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V5495-26 27. August 2026 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · neutralidad fiscal

Anwendung der steuerlichen Neutralität bei Fusionen, Einbringung von Geschäftsbereichen und Spaltungen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Durchführbarkeit einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, die Fusionen, die Einbringung von Geschäftsbereichen und Spaltungen umfasst, um sein Glücksspiel- und Freizeitgeschäft zu organisieren. Die DGT stellt fest, dass diese Vorgänge dem Regime der steuerlichen Neutralität unterliegen können, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und sie nicht primär der Steuerumgehung dienen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage In Bezug auf die Körperschaftsteuer, wenn:

Die Entscheidung der DGT

Fusionsvorgänge, Einbringung eines Geschäftsbereichs und vollständige Spaltungen können dem steuerlichen Neutralitätsregime nach Kapitel VII des Titels VII des LIS unterliegen, sofern sie die Anforderungen des Handelsrechts und des LIS erfüllen. Bei der Einbringung eines Geschäftsbereichs muss das Vermögen eine autonome wirtschaftliche Einheit bilden, die in der Lage ist, aus eigenen Mitteln zu arbeiten. Bei Spaltungen ist es nicht erforderlich, dass die Vermögenswerte Geschäftsbereiche sind, wenn der Alleingesellschafter alle Anteile erhält. Das Regime findet keine Anwendung, wenn das Hauptziel der Umstrukturierung Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ist.

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