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Der Anfragende erkundigt sich, ob er nach dem Verkauf seiner selbstgenutzten Wohnung die Befreiung aufgrund von Reinvestition in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass er die Mindestwohndauer von drei Jahren erfüllt, da er dort von Oktober 2019 bis April 2023 wohnhaft war.
Cuestión planteada Si puede aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual a la ganancia generada en la venta.
Para la exención, la vivienda transmitida y la adquirida deben ser habituales, entendiéndose por tal la residencia continuada de al menos tres años. La reinversión del importe obtenido debe realizarse en un plazo de dos años anteriores o posteriores a la enajenación. Si la reinversión es inferior al total obtenido, solo se excluirá la parte proporcional de la ganancia correspondiente a la cantidad invertida.
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