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Recht Regulatorisches Update

Außerordentliche Regularisierung Spanien 2026: 900.000 Ausländer, 3 Wege

Außerordentliche Regularisierung Spanien 2026: Zulassungsvoraussetzungen, erforderliche Unterlagen, drei Antragswege und was dies für Expats und ausländische Arbeitnehmer bedeutet.

3 Min. Lesezeit

Thema: außerordentliche Regularisierung Ausländer Spanien 2026

Das Königliche Dekret 316/2026 (BOE-A-2026-8284), veröffentlicht im BOE am 15. April 2026 und in Kraft seit dem 16. April 2026, begründet ein außerordentliches Regularisierungsverfahren für ausländische Staatsangehörige ohne regulären Aufenthaltstitel in Spanien. Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erhalten Begünstigte auch eine NIF/NIE-Nummer, die für alle Steuerpflichten in Spanien erforderlich ist. Die Maßnahme soll schätzungsweise 900.000 undokumentierten Personen einen legalen Aufenthalts- und Arbeitsstatus ermöglichen. Für Unternehmen und Organisationen, die in Sektoren mit hohem Anteil an ausländischen Arbeitnehmern tätig sind (Gastgewerbe, Landwirtschaft, Bau, Haushaltsdienstleistungen), ist das Verfahren ein dringendes arbeitsrechtliches und sozialversicherungsrechtliches Thema.

Überblick: Drei Zugangswege

Das RD 316/2026 (BOE-A-2026-8284) sieht drei Antragswege für die außerordentliche Regularisierung vor:

WegHauptvoraussetzungBesonderheit
Weg 1: Allgemeiner Aufenthalt5 Monate ununterbrochener Aufenthalt bis 31.12.2025Breiteste Zugangsmöglichkeit
Weg 2: Ausstehender internationaler SchutzAnhängiger oder abgelehnter Antrag auf int. SchutzSonderweg für Asylbewerber
Weg 3: Verwundbare GruppenFamilien mit Minderjährigen in besonderen SituationenVereinfachte Anforderungen

Voraussetzungen für Weg 1 (Allgemeiner Aufenthalt)

  1. Aufenthaltsnachweis: Einreise nach Spanien vor dem 1. Januar 2026 und mindestens 5 Monate ununterbrochener Aufenthalt in Spanien zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  2. Kein Strafregister: keine strafrechtlichen Einträge in Spanien oder im Herkunftsland (für die letzten 5 Jahre).
  3. Kein laufendes Ausweisungsverfahren.
  4. Kein Wiedereinreiseverbot in Spanien oder ein anderes Schengen-Land.

Erforderliche Dokumente: Aufenthaltsnachweis

Das RD akzeptiert folgende Nachweise für 5 Monate ununterbrochenen Aufenthalt:

Primäre Nachweise:

  • Einwohnermelderegistrierung (Empadronamiento) mit Datum vor dem 1. Januar 2026

Ergänzende Nachweise:

  • Nachweise über die Nutzung öffentlicher Gesundheitsleistungen (spanisches Sistema Nacional de Salud)
  • Schuleinschreibungsbescheinigungen begleitender Minderjähriger
  • Verwaltungsunterlagen spanischer Behörden: AEAT, Sozialversicherung, Polizei oder Gericht
  • Versorgungsverträge (Strom, Wasser, Gas) auf den Namen des Antragstellers
  • Bankkontoeröffnungsunterlagen
  • Notariell beglaubigte Erklärungen von Arbeitgebern oder Vermietern

Antragsteller mit schwächerer Dokumentenlage sollten mehrere überlappende Nachweise zusammenstellen.

Antragsablauf

  1. Antragsfenster: 16. April – 30. Juni 2026.
  2. Bearbeitungszeit: 6–9 Monate für die endgültige Entscheidung.
  3. Vorläufige Arbeitserlaubnis: Ab formeller Bearbeitungsaufnahme (admisión a trámite) gilt eine vorläufige Genehmigung für jede Branche und jeden Standort in Spanien.
  4. Gültigkeitsdauer: Die außerordentliche Genehmigung gilt 1 Jahr, danach muss auf einen ordentlichen Aufenthaltstitel gewechselt werden.

Auswirkungen auf Arbeitgeber

Unternehmen, die Arbeitnehmer in einer irregulären Verwaltungssituation beschäftigt haben oder beschäftigen, stehen vor einer dringenden Compliance-Prüfung:

Historische Haftung: Die Regularisierung des Arbeitnehmers beseitigt nicht die rückwirkende Haftung des Arbeitgebers für frühere Perioden irregulärer Beschäftigung. Nach LISOS (RDL 5/2000) drohen Bußgelder von 10.001 € bis 100.005 € pro Arbeitnehmer und Zeitraum. Zudem entstehen rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Zeitraum der irregulären Beschäftigung.

Sozialversicherungsnachzahlungen: Nicht gemeldete Beschäftigung erzeugt eine Haftung für nicht abgeführte Arbeitgeberbeiträge — eine Pflicht, die ab dem ersten Arbeitstag nach den Regeln der Sozialversicherung in Spanien besteht — für den gesamten Zeitraum irregulärer Beschäftigung, zuzüglich Zuschlägen und Zinsen nach Art. 30 RDL 8/2014.

Arbeitsinspektion: Die Inspección de Trabajo y Seguridad Social setzt laufende Inspektionen nicht allein deshalb aus, weil ein betroffener Arbeitnehmer einen Regularisierungsantrag gestellt hat.

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