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Gleichstellungsplan: Pflichten und Kalender

Gleichstellungsplanpflichten in Spanien: obligatorisch für Unternehmen mit 50+ Mitarbeitern nach Königlichem Dekret 901/2020, REGCON-Registrierung, LISOS-Bußgelder bis zu 225.018 € und Verhandlungszeitplan.

7 Min. Lesezeit

Thema: gleichstellungsplan

Ein Gleichstellungsplan ist ein geordneter Satz von Maßnahmen, die in einem Unternehmen ergriffen werden, um Gleichbehandlung und Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern zu erreichen und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Seine Vorbereitung und Anwendung ist seit Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 901/2020 für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern obligatorisch.

Welche Unternehmen sind verpflichtet?

Alle Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern in ihrer Belegschaft. Um zu bestimmen, ob der Schwellenwert überschritten wird, wird die durchschnittliche Belegschaft des Vorjahres gezählt. Unternehmensgruppen müssen analysieren, ob die Pflicht für jedes Unternehmen einzeln oder für die Gruppe als Ganzes gilt, je nach Unternehmensstruktur.

Darüber hinaus ist ein Gleichstellungsplan unabhängig von der Mitarbeiterzahl erforderlich, wenn der anwendbare Tarifvertrag diese Anforderung festlegt oder wenn die Arbeitsbehörde ihn als Ersatzsanktion für einen Verstoß im Bereich der Gleichstellung auferlegt.

Mindestplaninhalt

Königliches Dekret 901/2020 legt fest, dass der Plan unbedingt Folgendes enthalten muss: Situationsdiagnose, qualitative und quantitative Ziele, Maßnahmen zu Auswahl und Einstellung, Berufsklassifizierung, Ausbildung, beruflichem Aufstieg, Arbeitsbedingungen (einschließlich Gehaltsaudit), verantwortungsbewusster Ausübung von Rechten zur persönlichen und beruflichen Lebensgestaltung, Unterrepräsentation von Frauen sowie Prävention von sexueller Belästigung.

Gültigkeit und Registrierung

Gleichstellungspläne haben eine maximale Gültigkeitsdauer von vier Jahren. Sie müssen im REGCON (Register für Tarifverträge, kollektive Arbeitsabkommen und Gleichstellungspläne) registriert werden. Ab der Registrierung hat der Plan Rechtswirkung, und die Nichteinhaltung kann in den schwersten Fällen zu Sanktionen von bis zu 225.018 Euro führen.

Gehaltsaudit

Das Gehaltsaudit — dessen Ergebnisse in den Gleichstellungsplan aufgenommen werden müssen — analysiert das Berufsklassifizierungssystem und die Arbeitsplatzbewertung, um mögliche geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu erkennen. Seine Vorbereitung muss den Kriterien des Königlichen Dekrets 902/2020 über Lohngleichheit folgen.

Das Gehaltsaudit muss umfassen: Analyse der Repräsentation von Frauen und Männern in den verschiedenen Berufsgruppen und -positionen; Analyse der Vergütung (Grundgehalt, Gehaltsergänzungen und außertarifliche Leistungen) nach Geschlecht aufgeschlüsselt; und Identifizierung der Ursachen, die festgestellte Lohnunterschiede erklären können.

Der Verhandlungsprozess

Die Vorbereitung eines Gleichstellungsplans ist keine einseitige Unternehmensentscheidung: Er muss mit den Arbeitnehmervertretern (Betriebsrat, Personalvertreter) oder, in Ermangelung dessen, mit einem Verhandlungsausschuss aus den repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen des Sektors verhandelt werden.

Der Prozess umfasst mehrere Phasen: Bildung des Verhandlungsausschusses (maximal drei Monate nach Entstehung der Pflicht), Vorbereitung und Lieferung der Situationsdiagnose an den Ausschuss, Verhandlung des Planinhalts, Einigung und Unterzeichnung sowie Registrierung im REGCON.

