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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Unteilbarkeit: Entwicklung der DGT-Doktrin

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 46 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Die Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft an einem unteilbaren Gut, bei der das Gut einem einzigen Miteigentümer zugewiesen wird und eine Ausgleichszahlung in bar erfolgt, unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer (ITP), sondern der Modalität der mit Dokumenten belegten Rechtsgeschäfte (AJD). Die Bemessungsgrundlage wird auf Basis des neu erworbenen Anteils unter Verwendung von 95 % des Katasterreferenzwertes berechnet. Besteht die Gemeinschaft über andere Güter mit einer anderen Anzahl von Miteigentümern fort, findet die Übertragung von Anteilen unter Anwendung der ITP statt.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Behandlung der Unteilbarkeit als Ausnahme zur Vermeidung der ITP konstant. Im Laufe der Auskünfte wurden die Berechnung der Bemessungsgrundlage und die Anwendung des Katasterreferenzwertes präzisiert. Es sind keine Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine Konsolidierung der Anforderungen der Sonderregelung.

Wendepunkte

  1. V3007-19

    Präzisiert, dass wenn der Überschuss daraus resultiert, dass das Gut unteilbar ist oder seine Teilung an Wert verlieren würde, nicht die ITP, sondern die variable Gebühr der AJD anfällt.

  2. V2496-23

    Legt fest, dass die Bemessungsgrundlage anhand des neu erworbenen Anteils zu bestimmen ist und setzt diese auf 95 % des Katasterreferenzwertes fest.

Analyse auf Grundlage von 43 der 46 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1220-25 4. Juli 2025

Besteuerung der Auflösung nicht gewerblicher Gütergemeinschaften

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
disolución de comunidad de bienesexceso de adjudicacióntransmisión onerosaactos jurídicos documentadosindivisibilidad TRLITPAJDCódigo Civil
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0490-24 4. Apr. 2024

Vermeidbarer Mehranteil bei Erbauseinandersetzung unterliegt der Grunderwerbsteuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exceso de adjudicacióntransmisiones patrimoniales onerosastítulo hereditarioindivisibilidadpartición de herencia LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 27.3TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.B
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0403-22 2. März 2022

Auflösung von Gesamthandsgemeinschaften mit Mehrzuweisungen kann AJD-Steuer auslösen, wenn die Abfindung mit Gemeinschaftsvermögen erfolgt

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de comunidad de bienesexcesos de adjudicacióntransmisiones patrimoniales onerosasactos jurídicos documentadosindivisibilidad TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0143-22 28. Jan. 2022

Die Auflösung von Gesamthandsgemeinschaften mit gleichwertigen Anteilen unterliegt der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de comunidad de bienesexceso de adjudicaciónactos jurídicos documentadosvalor de referenciatransmisiones patrimoniales onerosas TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 2TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.B
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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