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Ein britischer Rentner, der in Spanien unter dem Sonderregime der LIRPF arbeitet, fragt an, ob seine britische Rente in Spanien als Arbeitsentgelt zu versteuern ist. Die DGT stellt klar, dass die Rente nicht diesem Regime unterliegt, sofern sie aus einer vor der Versetzung ausgeübten Tätigkeit stammt und nicht als in spanischem Hoheitsgebiet erzielt gilt.
Cuestión planteada Interpretación sobre el artículo 93.2.b) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas: si lo dispuesto en dicho precepto, en cuanto a que se entienden obtenidos en territorio español "La totalidad de los rendimientos del trabajo obtenidos por el contribuyente durante la aplicación del régimen especial", incluye la pensión que cobra del Reino Unido.
Si la pensión deriva de una actividad desarrollada antes del desplazamiento a España, no se aplica la especialidad del artículo 93.2 b) de la LIRPF. Si la pensión no proviene de un empleo prestado en España ni es pagada por una entidad residente en España, no se considera renta obtenida en territorio español según el TRLIRNR. En ese caso, el contribuyente no tiene que tributar por dicha pensión bajo el régimen especial.
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