Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Freistellung bei Reinvestition setzt voraus, dass die veräußerte Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs oder in den zwei vorangegangenen Jahren die Hauptwohnung war. Für Steuerpflichtige ab 65 Jahren ist die Übertragung der Hauptwohnung ohne die Notwendigkeit einer Reinvestition steuerfrei. Im Falle von Miteigentum kann jeder Anteil die Freistellung bei Reinvestition in dem Umfang anwenden, in dem sein Anteil den Preis der neuen Immobilie deckt. Der Vorvertrag (contrato de arras) ändert die Zusammensetzung des Vermögens nicht; falls die Übertragung jedoch nicht erfolgt, werden die erhaltenen Beträge als allgemeines Einkommen besteuert.
Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Anforderungen an die Hauptwohnung und der Reinvestitionsfristen konstant. Es sind keine signifikanten doktrinären Änderungen zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung der Vorschriften über die Hauptwohnung und die Altersfreistellungen. Die jüngsten Auskünfte beschränken sich auf die Präzisierung der Besteuerung von Anzahlungen (arras) und die Anwendung der Freistellung in Fällen von Miteigentum.
Wendepunkte
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Präzisiert, dass im Falle von Miteigentum jeder Anteil die Freistellung bei Reinvestition in dem Umfang anwenden kann, in dem sein Anteil dem Preis der neuen Immobilie entspricht.
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Stellt fest, dass der Vorvertrag (contrato de arras) keine Vermögensveränderung bewirkt und dass, falls die Übertragung nicht ausgeführt wird, die erhaltenen Beträge als allgemeines Einkommen besteuert werden.
Analyse auf Grundlage von 80 der 84 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.