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V0148-22 28. Januar 2022 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital mobiliario

Keine Anwendung der Ermäßigung für Altprämien bei einer Lebensversicherung aus dem Jahr 1997

Der Anfragende erkundigt sich nach der Besteuerung des Kapitals aus einer Überlebenslebensversicherung und der Möglichkeit, eine Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt klar, dass aufgrund des Vertragsdatums von 1997 die Ermäßigung gemäß der vierten Übergangsbestimmung des LIRPF nicht anwendbar ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des vom Steuerpflichtigen zu erhaltenden Kapitals im Falle des Überlebens bei Fälligkeit. Möglichkeit der Anwendung eines Abzugs.

Die Entscheidung der DGT

Die Einkünfte aus beweglichem Kapital werden durch die Differenz zwischen dem erhaltenen Kapital und den gezahlten Prämien ermittelt. Der Abzug gemäß der vierten Übergangsbestimmung des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) ist nicht zulässig, da der Vertrag keine vor dem 31. Dezember 1994 gezahlten Prämien aufweist. Die erzielten Einkünfte sind in die Sparertragsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen.

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