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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Fremdkapitalzinsen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 15 Auskünfte · 2016–2026

Geltende Auffassung

Die Zinsen für Fremdkapital, das in den Erwerb oder die Verbesserung einer Immobilie investiert wurde, sind von den Bruttoerträgen aus Immobilienkapital abzugsfähig. Es ist zwingend erforderlich, die Verwendung des Darlehens für den Kauf oder die Verbesserung durch rechtlich zulässige Beweismittel nachzuweisen. Der Abzug ist auf die Höhe der erzielten Bruttoerträge begrenzt, wobei ein Überschuss in den folgenden vier Jahren verrechnet werden kann.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Zinsen konstant, sofern die tatsächliche Investition in die Immobilie nachgewiesen wird. Im Laufe der Auskünfte wurde präzisiert, dass die Ablösung von Darlehen oder die Nutzung des Hauptwohnsitzes als Sicherheit die Abzugsfähigkeit nicht verhindern. Die Rechtsprechung betont die Notwendigkeit, den Zusammenhang des Kapitals mit dem Erwerb oder der Verbesserung des Vermögenswertes nachzuweisen.

Wendepunkte

  1. V1278-18

    Legt fest, dass die Abzugsfähigkeit erhalten bleibt, wenn ein neues Darlehen zur Tilgung des ursprünglichen, mit dem Erwerb verknüpften Darlehens verwendet wird.

  2. V1918-25

    Stellt klar, dass die Nutzung des Hauptwohnsitzes als Sicherheit für das Darlehen die Abzugsfähigkeit der Zinsen nicht verhindert.

Analyse auf Grundlage von 15 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

15
V1455-23 26. Mai 2023

Proportionale Abziehbarkeit von Hypothekenzinsen nach einer Darlehenskonsolidierung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de capital inmobiliariogastos deduciblesintereses de capitales ajenosreunificación de hipotecasimputación temporal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1049-21 21. Apr. 2021

Rückzahlung des Tilgungsbetrags eines Hypothekendarlehens nicht steuerlich absetzbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliarioamortización del inmuebleintereses de capitales ajenosdevolución del principalgastos de financiación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0322-19 15. Feb. 2019

Abzug von Darlehenszinsen nur während des Vermietungszeitraums möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariogastos deduciblesintereses de capitales ajenosarrendamientorendimiento neto LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1278-18 17. Mai 2018

Abzug von Zinsen bei Umschuldung zur Tilgung eines Immobilienkredits möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliariogastos deduciblesintereses de capitales ajenosamortización de préstamorendimiento neto LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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