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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zweifelhafte Forderungen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 17 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Einkünfte aus Immobilienvermögen müssen in dem Zeitraum vollständig zugerechnet werden, in dem sie fällig werden, unabhängig von ihrer tatsächlichen Einziehung. Zweifelhafte Forderungen sind abzugsfähig, wenn der Umstand gerechtfertigt ist, wie etwa die Insolvenz des Schuldners oder das Verstreichen einer bestimmten Frist ab dem ersten Inkassoverfahren ohne Kreditverlängerung. Für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 wurde diese Frist auf drei Monate verkürzt.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Fälligkeit der Erträge und der Mechanik des Abzugs bei Nichtzahlung konstant. Die einzige relevante Änderung ist die vorübergehende Verkürzung der Frist für den Abzug zweifelhafter Forderungen von sechs auf drei Monate während der Geschäftsjahre 2020 und 2021. Der Rest der Rechtsprechung zur Zurechnung von Einnahmen und der späteren Beitreibung von Schulden ist stabil.

Wendepunkte

  1. V0621-22

    Führt die Verkürzung der Abzugsfrist von sechs auf drei Monate ab dem ersten Inkassoverfahren für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 ein.

Analyse auf Grundlage von 14 der 17 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

17
V2147-18 18. Juli 2018

Nicht vereinnahmte Mieteinnahmen sind als volle Erträge zu deklarieren

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliarioimputación temporalsaldos de dudoso cobrorendimiento íntegroexigibilidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1638-18 12. Juni 2018

Unpaid rental income must be reported as gross income even if not collected

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariosaldos de dudoso cobroimputación temporalrendimiento íntegroexigibilidad LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2958-17 16. Nov. 2017

Nur unbezahlte Mieterträge sind als uneinbringliche Forderungen abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariosaldos de dudoso cobroganancia o pérdida patrimonialimpago de rentasperíodo impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2281-14 5. Sept. 2014

Abzug von uneinbringlichen Mieterträgen durch Berichtigung der Steuererklärung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento neto del capital inmobiliariosaldos de dudoso cobrorectificación de autoliquidacióngestión de cobrorentas de alquiler LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 13
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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