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Spanisches Finiquito Abrechnung Rechner
Schaetzen Sie Ihren spanischen finiquito (Abschlussabrechnung): anteiliger Lohn, nicht genommene Urlaubstage und ausstehende Paga Extra-Anteile -- sofort und kostenlos, auf Basis des spanischen Arbeitsgesetzes (ET).
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Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen
Tage vom ersten des Monats bis zum Ausscheidenstag
Sonderzahlungen (Pagas Extra)
Tragen Sie 0 ein, wenn kein Paga Extra ausstehend ist
Berechnetes Finiquito
Anteiliger Lohn (gearbeitete Tage)
—
Urlaubsabgeltung
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Anteilige Sonderzahlung (Paga Extra)
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Gesamtes Finiquito (Brutto)
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Hinweis: Dies ist ein Bruttoergebnis vor IRPF-Quellensteuer. Die konkrete Abzugshoehe haengt von Ihrem jaehrlichen Gesamteinkommen und Ihrer persoenlichen Steuersituation ab. Eine etwaige Abfindung (indemnizacion por despido) ist separat zu berechnen.
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Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Konsultieren Sie einen Fachberater für eine persönliche Analyse.
Was ist im spanischen finiquito enthalten?
Das finiquito ist das Pflichtdokument, das der Arbeitgeber beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers in Spanien erstellt und das stets drei Ansprueche umfasst: anteiliger Lohn fuer den letzten Arbeitsmonat, Abgeltung nicht genommener Urlaubstage und ausstehende Pagas Extra-Anteile.
Gesetzliche Grundlage ist das spanische Estatuto de los Trabajadores (Real Decreto Legislativo 2/2015). Anspruch auf finiquito besteht unabhaengig vom Kuendigungsgrund (Eigenkuendigung, arbeitgeberseitige Kuendigung, einvernehmliche Aufloesung oder Ablauf eines befristeten Vertrags). Eine etwaige Abfindung (indemnizacion) richtet sich nach der Art der Beendigung und wird separat berechnet.
Wenn Sie in Spanien arbeiten und kein EU-Buerger sind, koennen Ihr finiquito und Ihr Visum eng miteinander verknuepft sein. Erfahren Sie mehr in unserem Arbeitsrecht-Service oder erhalten Sie Beratung von unseren auf spanisches Beschaeftigungsrecht spezialisierten Experten.
Haeufig gestellte Fragen zum spanischen Finiquito
Was ist das finiquito in Spanien und was umfasst es?
Das finiquito (Abrechnung und Abfindung) ist die Abschlussabrechnung, die der Arbeitgeber beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen in Spanien leisten muss. Es umfasst: anteiligen Lohn fuer den letzten Arbeitsmonat (kalkuliert nach Arbeitstagen), nicht genommene Urlaubstage und ausstehende anteilige Sonderzahlungen (Weihnachts- und Sommergeld oder entsprechende Paga Extra). Das finiquito ist unabhaengig vom Grund des Ausscheidens -- Kuendigung, einvernehmliche Aufloesung oder Ablauf eines befristeten Vertrags.
Sind im finiquito die Abfindung und das finiquito identisch?
Nein. Das finiquito enthaelt stets die aufgearbeiteten Loehne und anderen Ansprueche (nicht genommener Urlaub, Paga Extra-Anteile), also das, was dem Arbeitnehmer ohnehin zusteht. Die Abfindung (indemnizacion por despido) ist ein separater Anspruch, der nur bei arbeitgeberseitiger Kuendigung, erweiterter Kuendigung oder in bestimmten anderen Faellen entsteht (z.B. 20 Tage pro Jahr bei betriebsbedingter Kuendigung, 33 Tage bei unberechtigter Kuendigung). Freiwillige Kuendigungen des Arbeitnehmers und Ablauf befristeter Vertraege loesen in der Regel keine Abfindung aus (letztere: 12 Tage pro Jahr bis zur Einfuehrung des "fin de contrato").
Wie werden nicht genommene Urlaubstage im finiquito berechnet?