Strafen bei Nichterfüllung

Die Nichterfüllung der Pflicht zur Ausarbeitung und Umsetzung eines Gleichstellungsplans wird als sehr schwerwiegender Verstoß nach LISOS (Artikel 8.17) eingestuft, mit Bußgeldern bis zu 225.018 Euro. Dieser Verstoß kann auch folgendes zur Folge haben:

  • Automatischer Verlust öffentlicher Zuschüsse, Subventionen oder Boni.
  • Ein Verbot des Vertragsabschlusses mit dem öffentlichen Sektor für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren.
  • Veröffentlichung der Sanktion im Offiziellen Staatsblatt (BOE) in den schwerwiegendsten Fällen.

Die Arbeits- und Sozialversicherungsinspektion intensivierte ab 2022 ihre Überwachungsaktivitäten im Zusammenhang mit Gleichstellungsplänen und Gehaltsaudits.

Bei BMC beraten wir bei der Vorbereitung, Verhandlung und Registrierung von Gleichstellungsplänen. Sehen Sie unsere Beschäftigungsrechtsleistungen.

Inhalt und Struktur eines Gleichstellungsplans

Ein rechtsgültiger Gleichstellungsplan in Spanien muss folgende Kernelemente enthalten:

Diagnostische Phase

Die Grundlage jedes Gleichstellungsplans ist eine umfassende Diagnose der aktuellen Situation im Unternehmen:

Lohnregister und Lohngleichheitsaudit: Analyse der Gehaltsstrukturen nach Geschlecht, Abteilung und Hierarchiestufe. Identifizierung erklärlicher und unerklärlicher Lohngefälle (brecha salarial). Das Lohnregister muss gemäß RD 902/2020 geführt und auf Anfrage dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmervertretern zugänglich gemacht werden.

Analyse der Beschäftigungsbedingungen: Vergleich von Einstellungsquoten, Beförderungsraten, Weiterbildungszugang und Vertragsbedingungen nach Geschlecht.

Bewertung von Berufsrisiken mit Genderperspektive: Identifizierung spezifischer Gesundheitsrisiken für Frauen (z.B. reproduktive Gesundheit, ergonomische Risiken bei typisch weiblichen Tätigkeiten).

Maßnahmenplan

Auf Basis der Diagnose werden konkrete Maßnahmen mit messbaren Zielen, Verantwortlichkeiten und Zeitplänen festgelegt:

Rekrutierung und Auswahl: Genderneutrale Stellenbeschreibungen, diverse Interviewpanels, anonymisierte Vorauswahl bei Bedarf.

Berufsförderung und Karriereentwicklung: Transparente Kriterien für Beförderungen, Mentoring-Programme für weibliche Führungskräfte, Nachfolgeplanung mit Genderziel.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Flexible Arbeitszeitmodelle, Elternzeit-Rückkehrprogramme, Kinderbetreuungszuschüsse.

Prävention sexueller Belästigung: Verpflichtend ist ein Protokoll zur Prävention und Reaktion auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Real Decreto-ley 9/2021).

Registrierung und Gültigkeitsdauer

Nach Abschluss der Verhandlung mit dem Betriebsrat oder der Arbeitnehmervertretung muss der Gleichstellungsplan im offiziellen REGCON-Register (Registro de planes de igualdad de las empresas) eingetragen werden. Pläne haben eine Gültigkeitsdauer von maximal vier Jahren. Nach Ablauf muss eine neue Diagnose durchgeführt und ein neuer Plan verhandelt werden.

Sanktionen bei Verstößen

Die Nichteinhaltung der Gleichstellungspflichten wird nach der Ley de Infracciones y Sanciones del Orden Social (LISOS) sanktioniert:

VerstoßSanktionskategorieBußgeld
Fehlender Gleichstellungsplan (Pflichtunternehmen)Schwerwiegend626 – 6.250 €
Wesentlich mangelhafter PlanSehr schwerwiegend6.251 – 187.515 €
Fehlende RegistrierungSchwerwiegend626 – 6.250 €
Diskriminierung in Einstellung/BeförderungSehr schwerwiegend6.251 – 187.515 €

Darüber hinaus können Unternehmen ohne gültigen Gleichstellungsplan von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Förderungen für Unternehmen

Unternehmen, die freiwillig über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und das Distintivo Igualdad en la Empresa (DIE) des Ministerio de Igualdad erwerben, profitieren von:

  • Bevorzugter Behandlung bei öffentlichen Ausschreibungen
  • Positiver Außenwirkung als attraktiver Arbeitgeber
  • Zugang zu Förderprogrammen und Subventionen

BMC erstellt und registriert Gleichstellungspläne für Unternehmen in Spanien — von der Diagnose bis zur REGCON-Eintragung. Jetzt anfragen.

