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V0583-19 19. März 2019 · SG de Tributos Kriterium gültig
OTRO · embargo de sueldos

Lohnpfändung: Geltungsbereich umfasst ordentliches Gehalt und Sonderzahlungen

Ein Anfragender erkundigt sich nach der Durchführung einer Lohnpfändung bei Vorliegen von Sonderzahlungen. Die DGT stellt klar, dass die Pfändungsgrenzen auf die gesamte Summe der monatlich kumulierten Bezüge anzuwenden sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Die Pfändungsgrenzen gemäß Artikel 607 der LEC beziehen sich auf die Summe des ordentlichen Monatsgehalts zuzüglich des Gehalts, das der Sonderzahlung in den Monaten entspricht, in denen diese ausgezahlt wird. Dies liegt daran, dass gemäß Absatz 3 des genannten Artikels, wenn der Schuldner mehr als eine Vergütung erhält, alle Beträge zusammenzurechnen sind, um den unpfändbaren Teil nur einmal abzuziehen.

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