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Golden-Visa-Alternativen in Spanien nach der Abschaffung im April 2025

Die spanische Golden Visa wurde im April 2025 abgeschafft. Diese Alternativen existieren für Investoren und Rentiers, die in Spanien ansässig werden wollen: Nicht-lukratives Visum, Digital-Nomad-Visum, Gründervisum und verbleibende Finanzinvestitionen.

4 Min. Lesezeit

Thema: golden visa alternativen spanien 2025

Am 3. April 2025 endete eine Ära: Die spanische Golden Visa — das Aufenthaltsprogramm für Immobilieninvestoren, das seit 2013 Tausenden von HNW-Familien aus aller Welt Spaniens Sonnenseite erschlossen hatte — trat außer Kraft. Ley 11/2024 vom 8. November 2024 strich die Immobilienkategorie aus Ley 14/2013. Für wohlhabende Ausländer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die in Spanien ansässig werden wollen, gibt es aber weiterhin funktionale Wege.

Was genau abgeschafft wurde — und was nicht

Abgeschafft: Immobilien-Investment-Route

Die Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Staatsangehörige, die mindestens 500.000 Euro in spanische Immobilien investiert haben, existiert seit dem 3. April 2025 nicht mehr für Neuanträge.

Was weiter gilt:

  • Bereits erteilte Golden Visas behalten ihre volle Gültigkeit bis zum Ende der maximalen Gültigkeitsdauer
  • Anträge, die vor dem 3. April 2025 registriert wurden, werden bearbeitet
  • Inhaber können verlängern, solange das Investitionsvolumen erhalten bleibt

Nicht abgeschafft: Finanzinvestitions-Routen

Die Ley 14/2013 hat noch weitere Aufenthaltsrouten für Investoren, die durch Ley 11/2024 nicht berührt wurden:

RouteMindestbetrag
Spanische Staatsanleihen2.000.000 Euro
Investmentfonds / Wagniskapitalfonds500.000 Euro
Anteile spanischer Unternehmen500.000 Euro
Bankeinlage bei spanischer Kreditinstitution1.000.000 Euro

Diese Routen existieren weiterhin — sie wurden von der Abschaffung nicht erfasst.

Die vier Hauptalternativen für DACH-Investoren und HNW-Familien

Alternative 1: Nicht-lukratives Visum (VNL)

Das nicht-lukrative Visum (Visado de Residencia No Lucrativa) ist die direkteste Alternative für Rentiers und Personen, die von eigenem Vermögen leben. Es gibt keine Mindestinvestition — nur Einkommensnachweise und Krankenversicherung.

Voraussetzungen 2026:

  • Einkommen von mindestens 400% des IPREM: ca. 2.400 Euro/Monat für den Inhaber (IPREM 2026: ca. 600 Euro/Monat)
  • Plus 100% IPREM (ca. 600 Euro/Monat) für jeden zusätzlichen mitreisenden Erwachsenen
  • Private Krankenversicherung mit Volldeckung in Spanien
  • Sauberes Strafregister (apostilliert und übersetzt)
  • Kein Arbeitsrecht in Spanien (nur Kapital- und Passiverträge erlaubt)

Steuerliche Implikation: VNL-Inhaber werden ab 183 Tagen im Kalenderjahr ordentliche IRPF-Residenten (progressive Sätze bis 47%). Das Beckham-Gesetz ist für VNL-Inhaber typischerweise NICHT direkt nutzbar — es erfordert eine qualifizierende Einreise für berufliche Zwecke. Rentiers können jedoch ihre Einkommensstruktur so gestalten, dass die spanische Steuerlast minimiert wird (z.B. Kapitaleinkünfte aus Ländern mit günstigem DBA-Satz).

Praktisch für: Deutsche, österreichische oder schweizerische Rentner mit Pensionseinkünften, Kapitalanleger mit laufenden Kapitalerträgen, früh-Ruheständler.

