Das Königliche Dekretgesetz 7/2026 vom 20. März, im Ministerrat beschlossen und am selben Tag im BOE veröffentlicht, vervollständigt das Reaktionspaket der Regierung auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Nahost-Krise auf die Energiemärkte. Die Maßnahme verlängert — und vertieft in einigen Fällen — die seit 2021 eingeführten Steuersenkungen auf Energie, die verschiedene Verlängerungen durchlaufen haben, und fügt Anreize nach IRPF und Impuesto sobre Sociedades hinzu, die auf eine Beschleunigung der Energiewende für Haushalte und Unternehmen abzielen. Dieser Leitfaden analysiert jede Steuermaßnahme, ihren genauen Anwendungsbereich, wer davon profitiert und welche konkreten Maßnahmen vor Ablauf der Fristen ergriffen werden sollten.
Kontext: Warum wurde RDL 7/2026 verabschiedet
Die Eskalation der Spannungen im Nahen Osten im ersten Quartal 2026 verursachte erhebliche Preisspitzen auf den europäischen Großhandelsmärkten für Erdgas, wobei der TTF ab Mitte Februar dauerhaft über 55 €/MWh blieb. Der Stromspotpreis auf dem spanischen Tagesmarkt (OMIE) folgte dem Beispiel mit aufeinanderfolgenden Wochen über 90 €/MWh. Die Auswirkungen auf vulnerable Haushalte, Spediteure, Landwirte und Kleinunternehmen rechtfertigten die Aktivierung des Notfallgesetzgebungsmechanismus.
Das Dekret folgt dem Pfad früherer Instrumente — Real Decreto-ley 17/2021, 6/2022, 11/2022 und 4/2025 — und kalibriert die Intensität der Maßnahmen an den vorherrschenden Marktbedingungen. Im Gegensatz zu früheren Verlängerungen enthält RDL 7/2026 ein strukturelles Element: Einige der IRPF- und Sociedades-Anreize sind nicht vorübergehend, sondern dauerhaft, da sie die Form von Fristverlängerungen für bereits im IRPF-Gesetz und IS-Gesetz verankerte Abzüge annehmen.
MwSt.: Reduzierte Sätze auf Energie bis 30. Juni 2026
Was sich ändert
Artikel 1 des Real Decreto-ley 7/2026 vom 20. März ändert vorübergehend den auf bestimmte Energielieferungen anwendbaren MwSt.-Satz. Die Änderungen traten am 21. März 2026 in Kraft und gelten bis zum 30. Juni 2026, sofern sie nicht durch weitere Rechtsvorschriften verlängert werden.
| Produkt oder Lieferung | Vorheriger Satz | RDL 7/2026-Satz | Gültig bis |
|---|---|---|---|
| Strom (Verträge ≤ 10 kW) | 21 % | 10 % | 30.06.2026 |
| Erdgas (Haushalts- und Industrienutzung) | 21 % | 10 % | 30.06.2026 |
| Feste Biomasse zum Heizen und für Warmwasser | 10 % | 10 % (beibehalten) | 30.06.2026 |
| Zertifizierte Pellets | 10 % | 10 % (beibehalten) | 30.06.2026 |
| Holzbriketts | 10 % | 10 % (beibehalten) | 30.06.2026 |
Die Stromreduzierung von 21 % auf 10 % gilt ausschließlich für Versorgungsverträge mit einer Vertragsnennleistung von 10 kW oder weniger, was die große Mehrheit der Haushalte sowie die meisten Selbstständigen und Kleinunternehmen abdeckt. Verträge mit höherer Vertragsnennleistung bleiben bei 21 %.
Erdgas wechselt von 21 % auf 10 % unabhängig von der Nutzung (Haushalt, Gewerbe oder Industrie), was eine Neuerung gegenüber früheren Verlängerungen darstellt, die nur den Haushaltsbereich abdeckten.
Wer profitiert
- Haushalte: Alle Stromvertragsinhaber bis 10 kW sehen ihre Rechnungen automatisch reduziert, ohne dass eine Aktion erforderlich ist.
- Selbstständige und KMU: Unternehmen mit Vertragsnennleistung bis 10 kW profitieren gleichermaßen. Diejenigen mit höherer Nennleistung sind von der Stromreduzierung ausgeschlossen, profitieren aber von der Erdgasreduzierung.
- Industrie mit Gasverbrauch: Die uneingeschränkte Reduzierung von Gas auf 10 % kommt Fertigungsunternehmen, dem Gastgewerbe, industriellen Wäschereien und jeder Tätigkeit mit erheblichem Gasverbrauch in Produktionsprozessen zugute.
Buchhalterische und Vorsteuer-Implikationen
Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen hat die Satzsenkung einen neutralen Effekt auf die Vorsteuer (sie ziehen weniger MwSt. ab, zahlen aber auch weniger). Die reale Ersparnis entsteht für Endverbraucher ohne Abzugsrecht (Privatpersonen, MwSt.-befreite Einrichtungen) und für Steuerpflichtige mit reduzierter Pro-rata-Quote (subventionierte Schulen, Stiftungen mit steuerbefreiten Tätigkeiten usw.).
