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Ein Landwirt erkundigt sich, ob die Einbringung seiner Tätigkeit in eine neue Gesellschaft die Anwendung des Sonderregimes der steuerlichen Neutralität ermöglicht. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Einbringung eine eigenständige wirtschaftliche Einheit darstellt oder Vermögenswerte unter Einhaltung spezifischer Anforderungen eingebracht werden.
Cuestión planteada Si a la operación planteada le resulta de aplicación el régimen especial previsto en el capítulo VII del título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
La aportación de rama de actividad permite el régimen de neutralidad fiscal si el patrimonio constituye una unidad económica autónoma que permite desarrollar la explotación. Si no se considera rama de actividad, se puede aplicar el régimen aportando elementos patrimoniales si el aportante participa al menos en el 5% de la sociedad y lleva contabilidad según el Código de Comercio desde al menos el ejercicio anterior. En ambos casos, la sociedad adquirente mantiene los valores y fechas de adquisición originales para evitar la integración de plusvalías.
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