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V1680-22 14. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Mieteinnahmen müssen auch bei Nichtzahlung deklariert und erst nach Ablauf der Frist als uneinbringliche Forderungen abgezogen werden

Eine Eigentümerin fragt an, ob sie eine im Jahr 2020 nicht gezahlte Monatsmiete steuerlich absetzen kann. Die DGT stellt klar, dass der volle Mietertrag zu deklarieren ist und der Saldo erst dann als uneinbringliche Forderung abgezogen werden darf, wenn seit dem ersten Inkassoverfahren drei Monate vergangen sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des Vorgangs im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus Immobilienkapital müssen in voller Höhe erfasst werden, auch wenn sie nicht vereinnahmt wurden. Der Saldo uneinbringlicher Forderungen ist abzugsfähig, wenn er ausreichend begründet ist und mehr als drei Monate seit dem ersten Beitreibungsversuch vergangen sind (verkürzte Frist für 2020 und 2021). Wird die Forderung nach dem Abzug beglichen, ist sie im Jahr des Zahlungseingangs als Ertrag zuzurechnen.

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