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Ein Steuerpflichtiger über 65 Jahre erkundigt sich, ob die Befreiung für die Hauptwohnung beim Verkauf einer Immobilie angewendet werden kann, die aus zwei verbundenen Wohnungen mit unterschiedlichen Katasterreferenzen besteht. Die DGT stellt klar, dass es kein Hindernis gibt, beide Immobilien als Hauptwohnsitz anzuerkennen, sofern man in ihnen lebt; dabei müssen beide Katasterreferenzen angegeben werden.
Cuestión planteada Si podría resultar de aplicación la exención del art. 33.4 b) de la LIRPF sobre su vivienda teniendo en consideración que está formada por dos apartamentos distintos..
No existe impedimento para considerar como vivienda habitual dos viviendas contiguas unidas interiormente, aunque no estén unidas registralmente, siempre que se resida en ellas de forma habitual. Al tener cada una su referencia catastral, se deben consignar ambas al cumplimentar los datos de la vivienda habitual. Si se cumplen los requisitos de vivienda habitual y la condición de ser mayor de 65 años o persona dependiente, resultaría de aplicación la exención del art. 33.4.b) de la LIRPF.
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