Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1649-25 15. September 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
IP · exención

Beteiligungen von mindestens 5 % der Stimmrechte können vom Abzug nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte ausgeschlossen werden

Der Anfragende erkundigt sich, ob seine Beteiligungen an einem börsennotierten Unternehmen im Rahmen der Befreiung von der Vermögenssteuer als nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte zu behandeln sind, da seine Gesamtbeteiligung (direkt und indirekt) 5 % überschreitet. Die DGT stellt klar, dass zur Bestimmung der Tätigkeit des Unternehmens die gemeinsame Beteiligung herangezogen werden kann und diese Werte unter Einhaltung bestimmter Management- und Ressourcenanforderungen möglicherweise nicht als solche angerechnet werden.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada - Si las participaciones directas de H1 en la entidad cotizada SA deben computarse como valores o elementos patrimoniales no afectos en el sentido del artículo 4.Ocho.Dos de la LIP, considerando que la participación conjunta directa de H1 en la misma e indirecta (a través de H2, H3 y H4) excede del 5 por ciento.

E-Mail
Kontakt