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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Sozialwohnungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 29 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Übergabe von Wohnungen durch den Bauträger unterliegt einem Umsatzsteuer (IVA) Satz von 4 %, wenn es sich um Sozialwohnungen mit besonderem Status (régimen especial), um öffentlich geförderte Wohnungen oder um Wohnungen mit öffentlichem Schutz handelt, deren Parameter für Fläche, Preis und Einkommen die der offiziellen Sozialwohnungen nicht überschreiten. Sozialwohnungen des allgemeinen Status (régimen general) oder mit begrenztem Preis gemäß regionaler Vorschriften unterliegen dem Satz von 10 %. Die Behinderung des Erwerbers hat keinen Einfluss auf die Bestimmung des Steuersatzes.

Die Position der DGT bleibt bei der Definition der Wohnungen, die für den 4 %-Satz infrage kommen, stabil. Im Laufe der Auskünfte wurde präzisiert, dass regional geförderte Sozialwohnungen nur dann den ermäßigten Satz genießen, wenn sie die Grenzwerte der offiziellen Sozialwohnungen einhalten. Die jüngsten Auskünfte stellen klar, dass der regionale allgemeine Status oder der Status mit begrenztem Preis die Anwendung des 4 %-Satzes nicht zulässt.

Wendepunkte

  1. V0086-22

    Unterscheidet zwischen Beiträgen zum Erwerb der Wohnung, die der IVA unterliegen, und Beiträgen für Fremdkosten wie den Bau von Geschäftsräumen, die nicht steuerpflichtig sind.

  2. V1542-25

    Stellt fest, dass die Behinderung des Erwerbers für den anwendbaren Satz irrelevant ist und dass regional geförderte Sozialwohnungen mit begrenztem Preis mit 10 % besteuert werden.

Analyse auf Grundlage von 29 der 29 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0774-26 7. Apr. 2026

10 % MwSt.-Satz auf den Erwerb von preisgebundenem Sozialwohnraum anwendbar

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivo reducidovivienda de protección oficialvivienda de protección públicapromotorcalificación administrativa LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 90.UnoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 91.Uno.1.7º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1542-25 26. Aug. 2025

10 % MwSt.-Satz bei Sozialwohnungen ohne Status als Sonderwohnraum anwendbar

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivovivienda de protección oficialvivienda de protección públicacalificación administrativatipo reducido LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 90.UnoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 91.Uno.1.7º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0485-19 6. März 2019

Neubauwohnungen unterliegen 10 % MwSt. oder 4 % bei Sozialwohnungen

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo reducidovivienda de protección oficialcédula de habitabilidadlicencia de primera ocupaciónvivienda de protección pública LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 90LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 91.Uno.1.7º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0829-18 26. März 2018

Mietkauf von Sozialwohnungen durch Bauträger unterliegt der Umsatzsteuer

SG de Impuestos sobre el Consumo
arrendamiento con opción de compraprimera entregaprestación de serviciosentrega de bienesvivienda de protección pública LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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