Alternative 2: Digital-Nomad-Visum (DNV)

Für Remote-Worker, die nicht vollständig aus Kapital leben, sondern noch beruflich aktiv sind (aber für ausländische Arbeitgeber oder Kunden), ist das DNV die beste Option.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 80% der Einnahmen von außerhalb Spaniens ansässigen Arbeitgebern/Kunden
  • Mindesteinnahmen: 200% des SMI (ca. 2.442 Euro/Monat in 2026)
  • Gültig für Arbeitnehmer und Selbstständige

Steuerlicher Vorteil: DNV-Inhaber können das Beckham-Gesetz (Art. 93.1.d LIRPF) wählen: 24% Pauschalsteuer auf spanische Einkommensquellen für 6 Steuerjahre. Für aktive Professionals ist dies die steuerlich günstigste Kombination im spanischen Aufenthaltsrecht.

Alternative 3: Emprendedor-Visum (Gründervisum)

Das Gründervisum nach Ley 28/2022 richtet sich an Unternehmer mit innovativen Projekten, die von ENISA oder einer gleichwertigen Behörde anerkannt werden.

Steuerlicher Vorteil: ENISA-zertifizierte Unternehmer können das Beckham-Gesetz nutzen (Art. 93.1.c LIRPF).

Praktisch für: Startup-Gründer, Innovatoren, Unternehmer die ein neues Projekt in Spanien aufbauen wollen.

Alternative 4: Verbleibende Finanzinvestitions-Golden-Visa

Wenn das Vermögen groß genug ist (mind. 500.000 Euro in Investmentfonds oder Unternehmensanteilen, 2 Mio. in Staatsanleihen), bleiben die nicht-abgeschafften Finanzinvestitionsrouten der Ley 14/2013 verfügbar.

Vorteil: Renommierter rechtlicher Rahmen mit gut etablierter Verwaltungspraxis. Die jährliche Aufenthaltszeit in Spanien kann minimal sein (kein Mindestaufenthalt), was Flexibilität erlaubt.

DBA-Überlegungen für DACH-Investoren

Für Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien zentral:

DBA Deutschland-Spanien 2011:

  • Renten aus der deutschen Sozialversicherung: typischerweise im Wohnsitzstaat (Spanien) steuerpflichtig
  • Deutsche Dividenden: 15% Quellensteuer in Deutschland, anrechenbar in Spanien
  • Kapitalgewinne aus deutschen Wertpapieren: typischerweise im Ansässigkeitsstaat (Spanien) steuerpflichtig

DBA Österreich-Spanien:

  • Ähnliche Struktur; österreichische Pensionen je nach Quelle entweder im Quellenstaat oder im Wohnsitzstaat steuerpflichtig
  • Spezifische Regelungen für Beamtenpensionen (im Quellenstaat bleiben)

Schweiz-Spanien:

  • Schweizer Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen ist nach bilateralem Abkommen auf bestimmte Sätze begrenzt
  • Schweizer Altersvorsorge (Säule 3a): Sorgfältige Analyse erforderlich

Empfehlung nach Profil

ProfilEmpfohlene AlternativeWarum
Rentner mit PensionseinkünftenNicht-lukratives Visum (VNL)Keine Investitionspflicht, einfache Einkommensstruktur
Aktiver Remote-WorkerDigital-Nomad-Visum + Beckham24% Pauschalsteuer, kein Arbeitgeberanteil
Startup-GründerEmprendedor + BeckhamSteueroptimierung + innovatives Ökosystem
HNW mit großem AnlageportfolioFinanzinvestitions-Route Ley 14/2013Maximale Flexibilität beim Aufenthalt
Komplexe FamiliensituationIndividuelle Analyse nötigKombination aus obigen Wegen möglich

BMC berät DACH-Investoren und HNW-Familien bei der Auswahl des optimalen Aufenthaltswegs nach der Golden-Visa-Abschaffung — einschließlich Steuerstrukturierung, Abkommensanalyse und vollständiger Antragsbegleitung.

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