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Recht Regulatorisches Update

Mindestlohn Spanien 2026: SMI steigt auf 1.221 €/Monat

Thema: Mindestlohn Spanien 2026

Real Decreto 126/2026 legt den gesetzlichen Mindestlohn (SMI) auf 1.221 €/Monat (40,70 €/Tag) fest, eine Erhöhung um 3,1 % gegenüber 2025. Rückwirkende Geltung ab 1. Januar 2026. Auswirkungen auf Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und Tarifverträge.

3 Min. Lesezeit

Real Decreto 126/2026, veröffentlicht im Boletín Oficial del Estado (BOE) am 19. Februar 2026, legt den gesetzlichen Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional, SMI) für 2026 auf 1.221 € pro Monat (in 14 Zahlungen) fest. Dies entspricht einem Anstieg von 37 €/Monat (3,1 %) gegenüber dem SMI 2025 von 1.184 €/Monat. Das Dekret tritt am 20. Februar 2026 in Kraft, gilt jedoch rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Unternehmen müssen die Nachzahlungen für Januar und den anteiligen Teil des Februars in der nächsten Gehaltsabrechnung nach der Veröffentlichung auszahlen.

Was sich ändert: Die wichtigsten Zahlen

Kennzahl20252026Änderung
SMI monatlich (14 Zahlungen)1.184 €1.221 €+37 € / +3,1 %
SMI täglich39,47 €40,70 €+1,23 €
SMI jährlich (14 Zahlungen)16.576 €17.094 €+518 €

Rückwirkung und Nachzahlungsverpflichtung

Real Decreto 126/2026 tritt zwar am 20. Februar 2026 in Kraft, gilt jedoch rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Die praktische Konsequenz für Arbeitgeber:

  • Arbeitnehmer, die im Januar 2026 den bisherigen SMI (1.184 €/Monat) erhalten haben, haben 37 € Nachzahlungsanspruch für den Monat Januar.
  • Für den Zeitraum 1.–19. Februar 2026 (anteilig) besteht ein entsprechender Nachzahlungsanspruch.
  • Diese Nachzahlungen müssen in der nächsten regulären Gehaltsabrechnung nach der BOE-Veröffentlichung (also spätestens in der Februarabrechnung) ausgezahlt werden.

Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge

Da die Mindest-Beitragsbemessungsgrundlage für das Allgemeine Regime (Régimen General) gemäß Art. 19 LGSS (Ley General de la Seguridad Social, RDL 8/2015) nicht unter den SMI fallen darf, erhöht sich die Mindestbemessungsgrundlage ebenfalls auf 1.221 €/Monat.

Für Arbeitgeber bedeutet dies: Jeder Arbeitnehmer, der genau den bisherigen SMI (1.184 €) verdient, verursacht:

  • 37 € mehr monatlichen Lohnaufwand
  • Zusätzliche Arbeitgeberbeiträge von ca. 11,10 €/Monat (ca. 30 % Arbeitgeberanteil auf die Mehrvergütung)
  • Gesamtmehrkosten: ca. 48,10 €/Monat pro betroffenm Arbeitnehmer

Die TGSS (Tesorería General de la Seguridad Social) aktualisiert die Mindestbemessungsgrundlagen im RED-System für das Allgemeine Regime automatisch ab Januar 2026. Selbstständige (RETA), die Mindestbemessungsgrundlagen gewählt haben, müssen ihre RED-System-Einstellungen überprüfen.

Wechselwirkung mit Tarifverträgen

Gemäß Art. 27.1 Estatuto de los Trabajadores (ET) stellt der SMI eine absolute Lohnuntergrenze dar — kein Tarifvertrag, individueller Arbeitsvertrag oder einseitiger Arbeitgeberbeschluss kann das Gesamtentgelt eines Arbeitnehmers unter 1.221 €/Monat in 14 Zahlungen senken.

Wichtig: Unternehmen in Sektoren mit veralteten oder lange bestehenden Tarifverträgen (Gastgewerbe, Landwirtschaft, Handel) sollten prüfen, ob die im Tarifvertrag vereinbarten Mindestlöhne unter 1.221 € liegen. Die Nichtzahlung des SMI stellt gemäß Art. 7.10 LISOS (Gesetz über Arbeitsordnungswidrigkeiten) einen schweren Arbeitsrechtsverstoß dar, der Bußgelder von 751 € bis 7.500 € pro betroffenem Arbeitnehmer nach sich zieht.

IRPF-Befreiung des SMI

Der gesamte SMI 2026 in Höhe von 17.094 € pro Jahr ist gemäß Art. 7.y Ley 35/2006 (LIRPF) von der spanischen Einkommensteuer (IRPF) befreit. Arbeitnehmer, die genau den SMI von einem einzigen Arbeitgeber erhalten, sind nicht zur Abgabe einer IRPF-Erklärung verpflichtet. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass der IRPF-Einbehaltungssatz für Arbeitnehmer auf SMI-Niveau 0 % beträgt.

Handlungspunkte für Unternehmen

  1. Gehaltsabrechnung sofort prüfen: Identifizieren Sie alle Arbeitnehmer, die den bisherigen SMI oder darunter verdienen, und berechnen Sie die Nachzahlungsbeträge für Januar und Februar 2026.
  2. Sozialversicherungsparameter aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Lohnabrechnungssoftware die neue Mindestbemessungsgrundlage von 1.221 € widerspiegelt.
  3. Tarifverträge überprüfen: Prüfen Sie den/die für Ihre Belegschaft geltenden Tarifvertrag/Tarifverträge auf Einträge unter 1.221 €.
  4. Haushaltsangestellte: Für Haushaltsangestellte gilt der SMI besonders, da dieser Sektor häufig auf Mindestlohnniveau liegt.

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