Gerichtskosten hinaus erzeugen und mit einem schlechteren Ergebnis enden als eine frühzeitige Verhandlung.
Unser Ansatz beginnt immer mit einer gründlichen Analyse aller verfügbaren Wege — direkte Verhandlung, Mediation, Schiedsverfahren oder Rechtsstreit — und einer realistischen Bewertung des Kosten-Zeit-Erfolgswahrscheinlichkeits-Verhältnisses bei jedem. Die Empfehlung des richtigen Weges zum richtigen Zeitpunkt ist ebenso wichtig wie die Qualität der Prozessvertretung.
Zivil- und Handelsprozesse: hochwertige Vertretung
Wir vertreten Unternehmen und Investoren vor Erstinstanzgerichten, Handelsgerichten (Juzgados de lo Mercantil), Landgerichten (Audiencias Provinciales) und dem Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo). Unsere Erfahrung umfasst komplexe Vertragsansprüche, Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen, außervertragliche Haftung, Vollstreckungsverfahren und Geldforderungen.
Schiedsverfahren: Effizienz und Fachkunde bei komplexen Streitigkeiten
Das Schiedsverfahren ist der bevorzugte Weg bei internationalen Verträgen und hochrangigen Streitigkeiten, bei denen Vertraulichkeit, Schiedsrichterfachkunde und globale Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs Priorität haben. Wir treten als Vertreter und als Schiedsrichter in Verfahren vor dem CIMA, der CEA, der ICC und dem LCIA auf.
Unternehmensmediation: intelligente Lösung seit 2025
Das Organgesetz 1/2025 (MASC) hat die Unternehmensmediation in Spanien zu einem obligatorischen Schritt vor Klageerhebung gemacht. Diese Reform ist nicht nur eine Verfahrensvoraussetzung — sie ist eine Gelegenheit, Streitigkeiten schneller, kostengünstiger und unter Wahrung von Geschäftsbeziehungen zu lösen.
Geistiges und gewerbliches Eigentum: Schutz und Durchsetzung
Immaterielle Vermögenswerte — Marken, Patente, Geschmacksmuster, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse — repräsentieren über 80 % des Börsenwerts von Technologie- und Digitalunternehmen. Wir verwalten Geschmacksmusterstreitigkeiten, Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach Gesetz 1/2019, Domain-Name-Streitigkeiten (UDRP) vor dem WIPO-Schieds- und Mediationszentrum sowie Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs und Urheberrechtsverletzungen.
Geschäftsführerhaftung: Verteidigung und Geltendmachung
Die persönliche Haftung von Geschäftsführern spanischer Kapitalgesellschaften ist eines der risikoreichsten Gebiete in Unternehmenskrisen. Wir verteidigen angeklagte Geschäftsführer und vertreten Gesellschafter und Gläubiger bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Immobilienrecht und Mietrecht: für Investoren und Unternehmen
Das Immobilienrecht für Unternehmen umfasst ein breites Spektrum: Ansprüche wegen versteckter Mängel bei Immobilien- und Vermögenskäufen, Rückforderung der kommunalen Wertzuwachssteuer nach STC 182/2021, und Mietstreitigkeiten nach dem spanischen LAU für Vermieter und Mieter.
Digitale Beweise: Forensik für zivil- und handelsrechtliche Verfahren
Digitale Beweise — E-Mails, Instant Messaging, Zugangsprotokolle, Dokumentenmetadaten — sind heute eine zentrale Beweisquelle in Zivil- und Handelsverfahren. Die Beweissicherungskette, IT-Sachverständigengutachten und die Vorlage digitaler Beweise gemäß den spanischen Verfahrensvorschriften können das Ergebnis eines Rechtsstreits entscheiden.
Wann unser Streitbeilegungsteam kontaktieren
Wir empfehlen, uns vor der Eskalation des Konflikts in ein förmliches Gerichtsverfahren zu kontaktieren. Insbesondere wenn:
- Sie eine Klage, eine formelle Forderung oder ein Verfahren von einem Dritten erhalten haben.
- Sie rechtliche Schritte gegen einen Lieferanten, Kunden oder Geschäftspartner erwägen.
- Sie eine Verletzung Ihrer Marken, Geschmacksmuster, Geschäftsgeheimnisse oder Urheberrechte feststellen.
- Eine Immobilientransaktion zu Mängeln, versteckten Defekten oder Preisstreitigkeiten geführt hat.
- Sie eine Streitbeilegungsklausel in einem wichtigen Vertrag vorbereiten oder überprüfen müssen.
- Sie einer Geschäftsführerhaftung ausgesetzt sind oder einen Haftungsanspruch geltend machen wollen.
Eine erste Beratung definiert die effizienteste Streitbeilegungsstrategie für Ihre konkrete Situation.
Verwandte Insights
Vertiefen Sie das Thema mit unseren aktuellen Analysen:
- Gesellschafterstreitigkeiten in Spanien lösen — Streitbeilegungsmechanismen von Verhandlung bis Schiedsgerichtsbarkeit und gerichtliches Verfahren
- Internationale Streitbeilegung aus Spanien — ICC-Schiedsgerichtsbarkeit, LCIA und internationale Prozessführung aus Spanien heraus
- Spanische Zivilprozessordnung (LEC): vollständiger Leitfaden — Überblick über das spanische Zivilprozessrecht für Unternehmen und ausländische Klagende
- Pflichtmediation (MASC) Spanien 2025 — Neue Pflichtmediationsanforderungen vor Klageerhebung bei bestimmten Streitwerten
- Forensische Buchhaltung: Erkennung von Unternehmensfraud — Beweissicherung und finanzielle Untersuchungen für gerichtliche und schiedsrichterliche Verfahren
- Spanisches Strafgesetzbuch: vollständiger Referenzleitfaden — Relevante Tatbestände für Unternehmen: Wirtschaftskriminalität, Compliance und Haftung