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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nutzungsdauer: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 48 Auskünfte · 2013–2026

Geltende Auffassung

Werke, die die Kapazität, Bewohnbarkeit oder Nutzungsdauer einer Immobilie erhöhen, gelten als Verbesserungen und müssen in den höheren Anschaffungswert für die Abschreibung einbezogen werden. Ausgaben, die ausschließlich dazu dienen, den normalen Gebrauch aufrechtzuerhalten oder strukturelle Schäden zu reparieren, ohne die Nutzungsdauer zu verlängern, gelten als Reparaturen und abzugsfähige Aufwendungen. Bei Elementen mit erheblichen Kosten und unterschiedlichen Nutzungsdauern ist es möglich, jede Komponente durch ihre Identifizierung und begründete Trennung separat abzuschreiben.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Reparaturen und Verbesserungen, die die Nutzungsdauer beeinflussen, konstant. Die Entwicklung zeigt eine größere technische Präzision, indem sie die separate Abschreibung von Komponenten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern ermöglicht und die Art der integralen Elemente klärt, die für den Erhalt eines Produkts erforderlich sind.

Wendepunkte

  1. V1855-23

    Ermöglicht die separate Abschreibung von Teilen eines Anlagevermögensgegenstandes, die erhebliche Kosten aufweisen und eine andere Nutzungsdauer als der Rest haben.

Analyse auf Grundlage von 45 der 48 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1809-24 19. Juli 2024

Baumaßnahmen: Wertsteigerung vs. Abzugsfähigkeit bei Vermietung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
valor de adquisiciónrendimientos del capital inmobiliarioreparación y conservaciónmejora y ampliacióngastos deducibles LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1793-24 17. Juli 2024

Bauliche Verbesserungen erhöhen den Anschaffungswert, Reparaturen sind abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
valor de adquisiciónrendimientos del capital inmobiliarioreparación y conservaciónmejora o ampliacióngastos deducibles LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1787-24 17. Juli 2024

Bauliche Maßnahmen: Wertsteigerung vs. abzugsfähige Reparaturkosten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariovalor de adquisicióngastos de reparación y conservaciónmejoraampliación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2631-19 25. Sept. 2019

Abschreibung von Sachanlagen durch Betragsnachweis oder Sonderplan möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
amortizacióninmovilizado materialvida útilmétodo de estimación directaplan especial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 12
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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