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V1574-25 5. September 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo

Anzahl der Kinder in der Familieneinheit bestimmt nicht den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz beim Hauskauf

Es wird angefragt, ob die Anzahl der Kinder einer Familie den Mehrwertsteuersatz beim Erwerb einer Sozialwohnung beeinflusst. Die DGT stellt klar, dass die Kinderzahl für die Bestimmung des Steuersatzes nicht relevant ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Anzahl der Kinder in der Familieneinheit den für die Umsatzsteuer anwendbaren Steuersatz beeinflusst.

Die Entscheidung der DGT

Der Steuersatz von 4 Prozent findet Anwendung auf Wohnungen, die als Sozialwohnungen des Sonderregimes oder im öffentlichen Vorschub qualifiziert sind, oder auf Wohnungen mit öffentlichem Schutz, die die Grenzwerte für Fläche, Preis und Einkommen einhalten. Die Anzahl der Kinder in der Familieneinheit hat keinen Einfluss auf die Bestimmung des Umsatzsteuer-Satzes. Für die Anwendung des ermäßigten Satzes sind die administrative Einstufung der Wohnung und die Einhaltung der gesetzlichen Parameter maßgeblich.

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