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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Pfändungsgrenzen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 18 Auskünfte · 2016–2020

Geltende Auffassung

Die Pfändungsgrenzen gemäß Artikel 607 der LEC gelten ausschließlich für Bezüge, die nach dem Arbeiterstatut als Gehalt, Lohn oder Rente gelten. Abfindungen bei Vertragsbeendigung oder Kündigung gelten nicht als Gehalt und profitieren nicht von diesen Grenzen. Im Falle mehrerer Bezüge in einem Monat, wie Gehalt und Gratifikationen, muss die Gesamtsumme gebildet werden, um einen einzigen Abzug des unpfändbaren Teils anzuwenden.

Die Position der DGT bleibt konstant darin, die Grenzen der LEC nur auf Gehaltsbegriffe anzuwenden. Die Rechtsprechung hat präzisiert, dass Diäten und Abfindungen bei Vertragsbeendigung außerhalb dieses Schutzregimes liegen. Zudem wurde die Notwendigkeit bekräftigt, alle monatlichen Bezüge zu kumulieren, um die Grenze einmalig anzuwenden.

Wendepunkte

  1. V4180-16

    Legt fest, dass monatliche Bezüge, einschließlich der Sonderzahlung, kumuliert werden müssen, um den unpfändbaren Teil nur einmal abzuziehen.

  2. V1570-18

    Bestimmt, dass Diäten ohne Gehaltscharakter nicht den Grenzen der LEC unterliegen und unbegrenzt pfändbar sind.

  3. V0169-19

    Stellt klar, dass Abfindungen bei Vertragsbeendigung nicht als Gehalt gelten und nicht von den Grenzen des SMI profitieren.

Analyse auf Grundlage von 17 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

18
V3255-20 30. Okt. 2020

Abfindung unterliegt nicht den Pfändungsgrenzen des Mindestlohns

SG de Tributos
embargoindemnizaciónsalarioextinción de contratolímites de embargabilidad LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 169.2.cLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 7.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2455-19 13. Sept. 2019

Lohnpfändung erfolgt auf die Summe aus Monatsgehalt und Sonderzahlungen

SG de Tributos
embargo de sueldospagas extraordinariaslímites de embargabilidadsalario mínimo interprofesionalpercepciones acumuladas LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 169.2.cLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0583-19 19. März 2019

Lohnpfändung: Geltungsbereich umfasst ordentliches Gehalt und Sonderzahlungen

SG de Tributos
embargo de sueldospagas extraordinariaslímites de embargabilidadsalario mínimo interprofesionalpercepciones acumuladas LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 169.2.cLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2034-16 11. Mai 2016

Lohnvorschuss gewährt trotz Lohnpfändung möglich

SG de Tributos
embargo de salariosanticipo de sueldolímites de embargabilidadpercepciones mensualessalario mínimo interprofesional LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 169.2.cLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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