Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Erträge aus beweglichem Kapital werden durch die Differenz zwischen dem erhaltenen Kapital und den gezahlten Prämien ermittelt. Bei Kollektivversicherungen, die Pensionsverpflichtungen umsetzen, gilt die Leistung als Ertrag aus nichtselbstständiger Arbeit. Für vor 1999 abgeschlossene Verträge findet die Ermäßigung gemäß der vierten Übergangsbestimmung des IRPF (Einkommensteuergesetz) auf die vor 1995 gezahlten Prämien Anwendung, sofern die festgelegten Kapitalgrenzen eingehalten werden.
Die Position der DGT bleibt stabil bei der Ermittlung des Ertrags als Differenz zwischen Kapital und Prämien. Die Entwicklung zeigt eine klare Unterscheidung zwischen der Behandlung von Einzelversicherungen als Erträge aus beweglichem Kapital und Kollektivrentenversicherungen als Erträgen aus nichtselbstständiger Arbeit. Es sind keine Änderungen bei der Anwendung der Übergangsbestimmungen für Altschuldenverträge zu beobachten.
Wendepunkte
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Legt fest, dass die Leistung einer Kollektivversicherung mit aufgeschobenem Kapital, die Pensionsverpflichtungen umsetzt, als Ertrag aus nichtselbstständiger Arbeit gilt.
Analyse auf Grundlage von 26 der 26 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.