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V1542-25 26. August 2025 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo

10 % MwSt.-Satz bei Sozialwohnungen ohne Status als Sonderwohnraum anwendbar

Ein Anfragender mit Behinderung erkundigt sich, ob beim Kauf einer preisgebundenen Wohnung der ermäßigte MwSt.-Satz von 4 % angewendet werden kann. Die DGT stellt klar, dass die Behinderung keinen Einfluss hat und der 4 %-Satz nur gilt, wenn es sich um eine staatlich geförderte Wohnung des Sonderregimes (régimen especial), eine öffentlich geförderte Wohnung handelt oder die entsprechenden Parameter erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Anwendbarer Steuersatz für die Übergabe der genannten Wohnung.

Die Entscheidung der DGT

Der MwSt.-Satz von 4 % findet Anwendung auf Sozialwohnungen des Sonderregimes, der öffentlichen Förderung oder mit öffentlichem Schutz, die die Flächen-, Preis- und Einkommensparameter der erstgenannten nicht überschreiten. Die Behinderung des Erwerbers ist für die Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes nicht relevant. Wenn die Wohnung unter öffentlichem Schutz steht, aber nach regionalen Vorschriften einen begrenzten Preis hat, findet nicht der 4 %-Satz, sondern der 10 %-MwSt.-Satz Anwendung.

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