Sonderstromsteuer: Satz sinkt auf 0,5 %
Was sich ändert
Der Impuesto Especial sobre la Electricidad (IEE) — geregelt durch Ley 38/1992 über Sondersteuern — sieht gemäß Artikel 2 des Real Decreto-ley 7/2026 vom 20. März seinen effektiven Mindestsatz bis zum 30. Juni 2026 auf 0,5 % gesenkt.
| Standardsatz | RDL 7/2026-Satz | Geschätzte Ersparnis (1.000 kWh) | |
|---|---|---|---|
| IEE auf die Energiemenge | 5,11 % | 0,5 % | ~4,60 €/MWh |
Der IEE wird vor der MwSt. auf die MwSt.-Bemessungsgrundlage der Stromlieferung angewendet. Wenn die IEE-Reduktion mit der MwSt.-Reduktion kombiniert wird, ist der kumulative Effekt auf die Endkundenrechnung größer, als jede Maßnahme allein erzeugen würde.
Kombinierte MwSt. + IEE-Auswirkung
Ein typischer Wohnvertrag (monatlicher Verbrauch 250 kWh, Energiepreis 0,12 €/kWh) verdeutlicht die akkumulierte Ersparnis:
| Posten | Vorher | Mit RDL 7/2026 | Monatliche Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Energiemenge (250 kWh × 0,12 €) | 30,00 € | 30,00 € | — |
| IEE (5,11 % / 0,5 %) | 1,53 € | 0,15 € | 1,38 € |
| Zwischensumme + IEE | 31,53 € | 30,15 € | 1,38 € |
| MwSt. (21 % / 10 %) | 6,62 € | 3,02 € | 3,61 € |
| Gesamtrechnung | 38,15 € | 33,17 € | 4,98 € |
Jährlich spart dieser typische Haushalt durch den kombinierten MwSt.- + IEE-Effekt allein ungefähr 60 € auf der Stromrechnung. Haushalte mit höherem Verbrauch (300–400 kWh/Monat) können jährliche Einsparungen zwischen 70 und 100 € erwarten.
Mineralölsteuer: Satzsenkung
Was sich ändert
Artikel 3 des Real Decreto-ley 7/2026 vom 20. März legt eine Senkung der Impuesto sobre Hidrocarburos-Sätze für professionellen Diesel und LPG (Flüssiggas) fest. Im Gegensatz zu den Strom- und Gasmaßnahmen hat diese Reduzierung kein ausdrückliches Ablaufdatum: Sie gilt, solange sie mit den Mindestanforderungen der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 vereinbar ist und bis auf europäischer Ebene Harmonisierungsmaßnahmen ergriffen werden.
| Produkt | Vorheriger Satz (€/1.000 L) | RDL 7/2026-Satz (€/1.000 L) | Änderung |
|---|---|---|---|
| Professioneller Diesel (Pos. 1.4) | 78,71 | 61,25 | −17,46 |
| LPG zum Heizen und Industriegebrauch | 57,47 | 38,00 | −19,47 |
| Zertifizierter nachhaltiger Biodiesel | 78,71 | 61,25 | −17,46 |
Die Senkung des professionellen Diesels ist besonders bedeutsam für den Straßentransportsektor, der bereits vom teilweisen Mineralölsteuer-Rabatt nach Ley 38/1992 profitierte. Bei dem neuen Satz kann die kombinierte Ersparnis aus direkter Senkung und teilweisem Rabatt 22–28 € pro 100 Liter für selbstständige Spediteure und Transportunternehmen erreichen.
Quantifizierte Auswirkung für den Transportsektor
Ein selbstständiger Spediteur, der einen Fernlastzug betreibt, verbraucht etwa 3.000 Liter Diesel pro Monat:
| Posten | Vorher | Mit RDL 7/2026 | Monatliche Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Mineralölsteuer (3.000 L) | 236,13 € | 183,75 € | 52,38 € |
| Geschätzte Jahresersparnis | — | — | ~628 €/Fahrzeug |
Für ein Transportunternehmen mit einer Flotte von 10 Fahrzeugen nähert sich die jährliche Ersparnis bei der Mineralölsteuer 6.000–6.500 €, ohne den zusätzlichen Effekt auf den Pumppreis.
Landwirtschaft und weitere begünstigte Sektoren
Der Agrarsektor — der subventionierten Diesel (Pos. 1.4) für Landwirtschaftsmaschinen verwendet — profitiert ebenfalls von der Reduktion. Die Ministerialverordnung zur subventionierten Dieselrate aktualisiert ihren Verweis auf den neuen RDL 7/2026-Satz. Landwirte müssen keine zusätzlichen Schritte unternehmen: Der reduzierte Satz wird direkt an der Lieferstelle über die subventionierte Dieselkarte angewendet.
