Die Arbeitsrechtsabteilung von BMC begleitet Unternehmen in Spanien über den gesamten Lebenszyklus des Arbeitsverhältnisses — von der ersten Einstellung bis zur komplexesten Massenentlassung. Im Unterschied zu Kanzleien, bei denen das Arbeitsrecht eine Nebenpraxis innerhalb der Rechtsabteilung ist, konzentriert sich unser Team ausschließlich auf arbeitgeberseitige Personalangelegenheiten.
Das spanische Arbeitsrecht gehört zu den arbeitnehmerfreundlichsten in Europa. Das macht das Personalmanagement zu einer ständigen Quelle rechtlicher Risiken für Unternehmen. Eine schlecht dokumentierte Kündigung, ein nicht eingetragener Gleichstellungsplan oder eine schlecht gehandhabte Massenentlassung können Verbindlichkeiten erzeugen, die die Kosten einer präventiven Beratung bei weitem übersteigen. Unsere Aufgabe: das zu verhindern.
Was unsere Arbeitsrechtsabteilung abdeckt
Individuelle Arbeitsverhältnisse
Jede personalrelevante Entscheidung — von der Einstellung bis zur Beendigung — birgt rechtliche Risiken, die entweder proaktiv gemanagt oder reaktiv mit Prozesskosten bezahlt werden.
- Arbeitsrechtliche Beratung: Dauerhafte Beratung zu Arbeitsverträgen, beruflicher Eingruppierung, Vertragsänderungen, Disziplinarverfahren und Vertragsbeendigungen.
- Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen: Vorabanalyse von Grund und Form, Erstellung des Kündigungsschreibens, Schlichtung vor der SMAC und Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
- Massenentlassung (ERE): Vorbereitung der Unterlagen, Durchführung der Konsultationsphase mit der Arbeitnehmervertretung, Sozialplanvereinbarung und Verteidigung gegen individuelle oder kollektive Anfechtungen.
- Arbeitsrechtsanwalt in Madrid: Lokale Präsenz im wichtigsten spanischen Arbeitsmarkt für dringende Gerichtsauftritte.
Arbeitsrechtliche Compliance
Der regulatorische Aufbau der letzten fünf Jahre hat die arbeitsrechtliche Compliance zu einer eigenständigen Verpflichtung für mittelständische Unternehmen gemacht.
- Arbeitsrechtliche Compliance: Audit der aktuellen Einhaltung von Arbeitszeiterfassung, Vertragsklassifizierung, Sozialversicherungsbeiträgen und Disziplinarverfahren.
- Gleichstellungsplan: Pflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Verhandlung mit der Arbeitnehmervertretung, Vergütungslücken-Diagnose, Gehaltsregister und periodische Überwachung.
- Belästigungsprotokoll: Konzeption und Umsetzung von Präventions- und Reaktionsprotokollen gegen sexuelle Belästigung, geschlechtsbezogene Belästigung und andere Formen von Belästigung am Arbeitsplatz. Pflicht seit Organgesetz 10/2022.
- Homeoffice-Regelung: Telearbeitsvereinbarungen gemäß Königlichem Gesetzesdekret 28/2020 und Richtlinien zur digitalen Trennung.
Wann Sie das Arbeitsrechtsteam von BMC kontaktieren sollten
Wir empfehlen, uns zu kontaktieren, wenn Sie:
- Eine Kündigung planen, bei der das Risiko einer als unwirksam eingestuften Kündigung besteht oder ein Betriebsratsmitglied betroffen ist.
- Einen ERE, ERTE oder eine Abweichung vom Tarifvertrag verhandeln müssen.
- Eine Anforderung der Arbeitsinspektion oder eine SMAC-Ladung erhalten haben.
- Den obligatorischen Gleichstellungsplan einführen oder erneuern müssen.
- Ihre Standardarbeitsverträge, Homeoffice-Richtlinien, Disziplinarordnung oder Belästigungsprotokoll gestalten oder überarbeiten möchten.
- Eine Restrukturierung mit geografischer Mobilität oder wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen managen.
Eine kostenlose arbeitsrechtliche Erstberatung ist der richtige Einstieg, um die spezifischen Risiken Ihres Unternehmens zu ermitteln und den Umfang der laufenden Beratung zu bestimmen.
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