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V2401-20 14. Juli 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Kosten für Schalldämmung in Mietwohnungen gelten als Verbesserung und sind über Abschreibungen abzugsfähig

Ein Eigentümer erkundigte sich, ob die Kosten für die Schalldämmung einer Wand sowie deren Anstrich in einer vermieteten Wohnung als abzugsfähige Ausgaben gelten. Die DGT stellt fest, dass es sich bei der Maßnahme um eine Verbesserung und nicht um eine Reparatur handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die durchgeführten Arbeiten als abzugsfähige Ausgabe aus Einkünften aus Immobilienkapital in der Einkommensteuer (IRPF) gelten.

Die Entscheidung der DGT

Reparaturen und Instandhaltungen sind solche, die darauf abzielen, die Nutzungsdauer und die Gebrauchsfähigkeit der Immobilie zu erhalten. Verbesserungen sind solche, die die Kapazität oder Bewohnbarkeit erhöhen oder die Nutzungsdauer verlängern. Schallschutz wird als Verbesserung eingestuft, weshalb dessen Abzugsfähigkeit über die Abschreibung erfolgen muss.

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