Im Ausland geboren von einem spanischen Eltern- oder Großelternteil: die 1-Jahres-Aufenthaltsroute (Art. 22.2.f ZGB) und warum Art. 20.1.b scheitert, wenn der spanische Vorfahre außerhalb Spaniens geboren wurde
Wenn Ihr Vater, Ihre Mutter, Ihr Großvater oder Ihre Großmutter ursprünglich Spanier war und Sie außerhalb Spaniens geboren wurden, können Sie die spanische Staatsangehörigkeit mit nur 1 Jahr legalem Aufenthalt beantragen. Vollständiger Leitfaden zu Artikel 22.2.f des spanischen Zivilgesetzbuches, der Unterschied zu Artikel 20.1.b und was nach der Schließung des Gesetzes für Enkel zu tun ist.