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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Wirtschaftliche Einheit: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 72 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Übertragung eines Geschäftsbereichs zur Inanspruchnahme der steuerlichen Neutralität erfordert, dass das Vermögen eine autonome wirtschaftliche Einheit bildet, die in der Lage ist, aus eigenen Mitteln zu funktionieren. Dies setzt eine differenzierte Unternehmensorganisation voraus, die es dem Erwerber ermöglicht, eine autonome wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Zudem muss die Tätigkeit bereits bei der übertragenden Einheit bestanden haben, und die Transaktion muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen.

Die Position der DGT ist über die Zeit hinweg konstant geblieben und definiert den Geschäftsbereich als eine autonome wirtschaftliche Einheit mit eigener Funktionsfähigkeit. Im Laufe der Auskünfte wurde die Notwendigkeit einer differenzierten Unternehmensorganisation und einer autonomen wirtschaftlichen Tätigkeit verstärkt betont, um eine bloße Abspaltung isolierter Vermögenswerte zu vermeiden.

Analyse auf Grundlage von 64 der 72 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5244-26 23. Juli 2026

Abspaltung isolierter Immobilien verhindert Anwendung der steuerneutralen Fusion)

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialneutralidad fiscalrama de actividadunidad económicavalor de mercado LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0745-26 31. März 2026

Voraussetzungen für die Anwendung der steuerlichen Neutralität bei Teilspaltungen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialneutralidad fiscalrama de actividadunidad económicaexplotación económica LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0211-25 21. Feb. 2025

Anwendung der steuerlichen Neutralität bei Teilabspaltungen von Geschäftsbereichen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialneutralidad fiscalrama de actividadunidad económicareestructuración empresarial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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