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Eine Frau, deren steuerlicher Wohnsitz in Spanien aufgrund der Ehe mit einem Militärangehörigen durch das Eurocorps-Abkommen bestimmt wurde, fragt, ob ihre Tätigkeit als Krankenschwester in Frankreich ihren Wohnsitzstatus beeinflusst. Die DGT stellt fest, dass sie durch die Ausübung einer eigenen Erwerbstätigkeit nicht mehr unter dieses Abkommen fällt und ihr Wohnsitz nach den allgemeinen Regeln des LIRPF (Einkommensteuergesetz) zu bestimmen ist.
Gestellte Frage: Ob er oder sie im Steuerzeitraum 2017 steuerlicher Resident in Spanien ist: ob die unselbstständige Arbeit als Krankenschwester als eine berufliche Tätigkeit im Sinne des Artikels 29 des Vertrags über den Eurokorps und das Statut seines Hauptquartiers gilt.
El Tratado del Eurocuerpo permite que el cónyuge del personal militar mantenga la residencia fiscal en España si no ejerce actividad profesional propia. Si el cónyuge ejerce una actividad profesional propia, como trabajar por cuenta ajena, sale del ámbito de aplicación del Tratado y su residencia se rige por el artículo 9 de la LIRPF. En este caso, si no cumple los requisitos de permanencia o núcleo de intereses en España, tributará en España por el IRNR únicamente por las rentas de fuente española, como las rentas imputadas por inmuebles situados en territorio español.
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