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Internationale Streitigkeiten: Schiedsverfahren von Spanien aus

Internationales Schiedsverfahren von Spanien aus: warum Schiedsverfahren bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten dem Gerichtsweg überlegen ist, Vollstreckbarkeit des New Yorker Übereinkommens in über 170 Ländern und Vermeidung pathologischer Klauseln.

4 Min. Lesezeit

Das internationale Schiedsverfahren ist der dominante Mechanismus zur Beilegung grenzüberschreitender Handelsstreitigkeiten im globalen Handel und bei Investitionen. Für spanische Unternehmen, die exportieren, im Ausland investieren oder an internationalen Joint Ventures teilnehmen, ist das Verständnis der Funktionsweise von Schiedsverfahren und die korrekte Ausarbeitung der Schiedsklausel kommerziell genauso wichtig wie die Verhandlung von Preis oder Zahlungsbedingungen. Eine schlecht ausgearbeitete Klausel — oder gar keine Klausel — kann aus einer handhabbaren Streitigkeit jahrelange Zuständigkeitsstreitigkeiten machen, bevor ein Tribunal die Sache inhaltlich behandelt.

Spaniens Rechtsrahmen: Das Schiedsgerichtsgesetz von 2003

Spaniens primäre Schiedsrechtsgesetzgebung ist das Gesetz 60/2003 vom 23. Dezember (Ley de Arbitraje), 2011 geändert, um es an die UNCITRAL-Modellgesetz-Revisionen von 2006 anzupassen und zuletzt 2023 aktualisiert, um Vollstreckungsverfahren für ausländische Schiedssprüche zu modernisieren. Das Gesetz folgt eng der UNCITRAL-Modellgesetz-Architektur und legt zwei Formen des Schiedsverfahrens fest: arbitraje de derecho (Rechtsschiedsverfahren) und arbitraje de equidad (Billigkeitsschiedsverfahren, nur verfügbar wenn die Parteien ausdrücklich zustimmen).

Die Schiedsvereinbarung (convenio arbitral) ist das Fundament des Systems. Nach Art. 9 des Gesetzes muss die Vereinbarung schriftlich erfolgen, was das Gesetz weit interpretiert, um auch elektronische Kommunikation einzuschließen.

Auswahl der Schiedsinstitution: Strategische Überlegungen

Die Wahl der Schiedsinstitution bestimmt Kosten, Zeitplan, Verfahrensregeln und die Glaubwürdigkeit des Prozesses. Die wichtigsten Optionen für spanische Unternehmen:

Internationale Handelskammer (ICC, Paris): die am häufigsten verwendete Institution für hochwertige komplexe internationale Handelsstreitigkeiten. Die ICC ist teuer, aber für Streitigkeiten über ca. 2 Millionen Euro geeignet.

Madrider Schiedsgericht (CAM): Spaniens wichtigste inländische Schiedsinstitution. Das CAM ist die natürliche Wahl für Streitigkeiten zwischen spanischen Parteien oder wenn Spanisch die vereinbarte Verfahrenssprache ist.

Spanisches Schiedsgericht (CEA): eine weitere bewährte inländische Institution mit Schwerpunkt auf Handels- und Unternehmensstreitigkeiten.

ICSID: das World-Bank-Forum für Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Staaten nach bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs). Spanien war Partei zahlreicher ICSID-Verfahren im Zusammenhang mit regulatorischen Änderungen des Erneuerbarer-Energien-Anreizsystems zwischen 2010 und 2014.

UNCITRAL-Regeln (Ad-hoc-Schiedsverfahren): für Parteien, die nicht an eine Institution gebunden sein wollen.

Ausarbeitung der Schiedsklausel: Was Schief Gehen Kann

Eine fehlerhafte Schiedsklausel kann jahrelange Zuständigkeitsstreitigkeiten auslösen, bevor das Tribunal die inhaltliche Seite des Streits je angeht. Die häufigsten Ausarbeitungsfehler umfassen:

Pathologische Klauseln: Bestimmungen, die Streitigkeiten gleichzeitig der Schiedsgerichtsbarkeit und staatlichen Gerichten ohne klare Vorrangsregeln unterwerfen und einen unvereinbaren Konflikt zwischen Zuständigkeiten schaffen.

