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V2436-24 3. Dezember 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de capital inmobiliario

Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen für den Erwerb einer zur Vermietung überlassenen Wohnung

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Zinsen für ein Darlehen zum Kauf einer Wohnung, die anschließend einer Gesellschaft zur Bewirtschaftung überlassen wird, steuerlich abzugsfähig sind. Die DGT stellt fest, dass diese Zinsen als notwendige Aufwendungen zur Erzielung von Einkünften aus Immobilienkapital abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Es wird um Auskunft gebeten, ob die Zinsen des für den Kauf der Wohnung aufgenommenen Darlehens, die zur gewerblichen Nutzung an die Gesellschaft übertragen wird, zur Ermittlung der Einkommensteuer abzugsfähig sind. Zudem wird um Angabe darüber gebeten, wie die Zuordnung des Darlehens zum Kauf der Immobilie nachzuweisen ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Zinsen auf Fremdkapital, das in den Erwerb der Immobilie investiert wurde, sind bei der Ermittlung des Nettoertrags aus Immobilienkapitalerträgen abzugsfähig. Die Zuordnung des Darlehens zum Kauf muss durch alle nach dem Recht zugelassenen Beweismittel nachgewiesen werden. Die Zuständigkeit für die Bewertung dieser Beweismittel liegt bei den Verwaltungs- und Prüfungsbehörden der AEAT.

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