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Formular EX-01: Vollständiger Leitfaden für das Nicht-lukrative Visum Spanien 2026

Wie man das Formular EX-01 für das nicht-lukrative Visum und die Aufenthaltsgenehmigung in Spanien ausfüllt: Pflichtfelder, Dokumentation, Gebühren und häufige Fehler. Aktualisierter Leitfaden 2026 für DACH-Staatsangehörige.

4 Min. Lesezeit

Thema: formular ex-01 spanien 2026 leitfaden

Das Formular EX-01 ist das offizielle Eingangstor für das nicht-lukrative Aufenthaltsvisum (Visado de Residencia No Lucrativa, VNL) in Spanien. Für wohlhabende Nicht-EU-Staatsangehörige — darunter Schweizer, US-Amerikaner und Kanadier — die in Spanien leben wollen, ohne zu arbeiten, ist das VNL nach der Abschaffung der Immobilien-Golden-Visa die direkteste Option. Dieser Leitfaden führt durch das EX-01-Verfahren mit besonderem Fokus auf DACH-spezifische Anforderungen.

Wer EX-01 braucht — und wer nicht

Kein EX-01 erforderlich:

  • Deutsche und österreichische Staatsangehörige (EU-Bürger): Diese registrieren sich über das EU-Freizügigkeitsrecht direkt als EU-Bürger in Spanien (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) ohne Visumserfordernis.
  • Familienangehörige von EU-Bürgern mit eigener EU-Staatsangehörigkeit: Ebenfalls EU-Freizügigkeit.

EX-01 erforderlich:

  • Schweizer Staatsangehörige: Schweizer sind seit dem Ende der bilateralen Abkommen mit der EU faktisch Drittstaatsangehörige im Bereich des Aufenthaltsrechts. Sie benötigen für Aufenthalte über 90 Tage ein Visum.
  • Nicht-EU-Staatsangehörige allgemein (US-Amerikaner, Kanadier, Australier, Briten, etc.)

Wichtig für Schweizer: Das Schweizer Bürgerrecht gibt in Spanien keine automatische Freizügigkeit mehr. Schweizer, die langfristig in Spanien leben wollen, müssen den VNL-Antrag über EX-01 stellen.

Das EX-01-Formular: Aufbau und Ausfüllanleitung

Abschnitt A: Persönliche Daten

  • Vollständiger Name (wie im Reisepass)
  • Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geburtsort
  • Reisepassnummer und Gültigkeitsdatum
  • Spanische Adresse (Empadronamiento-Adresse, falls bekannt)
  • NIE (falls bereits vorhanden)

Häufiger Fehler: Name nicht exakt wie im Reisepass — kann zur Ablehnung führen.

Abschnitt B: Art des Antrags

  • Für VNL: “Autorización de residencia temporal por reagrupación familiar” NICHT ankreuzen
  • Korrektes Kästchen: “Autorización de residencia temporal sin actividad lucrativa”

Abschnitt C: Familienmitglieder

Wenn Familienmitglieder einbezogen werden: vollständige Daten für jeden Dependanten.

Abschnitt D: Erklärungen

Datum und Unterschrift des Antragstellers (original, keine Kopie). Das Formular muss in der gültigen aktuellen Version ausgefüllt werden — veraltete Versionen werden abgelehnt.

Dokumentenpaket für DACH-Antragsteller

Dokumente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Alle Dokumente müssen:

  1. In spanischer Sprache vorliegen (oder: Original + beglaubigte Übersetzung durch in Spanien anerkannte vereidigte Übersetzer)
  2. Apostilliert sein (Haager Apostille-Konvention)
  3. Nicht älter als 3-6 Monate sein

Einkommensnachweis:

  • Rentenanweisung mit Betrag (bei deutschen Staatsrentnern: Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung)
  • Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate
  • Kapitalertrags- oder Dividendennachweise
  • Mieteinnahmen: Mietverträge + Kontoauszüge

Tipp für Deutsche: Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf Anfrage eine Bescheinigung auf Englisch aus, die vom Konsulat akzeptiert wird. Für die spanische Ausländerbehörde wird zusätzlich eine spanische Übersetzung benötigt.

Krankenversicherungsnachweis:

  • Police oder Bescheinigung einer in Spanien anerkannten privaten Krankenversicherung
  • Volldeckung (Krankenhausaufenthalt, Notfall, Allgemeinmedizin, Fachärzte)
  • Keine Selbstbeteiligungen oder wesentliche Lücken
  • Explizite Angabe “territoriale Gültigkeit: Spanien”

Akzeptierte Anbieter: Sanitas, Adeslas, Cigna (Spanien), Allianz Care, AXA International — unter anderem. Deutsche oder schweizer Reisekrankenversicherungen sind NICHT akzeptiert.

Strafregisterauszug:

  • Aus Deutschland: Führungszeugnis (Stufe 1 oder 2) + Apostille
  • Aus Österreich: Strafregisterbescheinigung + Apostille
  • Aus der Schweiz: Strafregisterauszug (Sonderauszug) + Apostille
  • Alle Länder der letzten 5 Jahre Aufenthalt (über 6 Monate) — nicht nur Heimatland

Reisepass und Biometrische Fotos:

  • Gültiger Reisepass (mindestens 1 Jahr Restgültigkeit nach Visumsantrag)
  • 2 aktuelle biometrische Passfotos (35mm × 45mm, heller Hintergrund)

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

LeistungBetrag (2026, ca.)
Tasa 052 — Aufenthaltserlaubnis VNLca. 18 Euro
Konsulargebühr Visum (außerhalb Spaniens)ca. 80-120 Euro je nach Konsulat

Die genauen Gebühren variieren; die aktuellen Sätze sind auf der Website des Ministerio del Interior (Sede Electrónica) verfügbar.

Häufige Ablehnungsgründe und wie man sie vermeidet

AblehnungsgrundHäufigkeitVermeidung
Veraltetes EX-01-FormularSehr häufigImmer das aktuelle Formular von sede.gob.es herunterladen
Fehlende ApostilleHäufigApostille vor Übersetzung beantragen; Apostille nach Übersetzung stempeln lassen
Unzureichender EinkommensnachweisHäufigAlle Einkommensquellen vollständig dokumentieren; besser mehr als weniger
Mangelhafte KrankenversicherungHäufigPolice vor Antrag vom Berater prüfen lassen
Fehlende UnterschriftMittelImmer original unterschreiben, nicht kopieren
Dokument zu alt (>3 Monate)MittelAlle Dokumente innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung beschaffen
Falsche Abschnitte ausgefülltMittelProfessionelle Beratung empfohlen

Bearbeitungszeiten und Nachverfolgung

Nach Einreichung des vollständigen Dossiers:

  • Konsulatsweg: 6-12 Wochen. Status-Anfragen typischerweise per E-Mail; viele Konsulate haben Online-Status-Tracking.
  • Weg über spanische Ausländerbehörde: 3-8 Monate gesetzlich; Schweigen der Behörde nach 3 Monaten gilt als Ablehnung (silencio administrativo negativo) — dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.

Wichtig: Zwischen Einreichung und Genehmigung nicht nach Spanien einreisen, wenn der Antrag noch beim ausländischen Konsulat liegt — das kann die Bearbeitung komplizieren.

BMC begleitet Schweizer Staatsangehörige und andere Nicht-EU-Antragsteller durch das vollständige VNL-Verfahren, von der Dokumentenzusammenstellung bis zur Genehmigung — einschließlich Koordination der DACH-spezifischen Apostillen und Übersetzungen.

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