Nichtangabe der Anzahl der Schiedsrichter: Das Auslassen, ob ein oder drei Schiedsrichter den Fall entscheiden sollen, führt häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien bei der Bestellung des Schiedsgerichts.

Falscher Institutionsname: Verweise auf nicht existierende Institutionen können die Klausel wegen Unbestimmtheit unwirksam machen.

Unvereinbarer Schiedssitz und Verfahrensrecht: Die Wahl eines Schiedssitzes in einem Land und eines Verfahrensrechts aus einem anderen kann Inkonsistenz schaffen.

Fehlende Sprachbestimmung: Das Versäumnis, die Verfahrenssprache anzugeben, öffnet die Tür für teure Streitigkeiten über die anwendbare Sprache.

Der sicherste Ansatz besteht darin, die Standardklausel der gewählten Institution (ICC, CAM oder UNCITRAL) als Ausgangspunkt zu verwenden und nur die spezifischen Elemente zu modifizieren — Sitz, anwendbares Recht, Anzahl der Schiedsrichter, Sprache.

Anerkennung und Vollstreckung Ausländischer Schiedssprüche: Das New Yorker Übereinkommen

Das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen, 1958) ist der erfolgreichste multilaterale Vertrag im internationalen Handelsrecht. Mit über 170 Vertragsstaaten bietet es die Infrastruktur, die das internationale Schiedsverfahren praktikabel macht: Ein einziger Schiedsspruch kann grundsätzlich in jeder Unterzeichner-Rechtsordnung vollstreckt werden.

Spanien ratifizierte das Übereinkommen 1977 mit dem Gegenseitigkeitsvorbehalt und dem Handelsvorbehalt. Die Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs in Spanien wird vor der Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) abgewickelt.

Die Anerkennung kann nur aus den erschöpfend in Art. V des Übereinkommens aufgeführten Gründen abgelehnt werden: Geschäftsunfähigkeit einer Partei; Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung; Verfahrensverletzung; Überschreitung des Streitgegenstands; unregelmäßige Zusammensetzung des Schiedsgerichts; nichtbindender oder aufgehobener Schiedsspruch; nicht-schiedsfähiger Streitgegenstand; oder Verstoß gegen den ordre public.

Aktuelle Entwicklungen: Investitionsschiedsverfahren Nach Achmea und dem Energiechartavertrag

Das Achmea-Urteil (EuGH, C-284/16): Der EuGH befand 2018, dass Investor-Staat-Schiedsklauseln in intra-EU-Bilateralschutzabkommen mit EU-Recht unvereinbar sind. Dies hat den intra-EU-Investitionsschiedsweg schrittweise geschlossen — mit wichtigen Konsequenzen für europäische Investoren in Spanien und für spanische Investoren in anderen EU-Mitgliedstaaten.

Die Reform des Energiechartavertrags (ECT): Die Verhandlungen über einen modernisierten ECT wurden 2022 abgeschlossen, aber die Ratifizierung durch die EU und die Mitgliedstaaten steht noch aus. In der Zwischenzeit hat die EU erklärt, dass der ECT zwischen EU-Mitgliedstaaten in Schiedsverfahren nicht angewendet werden kann.

Praktische Schritte für Spanische Unternehmen beim Abschluss Internationaler Verträge

Für spanische Unternehmen im internationalen Handel sind die Mindest-Vorsichtsmaßnahmen vor Unterzeichnung eines grenzüberschreitenden Vertrags von erheblichem Wert: (1) schriftliche Einigung auf den Streitbeilegungsmechanismus, unter Verwendung einer bewährten Institutionsklausel; (2) Angabe des Schiedssitzes in einer Rechtsordnung mit starkem Schiedsrahmen; (3) gesonderte Vereinbarung über das anwendbare Recht; (4) Angabe der Anzahl der Schiedsrichter und der Sprache; und (5) Überprüfung der Klausel durch einen Schiedsrechtsspezialisten vor der Unterzeichnung.

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