Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Solidarischer Darlehensnehmer: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 27 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Der Abzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz wird proportional auf den ungeteilten Eigentumsanteil angewendet, den jeder Darlehensnehmer erwirbt. Bei solidarischen Darlehen wird vermutet, dass die Raten zu gleichen Teilen gezahlt werden, unabhängig davon, wer die Mittel bereitstellt. Wenn ein Darlehensnehmer mehr zahlt, als seinem Eigentumsanteil entspricht, ist der übersteigende Betrag nicht abzugsfähig und gilt als Darlehen oder Schenkung an den anderen Miteigentümer.

Die Position der DGT ist seit 2014 konstant geblieben und konzentriert den Abzug auf das Eigentum an der Immobilie und nicht auf die tatsächliche Zahlung der Raten. Die jüngsten Auskünfte bekräftigen, dass die Solidarhaftung im Darlehen keinen Abzug eines Prozentsatzes ermöglicht, der über dem erworbenen Eigentumsanteil liegt. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine Wiederholung der auf dem ungeteilten Anteil basierenden Beschränkung.

Analyse auf Grundlage von 23 der 27 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1402-23 25. Mai 2023

Abzug von Hypothekenraten: Nur 50 % abzugsfähig bei Miteigentum von 50 %

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualcopropiedadprestatario solidarioparte indivisarégimen transitorio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DT 18ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2742-21 10. Nov. 2021

Kein Abzug von 100 % der Hypothekenraten bei 50 % Miteigentum möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualmitad indivisaprestatario solidariorégimen transitorioparte alícuota LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 67.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2186-20 29. Juni 2020

Kein Abzug von 100 % der Darlehensraten bei Miteigentum an der Wohnung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualproporción de propiedadprestatario solidarioparte indivisarégimen transitorio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 67.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1629-20 27. Mai 2020

Kein Abzug von 100 % der Hypothekenraten bei 50 % Miteigentumsanteil möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualvivienda habitualparte indivisaprestatario solidariorégimen transitorio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 67.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0863-19 23. Apr. 2019

Kein Abzug der vollen Hypothek bei 50 % Miteigentum an der Immobilie möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioprestatario solidarioparte indivisafinanciación ajena LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 67.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1567-17 19. Juni 2017

Kein Abzug der vollen Hypothek bei 50 % Miteigentum an der Wohnung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioparte indivisaprestatario solidariofondos privativos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 67.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt