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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Imputierte Einkünfte: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 12 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Reparatur- und Instandhaltungskosten sind abzugsfähig, wenn sie ausschließlich auf die künftige Erzielung von Einkünften aus Immobilienkapital gerichtet sind und nicht auf den Gebrauch durch den Eigentümer. Jährliche Kosten wie Abschreibungen, die Grundsteuer (IBI) oder Versicherungen sind nur in dem Anteil der Tage des Veranlagungszeitraums abzugsfähig, in denen die Immobilie vermietet ist. Der Überhang der abzugsfähigen Kosten gegenüber den Gesamteinkünften kann in den folgenden vier Jahren verrechnet werden.

Die Position der DGT zur Abzugsfähigkeit von Kosten bei Immobilienerträgen bleibt in ihrem Kern konstant. Die jüngsten Auskünfte (V1154-26 und V5255-26) bekräftigen und präzisieren die Anwendung der zeitlichen Proportionalität für jährliche Kosten sowie die Notwendigkeit, dass Reparaturen auf die Erzielung von Einkünften abzielen.

Analyse auf Grundlage von 11 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V1825-20 8. Juni 2020

Dividenden einer transparenten Gesellschaft unterliegen der Besteuerung als Einkünfte aus beweglichem Kapital und ermöglichen Abzug nach Art. 80 LIRPF

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
transparencia fiscal internacionalrendimientos de capital mobiliariodoble imposición internacionalsociedad en transparenciarentas imputadas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 80
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2521-15 5. Aug. 2015

Steuerpflicht von Gebietsfremden auf Immobilienerträge in Spanien

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rentas imputadasentidad en régimen de atribución de rentasno residentemodelo 210hecho imponible TRLIRNR — RDLeg 5/2004 del IRNR art. 12.1TRLIRNR — RDLeg 5/2004 del IRNR art. 13.1.g
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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