Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0135-23 3. Februar 2023 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
OTRO · disolución de comunidad de bienes

Die Auflösung von Gütergemeinschaften kann je nach Fall der Stempelsteuer oder der entgeltlichen Übertragungen unterliegen

Vier Geschwister beabsichtigen, Gütergemeinschaften über zehn Immobilien durch proportionale Lose aufzulösen. Die DGT analysiert die Besteuerung nach ITPAJD und IIVTNU, je nachdem, ob die Gemeinschaften aufgelöst werden oder ein Tausch von Anteilen stattfindet.

Die gestellte Frage

Erste aufgeworfene Frage: Besteuerung des Vorgangs nach dem Gesetz über Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtsgeschäfte.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Auflösung von Gemeinschaften ohne geschäftliche Tätigkeiten wird, sofern keine Zuteilungsüberschüsse vorliegen, nur die Stempelsteuer erhoben. Bestehen unvermeidbare Überschüsse, die durch andere Vermögenswerte der Gemeinschaft ausgeglichen werden, unterliegen diese nicht der entgeltlichen Übertragung. Wenn die Operation jedoch aus einem Tausch von Anteilen an verschiedenen Immobilien besteht, um die Anzahl der Miteigentümer zu reduzieren, unterliegt sie der entgeltlichen Vermögensübertragung. Hinsichtlich der IIVTNU löst die Auflösung ohne Eigentumsübertragung keine Steuer aus, der Tausch von Anteilen hingegen schon.

E-Mail
Kontakt