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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Verlegung in spanisches Staatsgebiet: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 23 Auskünfte · 2016–2025

Geltende Auffassung

Das Sonderregime gemäß Artikel 93 des LIRPF (Einkommensteuergesetz) setzt voraus, dass die Verlegung Folge eines Arbeitsvertrags oder des Erwerbs der Eigenschaft als Geschäftsführer ist. Der Steuerpflichtige darf in den zehn vorangegangenen Veranlagungszeiträumen nicht in Spanien ansässig gewesen sein und darf keine Einkünfte über eine Betriebsstätte erzielen. Der Zugang ist durch Telearbeit möglich, sofern computergestützte und telematische Mittel genutzt werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Kausalitäts- und Voransässigkeitsanforderungen konstant. Die Auslegung wurde dahingehend erweitert, dass Telearbeit als gültige Modalität der Verlegung anerkannt wird. Die Rechtsprechung bestätigt, dass die Nichteinhaltung der Bedingungen zum Ausschluss in dem Veranlagungszeitraum führt, in dem die Verstöße auftreten.

Wendepunkte

  1. V2081-21

    Schließt den Erwerb der Eigenschaft als Geschäftsführer ausdrücklich als gültigen Grund für eine Verlegung ein.

  2. V2460-25

    Legt fest, dass Telearbeit mittels computergestützter Mittel den Zugang zum Regime ermöglicht, unabhängig vom Fehlen eines Visums gemäß Gesetz 14/2013.

Analyse auf Grundlage von 20 der 23 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

23
V1112-25 26. Juni 2025

Die steuerliche Behandlung des nach dem Umzug erhaltenen Bonus hängt davon ab, ob dieser als im spanischen Hoheitsgebiet erzielt gilt

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de trabajadores desplazadosrendimientos del trabajoresidencia fiscalimpuesto sobre la renta de no residentesdesplazamiento a territorio español LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 114.2.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1102-25 25. Juni 2025

Beibehaltung des Beckham-Gesetzes nach vorübergehender Arbeitslosigkeit möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióndesplazamiento a territorio españolrelación laboralresidencia fiscalimpuesto sobre la renta de no residentes LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 113
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2737-23 9. Okt. 2023

Arbeitgeberwechsel schließt Sondersteuerregelung nach Art. 93 LIRPF nicht aus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributaciónresidencia fiscaldesplazamiento a territorio españolrelación laboralexclusión del régimen LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 118
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1916-20 12. Juni 2020

Freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt nicht automatisch zum Ausschluss aus dem Sonderregime bei Tätigkeit als Geschäftsführer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
régimen especial de tributacióndesplazamiento a territorio españoladministrador de entidadexclusión del régimenrelación laboral LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 93.1.bRIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 118.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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