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V0143-22 28. Januar 2022 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · disolución de comunidad de bienes

Die Auflösung von Gesamthandsgemeinschaften mit gleichwertigen Anteilen unterliegt der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte

Es wurde angefragt, ob die Zuteilung von zwei Immobilien an zwei Miteigentümer einen Tausch oder eine Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft darstellt und welcher Wert anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass es sich bei Einhaltung der Äquivalenz und Proportionalität nicht um eine entgeltliche Übertragung, sondern um eine Auflösung handelt, die der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegt.

Die gestellte Frage

Fragestellung - Ob bei Vorliegen von zwei Immobilien die vorgeschlagene Transaktion als Tausch betrachtet werden könnte und nach der Modalität der Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen abgerechnet werden müsste

Die Entscheidung der DGT

Wenn bei der Auflösung von Gütergemeinschaften über unteilbare Güter die Leistungen äquivalent und verhältnismäßig zu den Anteilen sind, findet die Nichtunterwerfung unter die Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen Anwendung, und die Besteuerung erfolgt nach dem gestuften Satz für dokumentierte Rechtsgeschäfte. Die Bemessungsgrundlage ist der erklärte Wert, der nicht unter dem Katasterreferenzwert liegen darf. Wenn die Verwendung dieser Werte zu einer nicht ausgeglichenen Überbesitzzuweisung führt, wird diese der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterworfen.

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