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Unser Team

Carlos Martinez Valero

Partner – Rechtsabteilung

Fachgebiete

Handelsrecht Arbeitsrecht Forderungseinzug

Spezialisierungen

  • Handelsverträge
  • Schuldenrestrukturierung
  • Handelsprozessführung

Ausbildung

  • Master in Rechtspraxis, ICADE
  • Rechtswissenschaften, Autonome Universität Madrid

Sprachen

Spanisch Englisch

Biografie

Carlos Martinez Valero leitet die Rechtsabteilung von BMC mit über fünfzehn Jahren Erfahrung in Handelsrecht, Arbeitsrecht und Forderungseinzug. Seine Ausbildung am ICADE, kombiniert mit jahrelanger Praxis in Wirtschaftskanzleien und einer anschließenden Tätigkeit als Unternehmensjurist bei einer Industriegruppe, verschaffte ihm eine Perspektive, die rechtliche Strenge mit kaufmännischer Logik verbindet. Diese Kombination prägt seinen Ansatz: Carlos ist nicht einfach darauf fokussiert, einen Fall zu gewinnen, sondern die Lösung zu finden, die die langfristigen wirtschaftlichen Interessen des Mandanten am besten schützt.

Auf der handelsrechtlichen Seite hat er Vertriebs-, Handelsvertreter- und Franchiseverträge für Unternehmen aus Einzelhandel, Bauwirtschaft und verarbeitendem Gewerbe verhandelt und ausgearbeitet sowie Vertragsbruchprozesse vor Handelsgerichten in mehreren spanischen autonomen Gemeinschaften geführt. Seine Erfahrung in der Schuldenrestrukturierung umfasst sowohl außergerichtliche Nachverhandlungen von Verbindlichkeiten mit Finanzinstituten als auch formelle Insolvenzverfahren, bei denen er sowohl notleidende Schuldner als auch Gläubiger mit bedeutenden Positionen in der Haftungsstruktur vertreten hat.

Ein wesentlicher Teil seiner Praxis konzentriert sich auf das betriebliche Arbeitsrecht. Carlos hat Unternehmen durch kollektive Entlassungsverfahren (ERE und ERTE), Tarifvertragsverhandlungen und Einzelstreitigkeiten vor Schlichtungsstellen und Arbeitsgerichten begleitet. Seine Grundhaltung bei diesen Verfahren ist, wann immer möglich eine verhandelte Einigung anzustreben – eine Haltung, die dazu beigetragen hat, über 95 % der von ihm betreuten Angelegenheiten ohne langwierige Prozessführung zu lösen.

Er ist Mitglied der Anwaltskammer Madrid und arbeitet regelmäßig mit kommerziellen Mediationsstellen zusammen. Er bildet sich kontinuierlich in Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht weiter – Bereiche, die in Spanien häufigen gesetzlichen Änderungen unterliegen, bei denen eine präzise Auslegung darüber entscheiden kann, ob ein Unternehmen überlebt oder schließen muss. Seine doppelte Erfahrung in der freien Praxis und als Unternehmensjurist bedeutet, dass er die rechtliche Frage und die kaufmännischen Rahmenbedingungen gleichzeitig versteht – eine Qualität, die Mandanten regelmäßig als das nennen, was ihn von rein streitorientierten Beratern unterscheidet.

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