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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Vermögensverwaltung — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 39 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Damit eine Einheit nicht als Vermögensverwaltung eingestuft wird, muss sie eine reale wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dies impliziert, dass die Beteiligung an Tochtergesellschaften nicht als Wertpapiere gezählt werden darf, wenn man mindestens 5 % der Stimmrechte hält, die Leitung und Verwaltung der Beteiligung ausübt und über eine Organisation aus materiellen und personellen Mitteln für diesen Zweck verfügt.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anforderung konstant, dass Einheiten nicht den Zweck der Verwaltung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen verfolgen dürfen, um steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die Entwicklung zeigt einen Übergang von der bloßen Anforderung der Nichtausübung einer Verwaltung hin zu der Forderung, eine wirtschaftliche Tätigkeit durch die Bereitstellung materieller und personeller Mittel für die Verwaltung von Beteiligungen nachzuweisen.

Wendepunkte

  1. V1649-25

    Führt spezifische Kriterien zur Einstufung der Tätigkeit als wirtschaftlich ein, indem gefordert wird, dass die Verwaltung von Beteiligungen über eine Organisation aus materiellen und personellen Mitteln sowie einen Anteil von mindestens 5 % der Stimmrechte verfügt.

Analyse auf Grundlage von 38 der 39 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V3102-23 28. Nov. 2023

Voraussetzungen für die Befreiung von der Vermögenssteuer bei Beteiligungen

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exenciónactividad económicagestión de patrimonioderechos de votoarrendamiento de inmuebles LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4. Ocho. DosLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1853-20 9. Juni 2020

Voraussetzungen für die Anwendung der Sonderregelung für Sacheinlagen gemäß LIS

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación no dinerariarégimen especialmotivos económicos válidosgestión de patrimoniofondos propios LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 87.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1701-20 29. Mai 2020

Einbringung von Geschäftsanteilen kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern Eigentumsanforderungen und wirtschaftliche Gründe erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportaciones no dinerariasrégimen especialmotivos económicos válidosfondos propiosactividad económica LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 87.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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