Werden beim Ausscheiden Urlaubstage nicht genommen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf finanzielle Abgeltung. Berechnungsformel: (Jahresgehalt / 365) x nicht genommene Urlaubstage. Wenn der Arbeitnehmer also 20 nicht genommene Urlaubstage hat und ein Jahresgehalt von 30.000 EUR bezieht, belaeuft sich die Urlaubsabgeltung auf (30.000 / 365) x 20 = 1.643,84 EUR.
Wie werden Sonderzahlungen (Pagas Extra) im finiquito berechnet?
Die meisten spanischen Tarifvertraege sehen zwei Sonderzahlungen (Paga Extra) vor, ueblicherweise im Sommer und zu Weihnachten. Scheidet der Arbeitnehmer vor deren Auszahlung aus, muss er den anteiligen Betrag erhalten. Berechnung: monatliches Bruttogehalt x (gearbeitete Monate im Abrechnungszeitraum / 6). Beispiel: scheidet ein Arbeitnehmer nach 4 von 6 Monaten des Weihnachtsgeld-Zyklus aus, erhaelt er 4/6 des Monatsgehalts als Paga Extra-Anteil.
Wann muss der Arbeitgeber das finiquito auszahlen?
Gemaess spanischem Arbeitsrecht muss das finiquito grundsaetzlich zum Zeitpunkt des Ausscheidens ausgezahlt werden. Zahlt der Arbeitgeber verspaetet oder gar nicht, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen gesetzlichen Verzugszinsaufschlag (art. 29.3 ET: 10 % juehrlich ab Faelligkeit). Der Arbeitnehmer kann Ansprueche vor dem SMAC (Schlichtungsstelle) geltend machen oder eine Klage beim Sozialgericht einreichen.
Muss ich das finiquito unterschreiben und verliere ich Rechte?
Das Unterzeichnen des finiquito bescheinigt den Empfang des Betrags und bedeutet nicht automatisch einen vollstaendigen Rechtsverzicht. Die Unterschrift entfaltet jedoch haeufig eine Tilgungswirkung (gibt an, nichts mehr zu schulden). Wenn Sie unsicher sind, ob der Betrag korrekt ist, koennen Sie: das finiquito "con reserva de derechos" (unter Vorbehalt) unterzeichnen oder vor der Unterzeichnung rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Beim SMAC wird das Dokument gruendlich geprueft, bevor eine verbindliche Einigung erzielt wird.
Wie wird das finiquito versteuert?
Das finiquito unterliegt als Arbeitslohn der IRPF-Quellensteuer. Der anwendbare Steuersatz richtet sich nach dem Jahresgehalt des Arbeitnehmers, der Haltedauer und dem Empfaenger-Bundesland. Etwaige Abfindungen (getrennt vom finiquito) koennen bei Vorliegen der gesetzlichen Hoechstbetraege von der IRPF befreit sein.
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Methodik und Quellen
Dieser Rechner wendet die im spanischen Estatuto de los Trabajadores (Real Decreto Legislativo 2/2015, RDL 2/2015) festgelegten Berechnungsformeln an.
Annahmen dieses Rechners
- Anteiliger Lohn (Lohnanteil)
- Berechnung: (Bruttomonatsgehalt / 30) x gearbeitete Tage. Teiler 30 entspricht der gaengigen Praxis gemaess spanischem Arbeitsrecht und der bei Monatsloehnern ueblichen Normierung (nicht Kalender- oder Werktage).
- Urlaubsabgeltung
- Berechnung: (Jahresgehalt / 365) x nicht genommene Urlaubstage. Jahresgehalt = Monatsgehalt x 12 (exkl. Pagas Extra). Urlaubsanspruch: mindestens 30 Kalendertage gemaess ET art. 38.
- Anteilige Sonderzahlung
- Berechnung: Paga Extra-Betrag x (gearbeitete Monate im Abrechnungszeitraum / 6). Gilt jeweils fuer jede ausstehende Sonderzahlung separat.
Offizielle Quellen
- Estatuto de los Trabajadores (RDL 2/2015) -- Art. 26, 29, 38
- Real Decreto Legislativo 2/2015 -- Urlaubsansprueche
Letzte Überprüfung: 2026-06-13
Dieser Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken. Er ersetzt keine professionelle Beratung. Ergebnisse können je nach persönlicher Situation und regulatorischen Änderungen variieren. Konsultieren Sie einen Berater für individuelle Planung.
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