Implementierungsfahrplan für kleine und mittlere Unternehmen

Die Erstellung eines Gleichstellungsplans folgt einem klar strukturierten Prozess:

Phase 1 — Vorbereitungsphase (Monat 1–2): Bildung der Verhandlungskommission (Unternehmensleitung + Arbeitnehmervertreter). Festlegung des Methodikrahmens für die Diagnose. Zusammenstellung aller relevanten HR-Daten (Lohnregister, Personalstatistiken, Weiterbildungsunterlagen).

Phase 2 — Diagnostische Analyse (Monat 2–4): Quantitative Analyse der gesammelten Daten. Qualitative Befragungen und Workshops. Identifizierung der wichtigsten Ungleichstellungsindikatoren. Erstellung des Diagnoseberichts.

Phase 3 — Planerstellung und Verhandlung (Monat 4–6): Entwicklung konkreter Maßnahmen mit Zielen und Kennzahlen. Verhandlung mit der Arbeitnehmervertretung. Formale Genehmigung und Unterzeichnung.

Phase 4 — Registrierung und Implementierung: Eintragung im REGCON-Register (Pflicht). Kommunikation des Plans an alle Mitarbeiter. Implementierung der Maßnahmen. Jährliche Bewertung der Fortschritte.

Ein erfahrener Berater beschleunigt den Prozess erheblich und stellt sicher, dass der Plan allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und einer Arbeitsinspektionsprüfung standhält. BMC hat Gleichstellungspläne für Unternehmen verschiedener Größen und Sektoren in Spanien erstellt und registriert.

Gleichstellungsplan und öffentliche Aufträge

Seit 2022 ist ein gültiger und registrierter Gleichstellungsplan für Pflichtunternehmen eine Bedingung für den Erhalt öffentlicher Aufträge in Spanien. Unternehmen, die im öffentlichen Beschaffungswesen tätig sind, müssen ihren Plan vorlegen können. Fehlt der Plan oder ist er nicht im REGCON registriert, kann das Angebot als formal unzulässig abgelehnt werden. Dies betrifft sowohl direkte Auftragnehmer als auch Subunternehmer in bestimmten Konstellationen. Langfristig wird die Gleichstellungskonformität zu einem Standardkriterium für ESG-Bewertungen und nachhaltige Investitionen. BMC erstellt und registriert Gleichstellungspläne mit rechtlicher Garantie.

Die Arbeitsinspektionen in Spanien haben ihre Aktivität im Bereich Gleichstellung deutlich intensiviert. Unternehmen erhalten zunehmend Prüfungsanfragen, in denen die Vorlage des registrierten Gleichstellungsplans, des Lohnregisters und der Protokolle der Verhandlungskommission verlangt wird. Eine frühzeitige und professionell erstellte Dokumentation schützt vor Bußgeldern und erleichtert Prüfungen erheblich.

Eine professionell erstellte Gleichstellungsdiagnose und ein gut verhandelter Plan schützen das Unternehmen nicht nur vor Sanktionen, sondern stärken auch die Arbeitgebermarke und helfen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. In einem angespannten Arbeitsmarkt ist Gleichstellung ein echter Wettbewerbsvorteil. Kontaktieren Sie BMC für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Handlungsbedarfs. Unsere Experten begleiten Sie von der Diagnose bis zur REGCON-Registrierung und stehen Ihnen auch bei Arbeitsinspektionen zur Seite. Planen Sie frühzeitig: Die Verhandlungsphase allein dauert in der Regel mehrere Monate und sollte nicht unter Zeitdruck stattfinden.

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