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V2201-19 16. August 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · régimen especial de tributación

Keine Anwendung des Sonderregimes der LIRPF ohne Erwerb des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien im betreffenden Veranlagungszeitraum

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er im Jahr 2018 der Beschränkten Einkommensteuer unterliegt, nachdem er das Sonderregime gemäß Artikel 93 der LIRPF gewählt hatte. Die DGT stellt fest, dass dieses Sonderregime nicht anwendbar ist, da der steuerliche Wohnsitz in Spanien im betreffenden Veranlagungszeitraum nicht erworben wurde.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada 1.- En relación con el período impositivo 2018: si el consultante debe tributar en España como no residente fiscal por el Impuesto sobre la Renta de No Residentes en relación con las rentas obtenidas en España entre los meses de enero a junio de 2018.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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