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V0456-24 19. März 2024 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · disolución de comunidad de bienes

Nicht ausgeglichener Mehrante bei der Auflösung einer Gütergemeinschaft unterliegt der Schenkungsteuer

Eine Person möchte eine Immobilie, die im Miteigentum mit ihren Geschwistern steht, allein zuwenden, ohne den daraus resultierenden Mehrante auszugleichen. Die DGT stellt fest, dass das Fehlen einer Ausgleichszahlung den Mehrante als Schenkung qualifiziert, die der Schenkungsteuer unterliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Auflösung von Gütergemeinschaften, die keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben, gilt der Überschuss als eine unentgeltliche Übertragung, wenn einem Miteigentümer ohne wirtschaftlichen Ausgleich mehr als sein Anteil zugewiesen wird. Daher unterliegt er der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den Wert des erworbenen Anteils. Die Bemessungsgrundlage wird gemäß Artikel 9 des LISD ermittelt, und die Anfragende ist die Steuerpflichtige.

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