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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung seiner Anteile an einer Immobiliengesellschaft in eine andere Gesellschaft die Voraussetzungen für das Sonderregime erfüllt. Die DGT stellt klar, dass neben den Beteiligungs- und Besitzvoraussetzungen auch die Nachweispflicht für triftige wirtschaftliche Gründe besteht.
Cuestión planteada 1/ Confirmación de que la aportación por el consultante, de las participaciones de X a la sociedad Y, cumple todos los requisitos previstos legalmente para acogerse a la figura impositiva de la "aportación no dineraria especia/" prevista en el artículo 87,1 del Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
Para aplicar el régimen especial de aportaciones no dinerarias, la entidad receptora debe ser residente en España o tener un establecimiento permanente. El aportante debe poseer las participaciones ininterrumpidamente durante el año anterior y mantener una participación de al menos el 5% en los fondos propios de la entidad receptora. Además, la operación no debe tener como principal objetivo el fraude o la evasión fiscal, debiendo realizarse por motivos económicos válidos y no por mera finalidad fiscal.
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