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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Übermäßige Zuteilung — doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 89 Auskünfte · 2020–2026

Geltende Auffassung

Die Auflösung einer Gütergemeinschaft oder die Abspaltung eines Miteigentümers stellt keine Vermögensübertragung dar, wenn die Zuteilung den Beteiligungsquoten entspricht. In diesen Fällen unterliegt der Vorgang der Modalität der dokumentierten Rechtsgeschäfte (AJD). Besteht eine übermäßige Zuteilung, unterliegt diese der Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen, es sei denn, die Regelung des Art. 1.062 des Código Civil wird erfüllt (unteilbare Sache, Zuteilung an einen einzigen Miteigentümer und Ausgleich in bar), in welchem Fall sie als dokumentiertes Rechtsgeschäft (AJD) besteuert wird.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen der Auflösung ohne Übermassen und dem Vorliegen derselben konstant. Es wurde bekräftigt, dass die übermäßige Zuteilung eine entgeltliche Übertragung darstellt, es sei denn, die im Código Civil vorgesehenen Anforderungen an die Unteilbarkeit und den Barausgleich liegen vor. Die Doktrin ist seit 2020 kohärent bei der Anwendung des variablen AJD-Steuersatzes für proportionale Zuteilungen.

Wendepunkte

  1. V3159-20

    Legt fest, dass die übermäßige Zuteilung in der Zugewinngemeinschaft einen entgeltlichen Charakter hat und der ITP (Steuer auf die Übertragung von Vermögenswerten) unterliegen muss, wenn das Übermass vermeidbar ist.

  2. V1213-21

    Präzisiert, dass die übermäßige Zuteilung als entgeltliche Vermögensübertragung besteuert wird, es sei denn, die Sonderregelung des Art. 1.062 des Código Civil findet Anwendung.

Analyse auf Grundlage von 79 der 89 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 17. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5122-26 6. Juli 2026

Auflösung einer Miteigentengemeinschaft mit Ausgleichszahlung unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de comunidad de bienesexceso de adjudicaciónnuda propiedadactos jurídicos documentadostransmisiones patrimoniales onerosas TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.1.A
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1220-25 4. Juli 2025

Besteuerung der Auflösung nicht gewerblicher Gütergemeinschaften

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
disolución de comunidad de bienesexceso de adjudicacióntransmisión onerosaactos jurídicos documentadosindivisibilidad TRLITPAJDCódigo Civil
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0984-25 10. Juni 2025

Auflösung einer Gütergemeinschaft mit geldlicher Ausgleichszahlung kann der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegen

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de comunidad de bienesexceso de adjudicaciónactos jurídicos documentadostransmisiones patrimoniales onerosasindivisibilidad del bien TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.BTRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 10
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0490-24 4. Apr. 2024

Vermeidbarer Mehranteil bei Erbauseinandersetzung unterliegt der Grunderwerbsteuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exceso de adjudicacióntransmisiones patrimoniales onerosastítulo hereditarioindivisibilidadpartición de herencia LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 27.3TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.B
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0489-24 4. Apr. 2024

Vermeidbarer Zuweisungsüberschuss bei der Auflösung der Gütergemeinschaft unterliegt der Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exceso de adjudicaciónsociedad de ganancialestransmisiones patrimoniales onerosasactos jurídicos documentadosdisolución de comunidad TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.B
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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