IRPF: Verlängerte Abzüge für Energieeffizienz und Fahrzeuge
Abzüge für Energieeffizienzverbesserungen in Wohngebäuden
Artikel 4 des Real Decreto-ley 7/2026 vom 20. März verlängert um ein weiteres Jahr — bis zum 31. Dezember 2027 — die drei Abzüge für energetische Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden:
| Abzug | Jährliche Höchstbemessungsgrundlage | Prozentsatz | Erforderliche Mindestverbesserung |
|---|---|---|---|
| Arbeiten zur Verringerung des Heiz-/Kühlbedarfs | 5.000 € | 20 % | Reduzierung ≥ 7 % der Indikatoren |
| Arbeiten zur Reduzierung des nicht erneuerbaren Primärenergieverbrauchs | 7.500 € | 40 % | Reduzierung ≥ 30 % oder Klasse A/B |
| Vollständige energetische Gebäudesanierung | 5.000 € | 60 % | Reduzierung ≥ 30 % des Primärverbrauchs |
Der 60 %-Abzug für vollständige energetische Gebäudesanierung erlaubt Eigentümern von Wohnungen in Eigentümergemeinschaften bis zu 3.000 € pro Jahr über einen Dreijahreszeitraum abzuziehen. Die Verlängerung bis 2027 erweitert das verfügbare Fenster zur Planung und Durchführung von Arbeiten, die oft mehr als ein Jahr an Genehmigungsverfahren und Ausführung erfordern.
Abzüge für Solarstrom-Eigenversorgungsanlagen
Der Abzug für Photovoltaik-Eigenversorgungssysteme im Hauptwohnsitz wird ebenfalls bis zum 31. Dezember 2027 verlängert: 15 % Abzug auf die Investition, jährliche Höchstbemessungsgrundlage 4.000 €, kumulatives Maximum 12.000 € über vier Jahre.
Anreize für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
RDL 7/2026 verlängert bis zum 31. Dezember 2027 folgende Anreize:
- Abzug für den Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs: 15 % des Kaufpreises, Höchstbemessungsgrundlage 20.000 €, bis zu 3.000 € Abzug.
- Abzug für die Installation eines Ladepunkts am Hauptwohnsitz: 15 % der Installationskosten, Höchstbemessungsgrundlage 4.000 €, bis zu 600 € Abzug.
Körperschaftsteuer: Freie Abschreibung auf Energieanlagen
Artikel 5 verlängert bis zum 31. Dezember 2027 die freie Abschreibung für folgende Investitionen:
- Erneuerbare Eigenversorgungsanlagen (Photovoltaik, Wind): frei abschreibbar im Jahr der Inbetriebnahme.
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Betriebsstätten: ebenfalls vollständig freie Abschreibung.
Ein Unternehmen mit 25 % IS-Satz, das 100.000 € in eine Photovoltaikanlage investiert, erhält durch freie Abschreibung einen finanziellen Vorteil von rund 18.000 € Barwert (bei 5 % Diskontierungssatz) gegenüber der linearen 25-Jahres-Abschreibung. Die freie Abschreibung ist vereinbar mit dem Abzug für grüne Investitionen (10–15 % auf die Steuerlast).
Steuerlicher Aktionskalender
| Maßnahme | Inkrafttreten | Ablauf | Empfohlene Maßnahme |
|---|---|---|---|
| Strom-MwSt. 10 % (≤ 10 kW) | 21.03.2026 | 30.06.2026 | Automatisch; Juli-Rechnung prüfen |
| Erdgas-MwSt. 10 % | 21.03.2026 | 30.06.2026 | Automatisch; Juli-Rechnung prüfen |
| IEE 0,5 % | 21.03.2026 | 30.06.2026 | Automatisch |
| Mineralölsteuerreduzierung | 21.03.2026 | Kein ausdrückliches Datum | Anwendung auf Lieferungen prüfen |
| IRPF-Abzüge – Energieeffizienz | Ab 2024 verlängert | 31.12.2027 | Maßnahmen vor Ende 2027 planen |
| IRPF-Abzüge – Solar-Eigenversorgung | Ab 2024 verlängert | 31.12.2027 | Installation vor Ende 2027 beauftragen |
| IRPF-Abzüge – Elektrofahrzeug | Ab 2023 verlängert | 31.12.2027 | Kauf vor Ende 2027 abschließen |
| IS-freie Abschreibung (Photovoltaik) | Ab 2022 verlängert | 31.12.2027 | Vor Ende 2027 in Betrieb nehmen |
| IS-freie Abschreibung (EV-Laden) | Ab 2023 verlängert | 31.12.2027 | Vor Ende 2027 in Betrieb nehmen |
Wichtig: Die MwSt.- und IEE-Reduktionen laufen am 30. Juni 2026 aus. Eine Verlängerung ist möglich, aber nicht garantiert. Langfristige Energieversorgungsverträge sollten Szenarien bei Standardsätzen ab Q3 2026 einbeziehen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie sich diese Maßnahmen auf Ihr Unternehmen auswirken, oder eine Analyse der Investitionsmöglichkeiten in Energieeffizienz mit maximalem Steuervorteil wünschen, kontaktieren Sie unser Steuerteam. Bei BMC begleiten wir unsere Mandanten von der Regulierungsanalyse bis zur praktischen Umsetzung.