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Die Anfragende möchte wissen, ob sie die Befreiung bei Reinvestition in Anspruch nehmen kann, nachdem sie eine Immobilie in Ungarn verkauft und eine in Spanien gekauft hat. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung der Befreiung die im Ausland verkaufte Immobilie als Hauptwohnsitz gelten muss.
Cuestión planteada Si puede tener un plazo superior al establecido legalmente, para poder adquirir su vivienda habitual en España, y poder así aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual.
Para acogerse a la exención, la vivienda transmitida debe ser la vivienda habitual del contribuyente. Si la vivienda en el extranjero no alcanza la consideración de habitual, no será aplicable la exención. En caso de que la vivienda en Hungría sea habitual, la exención podrá aplicarse si el importe se reinvierte en una nueva vivienda habitual en España dentro de los dos años siguientes a la transmisión. La necesidad del cambio de domicilio para calificar la vivienda como habitual es una cuestión de hecho que deben valorar los órganos de gestión e inspección.
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